Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
307 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
21.05.15, 13:16
Aktualisiert
21.05.15, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.05.2015
- Der Bürgermeister Az: 24-72-04
Nr. der Ratsdrucksache: 262-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
02.06.2015
Haupt- und Finanzausschuss
16.06.2015
Rat
23.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kalkulation der Friedhofsgebühren auf der Grundlage der aktuellen Kosten- und Einnahmesituation sowie Darstellung von Möglichkeiten zur Kostendämpfung
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr R. Schmitz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( X ) Beschlussausführung bis 30.06.2015
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 262-X
1. Sachverhalt:
Die wirtschaftliche Situation des Gebührenhaushaltes „Zivilfriedhöfe“ nach Rückübertragung der
Friedhofspflege auf den städtischen Bauhof war bereits Gegenstand der Mitteilungsvorlage für
den Haupt- und Finanzausschuss (RD 1151-IX) am 07.11.2013
Anlass der Vorlage war die gravierende Kostensteigerung bei der Friedhofpflege und
-unterhaltung bei rückläufigen Erträgen aus Grabnutzungsgebühren infolge des geänderten Bestattungsverhaltens und die daraus resultierende Unterdeckung des Gebührenhaushaltes. Von der
Verwaltung wurde damals in der Mitteilungsvorlage dargelegt, dass vor einer Gebührenerhöhung
zunächst die Ertrags- und Aufwandsentwicklung der Jahre 2013 und 2014, insbesondere im Hinblick auf die vom Bauhof angestrebte Kostenreduzierung, abgewartet und -soweit erforderlicheine überarbeitete Gebührenbedarfsberechnung vorgelegt wird.
Nach Vorliegen der Jahresrechnungen 2013 und 2014 ist festzustellen, dass die von der Bauhofleitung angestrebten Einsparungen in einer Größenordnung von 25.000,00 € sich in den Bilanzen
dieser beiden Jahre nicht widerspiegeln. Dies ist zumindest teilweise darauf zurückzuführen, dass
die zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Bauhof bestehenden Pflegerückstände - insbesondere beim Hecken- und Gehölzschnitt - aufgearbeitet werden mussten.
In Summe bleiben die Kosten der Friedhofspflege und -unterhaltung seit der schrittweisen Rekommunalisierung dieser Tätigkeiten, die mit Übernahme der Pflegearbeiten auf den Friedhöfen
Kalkar, Kirspenich und Iversheim im Jahr 2011 und einer (mit Ausnahme der Friedhöfe Eschweiler
und Kolvenbach) nahezu vollständigen Übernahme durch den städtischen Bauhof im Jahr 2012
vollzogen wurde, auf sehr hohem Niveau.
Übersicht der Kosten für die Friedhofspflege und -unterhaltung der Jahre 2010 –
2014
Rechnungsperiode 2010
Unterhaltung Infrastruktur
Innere Verrechnung Bauhof
Innere Verrechnung Personalkosten Bauhof
Insgesamt:
72.848,83 €
5.051,44 €
16.706,82 €
94.607,09 €
Rechnungsperiode 2011
Unterhaltung Infrastruktur
Innere Verrechnung Bauhof
Innere Verrechnung Personalkosten Bauhof
Insgesamt:
65.590,36 €
7.791,86 €
26.197,04 €
99.579,26 €
Rechnungsperiode 2012
Unterhaltung Infrastruktur
Innere Verrechnung Bauhof
Innere Verrechnung Personalkosten Bauhof
Insgesamt:
17.123,36 €
33.453,61 €
102.766,56 €
153.343,53 €
Rechnungsperiode 2013
Unterhaltung Infrastruktur
Innere Verrechnung Bauhof
Innere Verrechnung Personalkosten Bauhof
Insgesamt:
45.780,05 €
34.184,47 €
96.853,48 €
176.818,00 €
Rechnungsperiode 2014
Unterhaltung Infrastruktur
Innere Verrechnung Bauhof
Innere Verrechnung Personalkosten Bauhof
Insgesamt:
25.624,02 €
42.929,79 €
113.162,14 €
181.115,95 €
Seite 3 von Ratsdrucksache 262-X
Zum Vergleich:
Vor der Privatisierung der Pflege- und Unterhaltungsarbeiten im Jahre 2008 waren die Kosten –
insbesondere bezogen auf den Aufwand des städtischen Bauhofes - unter Berücksichtigung der
Preissteigerungsraten durchaus vergleichbar.
