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Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofsgebühren auf der Grundlage der aktuellen Kosten- und Einnahmesituation sowie Darstellung von Möglichkeiten zur Kostendämpfung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
307 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
21.05.15, 13:16
Aktualisiert
21.05.15, 13:16

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.05.2015 - Der Bürgermeister Az: 24-72-04 Nr. der Ratsdrucksache: 262-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 02.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss 16.06.2015 Rat 23.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kalkulation der Friedhofsgebühren auf der Grundlage der aktuellen Kosten- und Einnahmesituation sowie Darstellung von Möglichkeiten zur Kostendämpfung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( X ) Beschlussausführung bis 30.06.2015 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 262-X 1. Sachverhalt: Die wirtschaftliche Situation des Gebührenhaushaltes „Zivilfriedhöfe“ nach Rückübertragung der Friedhofspflege auf den städtischen Bauhof war bereits Gegenstand der Mitteilungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss (RD 1151-IX) am 07.11.2013 Anlass der Vorlage war die gravierende Kostensteigerung bei der Friedhofpflege und -unterhaltung bei rückläufigen Erträgen aus Grabnutzungsgebühren infolge des geänderten Bestattungsverhaltens und die daraus resultierende Unterdeckung des Gebührenhaushaltes. Von der Verwaltung wurde damals in der Mitteilungsvorlage dargelegt, dass vor einer Gebührenerhöhung zunächst die Ertrags- und Aufwandsentwicklung der Jahre 2013 und 2014, insbesondere im Hinblick auf die vom Bauhof angestrebte Kostenreduzierung, abgewartet und -soweit erforderlicheine überarbeitete Gebührenbedarfsberechnung vorgelegt wird. Nach Vorliegen der Jahresrechnungen 2013 und 2014 ist festzustellen, dass die von der Bauhofleitung angestrebten Einsparungen in einer Größenordnung von 25.000,00 € sich in den Bilanzen dieser beiden Jahre nicht widerspiegeln. Dies ist zumindest teilweise darauf zurückzuführen, dass die zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Bauhof bestehenden Pflegerückstände - insbesondere beim Hecken- und Gehölzschnitt - aufgearbeitet werden mussten. In Summe bleiben die Kosten der Friedhofspflege und -unterhaltung seit der schrittweisen Rekommunalisierung dieser Tätigkeiten, die mit Übernahme der Pflegearbeiten auf den Friedhöfen Kalkar, Kirspenich und Iversheim im Jahr 2011 und einer (mit Ausnahme der Friedhöfe Eschweiler und Kolvenbach) nahezu vollständigen Übernahme durch den städtischen Bauhof im Jahr 2012 vollzogen wurde, auf sehr hohem Niveau. Übersicht der Kosten für die Friedhofspflege und -unterhaltung der Jahre 2010 – 2014 Rechnungsperiode 2010 Unterhaltung Infrastruktur Innere Verrechnung Bauhof Innere Verrechnung Personalkosten Bauhof Insgesamt: 72.848,83 € 5.051,44 € 16.706,82 € 94.607,09 € Rechnungsperiode 2011 Unterhaltung Infrastruktur Innere Verrechnung Bauhof Innere Verrechnung Personalkosten Bauhof Insgesamt: 65.590,36 € 7.791,86 € 26.197,04 € 99.579,26 € Rechnungsperiode 2012 Unterhaltung Infrastruktur Innere Verrechnung Bauhof Innere Verrechnung Personalkosten Bauhof Insgesamt: 17.123,36 € 33.453,61 € 102.766,56 € 153.343,53 € Rechnungsperiode 2013 Unterhaltung Infrastruktur Innere Verrechnung Bauhof Innere Verrechnung Personalkosten Bauhof Insgesamt: 45.780,05 € 34.184,47 € 96.853,48 € 176.818,00 € Rechnungsperiode 2014 Unterhaltung Infrastruktur Innere Verrechnung Bauhof Innere Verrechnung Personalkosten Bauhof Insgesamt: 25.624,02 € 42.929,79 € 113.162,14 € 181.115,95 € Seite 3 von Ratsdrucksache 262-X Zum Vergleich: Vor der Privatisierung der Pflege- und Unterhaltungsarbeiten im Jahre 2008 waren die Kosten – insbesondere bezogen auf den Aufwand des städtischen Bauhofes - unter Berücksichtigung der Preissteigerungsraten durchaus vergleichbar. Rechnungsperiode 2007 Unterhaltung Infrastruktur Innere Verrechnung Bauhof Innere Verrechnung Personalkosten Bauhof Insgesamt: 7.384,00 € 20.934,17 € 102.631,65 € 130.949,82 € Die auf den Gebührenhaushalt Friedhof entfallenden Ergebnisse der Jahre 2010 - 