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Beschlussvorlage (Stadtentwicklungsplanung hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 07.12.2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
19.03.15, 15:14
Aktualisiert
19.03.15, 15:14
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.03.2015 - Der Bürgermeister Az: S 2 Nr. der Ratsdrucksache: 249-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 24.03.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Stadtentwicklungsplanung hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 07.12.2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 249-X 1. Sachverhalt: Die Ziele der Stadtentwicklung, wie sie sich im Flächennutzungsplan manifestieren, sind unter den gesellschaftlichen und örtlichen Veränderungen zu überdenken. Hierbei sind die sogenannten Megatrends Klima- und besonders der demographische Wandel sowie die Energiewende, aber auch die gelungene Revitalisierung des Stadtzentrums und Entwicklungen in Kleinbereichen, zu berücksichtigen. Dabei wird es nicht darum gehen, eine seitenstarkes Programm zu schreiben, sondern eher detaillierte Betrachtungen konkreter Fragen vorzunehmen, wie sie vom Antragsteller ja auch formuliert wurden, und weiterführende Handlungsansätze dazu zu entwerfen. Auf Einladung der Verwaltung hat Herr Kalscheuer von der in diesen Dingen erfahrenen Firma Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, DSK, Bonn, in der Planungskommissionssitzung am 11.3. mögliche Inhalte, Strukturierung und Vorgehensweise dargelegt. Dabei stellte er Querschnittsthemen wie Städtebau und räumliche Entwicklung, Einzelhandel, Wohnen oder Mobilität heraus, wie sie mit Natur, Kultur, Gesundheit oder Wirtschaftsförderung auch vom Antragsteller genannt sind. Daneben unterschied er in funktionale, wie z. B. Sportstättenkonzept, Konzepte Dorfgemeinschaftshäuser oder Spielplätze sowie in räumlichen Bezüge bzw. Handlungsfelder, wie Kernstadt oder Außenorte. Jeweils könnten wiederum Lupenräume, also kleinere Betrachtungsräume, wichtig sein. In jedem Fall müssten Ziele formuliert, Leistungsbilder erarbeitet und Umfang, Vorgehensweise und Budget festgelegt werden. Eine Lenkungsgruppe sei sehr hilfreich. Um jedoch in eine zielführende Diskussion einsteigen zu können, riet es als erstes dazu, ein gemeinsames Begriffs- und Aufgabenverständnis herbeizuführen, da erfahrungsgemäß jeder unter den vielschichtigen Themen etwas anderes verstehen könne. 2. Rechtliche Würdigung Stadtentwicklungspolitik ist originäre kommunale Aufgabe. Entsprechende verortete Ziele werden als ausnutzbarer Rahmen in der Bauleitplanung rechtlich abgesichert festgelegt. 3. Finanzielle Auswirkungen Mit den beim Titel Wirtschaftsförderung bereitstehenden Gelder kann ein Einstieg mit der erforderlichen Unterstützung finanziert werden. Die weiteren Beratungen werden ergeben, ob und welche weitergehende Hilfe erforderlich sein wird und finanziert werden muss. Dies kann dann zum Haushalt 2016 angemeldet werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Um für dieses eminent wichtige Zukunftsthema einen offenen Diskurs zu ermöglichen und zu ausgewogenen Zielen und Realisierungswegen zu kommen, sollte ein neutraler Moderator mit Erfahrung in diesem Bereich eingeschaltet werden. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es gibt bereits einige Unterlagen, wie insbesondere auch die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt, der wirksame Flächennutzungsplan, das Haushaltssicherungskonzept, die auf ihre konsensfähigen Stadtplanungsansätze für eine sinnvolle zukunftsorientierte Ausrichtung untersucht werden sollten. Hierbei ist die Einbeziehung aller relevanten Kräfte in der Stadt, wie z.B. der Vereine, Firmen, Institutionen und natürlich auch der Öffentlichkeit, von großer Bedeutung für die Umsetzbarkeit. Vordringlich ist die Formulierung eines gemeinsamen Begriffs- und Aufgabenverständnis. Seite 3 von Ratsdrucksache 249-X Auf dieser Basis sollten Vorgehensweise und inhaltliche Schwerpunkte diskutiert und priorisiert werden. Hierzu kann die Planungskommission eine gute Hilfestellung leisten. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Gerade unter dem Gesichtspunkt des demographischen Wandels werden Themen wie die Entwicklung der Arbeits- und Wohnplätze in den Dörfern, altersgerechte Versorgungs- und Dienstleistungsangebote, Fortbestand von Schulen, Gemeinschaftshäusern, Sportstätten usw. besonders planungsrelevant. 7. Beschlussvorschlag: Die Stadtentwicklungsplanung ist wie beantragt einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. Die Verwaltung erarbeitet mit der Planungskommission einen Formulierungsvorschlag für ein gemeinsames Begriffs- und Aufgabenverständnis.