Rechnungsperiode 2007
Unterhaltung Infrastruktur
Innere Verrechnung Bauhof
Innere Verrechnung Personalkosten Bauhof
Insgesamt:
7.384,00 €
20.934,17 €
102.631,65 €
130.949,82 €
Die auf den Gebührenhaushalt Friedhof entfallenden Ergebnisse der Jahre 2010 - 2014 können
den beigefügten Übersichten (Anlage 1 „Jahresrechnungen 2010 – 2014 im Vergleich“) entnommen werden.
Ausweislich dieser die gebührenrelevanten Kosten und Erträge enthaltenden Jahresrechnungen
konnten in den Jahren 2010 - 2011 noch Überschüsse von (gerundet) 17.300 € bzw. 24.850 €
erzielt werden. In den Jahren 2012 bis 2014 weist die
Jahresrechnung 2012 eine Unterdeckung von
38.965,19 €
Jahresrechnung 2013 eine Unterdeckung von
72.566,01 €
Jahresrechnung 2014 eine Unterdeckung von
61.501,53 €
(ohne die Kosten für die Beseitigung der Hochwasserschäden)
auf.
Die Tatsache, dass der Bauhof in den Jahren 2012 – 2014 und voraussichtlich auch noch in diesem Jahr damit beschäftigt war bzw. ist, die durch den Privatunternehmer verursachten Pflegerückstände aufzuarbeiten und Rückbaumaßnahmen in der Fläche vorzunehmen, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das von der Bauhofleitung ausgemachte Einsparpotential nicht ausreichen wird, die Kostendeckung des Gebührenhaushaltes herzustellen.
Aufgrund der aktuell vorliegenden Zahlen wurde die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) erstellt und für die Teilgebührenhaushalte „Nutzungsrechte“ und „Bestattungen“ ein Gebührenvergleich vorgenommen.
Bei dieser Gebührenbedarfsberechnung wurde bereits eingeplant, dass
- bei den Personalkosten der Friedhofsverwaltung durch eine veränderte Aufgabenzuweisung ein
Einsparpotenzial von rund 15.000,00 € realisiert werden kann und
- durch geringere Zinsen bei den Aufwendungen an Kreditinstitute 12.555,71 € eingespart werden
Trotz dieser Kostenreduzierung von 27.555,71 € werden die Gebühren bei ansonsten gleichen
Rahmenbedingungen zumindest im Bereich der Nutzungsrechte je nach Grabart exorbitant, z. B.
beim Erdwahlgrab um 29,3 % und beim Urnenwahlgrab um 27,5 % steigen (s. Gebührenvergleich). Es ist zu befürchten, dass die Beisetzung auf Friedhöfen mehr und mehr an Attraktivität
verlieren wird.
Aufwandsseitig gibt es – auch im Kontext der politisch definierten Standards – über die beiden
oben genannten Positionen hinaus nur wenige Möglichkeiten der Kosteneinsparung. Diese sind im
Wesentlichen auf den Bereich der Friedhofspflege und -unterhaltung beschränkt. Ertragsseitig
wäre bereits die Wahrung des Status Quo ein Erfolg.
Einen Überblick über die vom städtischen Bauhof auf den 15 Friedhöfen geleisteten Pflege- und
Unterhaltungsarbeiten gibt die als Anlage 3 beigefügte Übersicht. Danach wurden vom Bauhof im
Durchschnitt 3.259 Arbeitsstunden jährlich geleistet. Die hierfür anfallenden Lohnkosten belaufen
sich auf 104.260,73 €. Demnach kostet die auf den Friedhöfen geleistete Arbeitsstunde des städtischen Bauhofes 31,99 € (104.260,73 €: 3.259 Std.).
Seite 4 von Ratsdrucksache 262-X
Von den insgesamt geleisteten
3.259 Arbeitsstunden
entfielen auf die Hauptleistungspositionen
- Laubbeseitigung
629,50 Arbeitsstunden
- Rasen mähen
947,50 Arbeitsstunden
- Hecken schneiden
620,00 Arbeitsstunden
- Abfallbehälter leeren
672,50 Arbeitsstunden
Friedhöfe mit dem größten Arbeitsaufwand des Bauhofes waren:
- der Friedhof Bad Münstereifel mit
843,50 Arbeitsstunden
davon entfielen auf die Hauptleistungspositionen
o Laubbeseitigung
239,00 Arbeitsstunden
o Rasen mähen
195,00 Arbeitsstunden
o Hecken schneiden
175,00 Arbeitsstunden
o Abfallbehälter leeren
121,00 Arbeitsstunden
- der Friedhof Mutscheid mit
664,00 Arbeitsstunden
davon entfielen auf die Hauptleistungspositionen
o Laubbeseitigung
139,50 Arbeitsstunden
o Rasen mähen
278,5 Arbeitsstunden
o Hecken schneiden
52,50 Arbeitsstunden
o Abfallbehälter leeren
72,00 Arbeitsstunden
- der Friedhof Houverath mit
261,50 Arbeitsstunden
davon entfielen auf die Hauptleistungspositionen
o Laubbeseitigung
90,50 Arbeitsstunden
o Rasen mähen
58,50 Arbeitsstunden
o Hecken schneiden
45,50 Arbeitsstunden
o Abfallbehälter leeren
54,50 Arbeitsstunden
- der Friedhof Kirspenich mit
232,50 Arbeitsstunden
davon entfielen auf die Hauptleistungspositionen
o Laubbeseitigung
33,00 Arbeitsstunden
o Rasen mähen
50,50 Arbeitsstunden
o Hecken schneiden
51,00 Arbeitsstunden
o Abfallbehälter leeren
58,50 Arbeitsstunden
Seite 5 von Ratsdrucksache 262-X
Insbesondere die Übersicht der Anlage 3 verdeutlicht, auf welche Leistungsarten sich die Arbeiten
des städtischen Bauhofes verteilen und auf welchen Friedhöfen die Leistungen erbracht werden.
Ebenfalls wird deutlich, welche Faktoren den Arbeitsaufwand wesentlich beeinflussen. Als Beispiel
ist insbesondere der Friedhof Mutscheid zu nennen, der von der Anzahl der vorhanden Grabstellen mit dem Friedhof Kirspenich vergleichbar ist, aber den fast 3-fachen Stundenaufwand bei der
Pflege und Unterhaltung erfordert. Ursächlich hierfür sind:
-
die weit über den Bedarf hinausgehende Friedhofsfläche aber auch
der Anspruch des „Waldfriedhofes“, der sich insbesondere im Aufwand für die Laubbeseitigung widerspiegelt.
Die Kosten der Laubbeseitigung mit durchschnittlich 629,5 Arbeitsstunden/jährlich (Lohnkosten =
20.138 €) sollten bei zukünftigen Entscheidungen über Neu-/und Ersatzpflanzungen und den Erhalt von Bäumen berücksichtigt werden.
Nach Auffassung der Verwaltung
kann eine Kosteneinsparung nur erreicht werden, wenn der Arbeitsaufwand des Bauhofes
reduziert und/oder die Leistungserbringung privatisiert wird!
1.) Reduzierung des Arbeitsaufwandes
Leistungsposition „Abfallbehälter leeren“
Für die Leerung der Abfallbehälter werden im Durchschnitt 672,5 Arbeitsstunden/jährlich
(21.513 €) aufgewandt. Bei einer Optimierung des vorhandenen Erfassungssystems lässt sich
der Aufwand um rund 190 Arbeitsstunden reduzieren.
Bislang sind auf den städtischen Friedhöfen überwiegend Behälter mit 240 Liter Fassungsvermögen über die Friedhofsfläche verteilt aufgestellt. Sie dienen der Erfassung der Grünabfälle und des Restmülls. Der Arbeitsaufwand für die Leerung der Grünabfallbehälter ist besonders hoch, da diese in der Vegetationsperiode wöchentlich (teilweise auch zweimal wöchentlich) geleert werden müssen.
Die mit der Umstellung der Grünabfallerfassung auf dem Friedhof Houverath gemachten Erfahrungen zeigen, dass eine auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Änderung des Erfassungssystems den Arbeitsaufwand zum Teil erheblich reduzieren kann. So sind in Houverath
auf der Friedhofsfläche zwei Absetzmulden mit 3,5 cbm vom Containerdienst aufgestellt und
sämtliche 240-Literbehälter für die Grünschnitterfassung abgezogen worden. In Kombination
mit den auf dem Friedhof vorhandenen Schubkarren konnte der Stundenaufwand im Vergleich
der Jahre 2013 und 2014 von 57,5 auf 14,25 Std. reduziert werden. Auf den Friedhöfen Iversheim, Kirspenich und Münstereifel wurden 0,9 cbm fassende Abfallkörbe aufgestellt, die mittels
LKW-Ladekran entleert werden und ebenfalls eine Reduzierung der Grünschnittbehälter ermöglichen. Eine weitere Entlastung soll durch die Bereitstellung von Schubkarren auf den großen Friedhöfen erzielt werden, mit denen die bei der Grabpflege anfallenden Grünabfälle direkt zu den Container transportiert und in diese entleert werden können.
Leistungsposition „Hecken schneiden“
Für den Heckenschnitt werden im Durchschnitt 620 Arbeitsstunden/jährlich (Lohnkosten =
19.834 €) aufgewandt.
Hecken-, Strauch- und Gehölzrückschnitt erfordern Fachwissen und dürften daher auch bei einer Privatisierung der Leistung nicht wesentlich günstiger zu erhalten sein. Der Bauhof führt
diese Arbeiten regelmäßig einmal jährlich durch; damit ist die untere Grenze der Pflegeintensität erreicht.
Seite 6 von Ratsdrucksache 262-X
Eine Reduzierung des Arbeitsaufwandes ergibt sich aus der Tatsache, dass der Bauhof die
eingetretenen Pflegerückstände zwischenzeitlich aufgearbeitet hat. Demnach kann der durchschnittliche jährlich Stundenaufwand um rund 70 Std. geringer angesetzt werden.
Leistungsposition „Laubbeseitigung“
Wenn man bedenkt, dass die Laubbeseitigung nennenswert nur auf 7 Friedhöfen erfolgt, wird
mit 629,5 Stunden (Lohnkosten = 20.138 €) ein sehr hoher Aufwand betrieben. Die Leistungserbringung erfolgt im Winterhalbjahr (Oktober bis April). Je nach Beginn des Laubfalls werden
die Friedhöfe vor Allerheiligen erstmals komplett vom Laub gesäubert. Danach wird die Laubbeseitigung soweit kein Streu- und Räumdienst zu leisten ist, eingeschoben. Eine Reduzierung
des Arbeitsaufwandes lässt sich nur dann realisieren, wenn die Laubbeseitigung auf 2 Aktionen (frühestens vor Allerheiligen und nach dem letzten Laubfall) beschränkt wird. Darüber hinaus soll Laub nur im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von Wegen und Treppen entfernt
werden. Bei einer solchen von der Politik mitzutragenden Vorgehensweise (Zielvereinbarung)
könnte der Stundenaufwand um ca. 100 Stunden reduziert werden.
Leistungsposition „Rasen mähen“
Für den Rasenschnitt werden im Durchschnitt 947,5 Arbeitsstunden/jährlich (Lohnkosten =
30.311 €) aufgewandt.
Das Mähen der Rasenflächen fällt in eine Zeit, wo es für den Bauhof bereits eine starke Arbeitsverdichtung gibt. Mit dem vorhandenen Personal ist diese Arbeit; insbesondere wenn
noch unvorhersehbare Arbeiten hinzukommen und regelmäßig die erheblichen Überstunden
aus dem Winterdienst abzubauen sind, kaum zu leisten. Das Rasenmähen lässt sich auch
nicht aufschieben. Der ggf. mögliche Einsatz besserer Maschinen und Geräte wird die Situation nur geringfügig verbessern. Möglichkeiten den Stundenaufwand des Bauhofes für die Mäharbeiten zu reduzieren sind nicht erkennbar.
2.) Teilprivatisierung der Pflege- und Unterhaltungsarbeiten
Die Beauftragung eines privaten Dienstleisters mit der Durchführung einfacher, wiederkehrender Arbeiten (Rasenschnitt, Laubbeseitigung und Wegeunterhaltung) auf den Friedhöfen
Eschweiler und Kolvenbach hat sich bislang bewährt. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen
Situation des Gebührenhaushaltes stellt der Einsatz von Privatunternehmen im Bereich der
Friedhofspflege eine mögliche Option zur Kostenreduzierung dar.
Die Privatisierung der Pflege- und Unterhaltungsarbeiten sollte sich auf die Leistungspositionen „Laubbeseitigung“ und „Rasen mähen“ beschränken und nur die Friedhöfe Bad Münstereifel und Mutscheid einbeziehen. Der Bauhof würde bei Umsetzung dieses Vorschlages um 852
Arbeitsstunden entlastet. Bei der Konzentration auf zwei Leistungspositionen und zwei Friedhöfe wäre der Leistungsumfang für den anbietenden Unternehmer und die die Leistungserbringung überwachende Stadt überschaubar.
Eine Aussage, ob und in welchem Umfang durch die Privatisierung dieser Leistungen eine
Reduzierung der Kosten möglich ist, kann noch nicht getroffen werden. Derzeit erhalten an
der Friedhofspflege interessierte Firmen den Auftrag als Probearbeit die kompletten Mäharbeiten auf dem Friedhof Mutscheid einmalig durchzuführen, damit sie ein Angebot abgeben
können, das den städtischen Anforderungen entspricht. Über das Ergebnis der beiden ersten
Probearbeiten wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses
im Rahmen einer mündlichen Mitteilung berichtet.
3.) Eine weitere Einsparmöglichkeit wird darüber hinaus nur beim Sachkonto „Unterhaltung Infrastruktur „ gesehen. Die Tatsache, dass in den vergangenen 3 Jahren der vorhandene Sanierungsstau - insbesondere bei den Friedhofsmauern - aufgelöst werden konnte, rechtfertigt eine
Reduzierung des Ansatzes von 29.510 € auf 20.000 €.
Seite 7 von Ratsdrucksache 262-X
Bei einer Umsetzung der unter den Ziffern 1 und 3 aufgeführten Maßnahmen könnte eine Einsparung von (realistisch) rund 22.500 € erzielt werden. Hierauf stellt die als Anlage 4 beigefügte alternative Gebührenbedarfsberechnung und der darauf basierende Gebührenvergleich ab.
Auch bei Ausschöpfung dieser Einsparmöglichkeiten sind - wie der Gebührenvergleich der Anlage
4 zeigt, Gebührenerhöhung - insbesondere bei den Grabnutzungsgebühren – unumgänglich, z. B.
beim Erdwahlgrab um 13,9 % und beim Urnenwahlgrab um 17,3 %.
Mit der Ratsdrucksache 244-X hatte die Bauhofleitung den Vorschlag unterbreitet, zunächst in
einem Modellversuch zwei Leiharbeiter zur Abdeckung von saisonal bedingten Arbeitsspitzen im
Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages im Bereich der Grünflächenpflege einzusetzen. Mit Ratsbeschluss vom 24.03.2015 wurde der Einsatz von Leiharbeitern ausschließlich auf
den Zeitraum vom 01.04. bis 30.11.2015 befristet.
Seit dem 15.04.2015 sind zwei Mitarbeiter der Firma AMK Euskirchen im Einsatz, die unter anderem auch im Bereich der Friedhofspflege und -unterhaltung zum Einsatz kommen. Bis Ende November werden von diesen Mitarbeitern rund 2.500 Arbeitsstunden geleistet. Die Einsparung bei
den Lohnkosten beträgt insgesamt rund 27.000,00 €. Bei der Friedhofpflege wird die Einsparung
bei einem Leistungsumfang von rund 800 Std. ca. 8.600,00 € betragen. Da dies wegen der o. g.
zeitlichen Befristung allerdings nur ein Einmaleffekt ist, ist dies nicht Gebühren mindernd einkalkuliert.
Zur Abrundung der Thematik muss abschließend auf die Möglichkeiten einer weiteren Flächenund Standortreduzierung als ein Beitrag zur langfristigen Sicherung eines finanzierbaren Friedhofsangebotes hingewiesen werden. Dies wird zur gegebenen Zeit von der Verwaltung nochmals
aufgegriffen und zur politischen Beratung vorgelegt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Ein Grundprinzip der kommunalabgabenrechtlichen Gebührenerhebung ist das in § 6 Absatz 1
Satz 3 KAG NRW verankerte Kostendeckungsprinzip. Es beinhaltet, dass das Gebührenaufkommen die Kosten der gebührenpflichtigen Einrichtung in der Regel decken soll, jedoch nicht übersteigen darf.
Der diesem Prinzip ebenfalls unterworfenen Friedhofsgebührenhaushalt weist in den Jahren 2012
bis 2014 Kostenunterdeckungen auf, so dass eine Neukalkulation und Anpassung der Gebühren
unverzichtbar ist.
Ein Verzicht auf eine Neukalkulation und damit eine Quersubventionierung des Gebührenhaushaltes Friedhof aus dem allgemeinen Haushalt verbietet sich vor dem Hintergrund der Reihenfolge
zur Einnahmebeschaffung gem. § 77 Abs. 2 GO NRW. Ferner vor dem Hintergrund des ratsbeschlossenen und kommunalaufsichtlich genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes, das die absolute Vermeidung endgültiger Unterdeckungen in Gebührenhaushalten vorsieht (vgl. Ziff 7.7, III.
1. Im Haushaltsbuch 2014/2015, S. 46).
3. Finanzielle Auswirkungen
Wie dargestellt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Wie dargestellt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
Seite 8 von Ratsdrucksache 262-X
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen zur Reduzierung der bei der Friedhofspflege und -unterhaltung anfallenden Kosten zu treffen:
1. Durch eine Optimierung des vorhandenen Systems zur Erfassung der auf den Friedhöfen anfallenden Abfälle (kompostierbare Abfälle und Restmüll) ist der Arbeitsaufwand des Bauhofes von
bislang durchschnittlich 672,5 Arbeitsstunden als Zielvorgabe um rund 190 Arbeitsstunden zu
reduzieren.
2. Die Laubbeseitigung auf den Friedhöfen ist auf 2 Aktionen (frühestens vor Allerheiligen und
nach dem letzten Laubfall) zu beschränken. Darüber hinaus ist Laub nur im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von Wegen und Treppen zu entfernen.
3. Die Möglichkeit durch eine Teilprivatisierung von einfachen, wiederkehrenden Arbeiten (Rasenschnitt, Laubbeseitigung) auf den pflegeintensiven Friedhöfen (z. B. Münstereifel und Mutscheid) eine Reduzierung der bisher anfallenden Kosten zu erzielen ist zunächst im Rahmen
eines auf den Friedhof Mutscheid beschränkten Modellversuchs zu erproben. Über das Ergebnis ist in der Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses am 19.08.2015 zu berichten.
4. Der Haushaltsansatz des Sachkontos „Unterhaltung Infrastruktur“ ist für das Jahr 2016 in Höhe
von 20.000,00 € festzusetzen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der als Anlage 4 beigefügten
Kalkulation eine Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung zu erarbeiten und dem Rat nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung
vorzulegen.