2014 können den beigefügten Übersichten (Anlage 1 „Jahresrechnungen 2010 – 2014 im Vergleich“) entnommen werden. Ausweislich dieser die gebührenrelevanten Kosten und Erträge enthaltenden Jahresrechnungen konnten in den Jahren 2010 - 2011 noch Überschüsse von (gerundet) 17.300 € bzw. 24.850 € erzielt werden. In den Jahren 2012 bis 2014 weist die Jahresrechnung 2012 eine Unterdeckung von 38.965,19 € Jahresrechnung 2013 eine Unterdeckung von 72.566,01 € Jahresrechnung 2014 eine Unterdeckung von 61.501,53 € (ohne die Kosten für die Beseitigung der Hochwasserschäden) auf. Die Tatsache, dass der Bauhof in den Jahren 2012 – 2014 und voraussichtlich auch noch in diesem Jahr damit beschäftigt war bzw. ist, die durch den Privatunternehmer verursachten Pflegerückstände aufzuarbeiten und Rückbaumaßnahmen in der Fläche vorzunehmen, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das von der Bauhofleitung ausgemachte Einsparpotential nicht ausreichen wird, die Kostendeckung des Gebührenhaushaltes herzustellen. Aufgrund der aktuell vorliegenden Zahlen wurde die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) erstellt und für die Teilgebührenhaushalte „Nutzungsrechte“ und „Bestattungen“ ein Gebührenvergleich vorgenommen. Bei dieser Gebührenbedarfsberechnung wurde bereits eingeplant, dass - bei den Personalkosten der Friedhofsverwaltung durch eine veränderte Aufgabenzuweisung ein Einsparpotenzial von rund 15.000,00 € realisiert werden kann und - durch geringere Zinsen bei den Aufwendungen an Kreditinstitute 12.555,71 € eingespart werden Trotz dieser Kostenreduzierung von 27.555,71 € werden die Gebühren bei ansonsten gleichen Rahmenbedingungen zumindest im Bereich der Nutzungsrechte je nach Grabart exorbitant, z. B. beim Erdwahlgrab um 29,3 % und beim Urnenwahlgrab um 27,5 % steigen (s. Gebührenvergleich). Es ist zu befürchten, dass die Beisetzung auf Friedhöfen mehr und mehr an Attraktivität verlieren wird. Aufwandsseitig gibt es – auch im Kontext der politisch definierten Standards – über die beiden oben genannten Positionen hinaus nur wenige Möglichkeiten der Kosteneinsparung. Diese sind im Wesentlichen auf den Bereich der Friedhofspflege und -unterhaltung beschränkt. Ertragsseitig wäre bereits die Wahrung des Status Quo ein Erfolg. Einen Überblick über die vom städtischen Bauhof auf den 15 Friedhöfen geleisteten Pflege- und Unterhaltungsarbeiten gibt die als Anlage 3 beigefügte Übersicht. Danach wurden vom Bauhof im Durchschnitt 3.259 Arbeitsstunden jährlich geleistet. Die hierfür anfallenden Lohnkosten belaufen sich auf 104.260,73 €. Demnach kostet die auf den Friedhöfen geleistete Arbeitsstunde des städtischen Bauhofes 31,99 € (104.260,73 €: 3.259 Std.). Seite 4 von Ratsdrucksache 262-X Von den insgesamt geleisteten 3.259 Arbeitsstunden entfielen auf die Hauptleistungspositionen - Laubbeseitigung 629,50 Arbeitsstunden - Rasen mähen 947,50 Arbeitsstunden - Hecken schneiden 620,00 Arbeitsstunden - Abfallbehälter leeren 672,50 Arbeitsstunden Friedhöfe mit dem größten Arbeitsaufwand des Bauhofes waren: - der Friedhof Bad Münstereifel mit 843,50 Arbeitsstunden davon entfielen auf die Hauptleistungspositionen o Laubbeseitigung 239,00 Arbeitsstunden o Rasen mähen 195,00 Arbeitsstunden o Hecken schneiden 175,00 Arbeitsstunden o Abfallbehälter leeren 121,00 Arbeitsstunden - der Friedhof Mutscheid mit 664,00 Arbeitsstunden davon entfielen auf die Hauptleistungspositionen o Laubbeseitigung 139,50 Arbeitsstunden o Rasen mähen 278,5 Arbeitsstunden o Hecken schneiden 52,50 Arbeitsstunden o Abfallbehälter leeren 72,00 Arbeitsstunden - der Friedhof Houverath mit 261,50 Arbeitsstunden davon entfielen auf die Hauptleistungspositionen o Laubbeseitigung 90,50 Arbeitsstunden o Rasen mähen 58,50 Arbeitsstunden o Hecken schneiden 45,50 Arbeitsstunden o Abfallbehälter leeren 54,50 Arbeitsstunden - der Friedhof Kirspenich mit 232,50 Arbeitsstunden davon entfielen auf die Hauptleistungspositionen o Laubbeseitigung 33,00 Arbeitsstunden o Rasen mähen 50,50 Arbeitsstunden o Hecken schneiden 51,00 Arbeitsstunden o Abfallbehälter leeren 58,50 Arbeitsstunden Seite 5 von Ratsdrucksache 262-X Insbesondere die Übersicht der Anlage 3 verdeutlicht, auf welche Leistungsarten sich die Arbeiten des städtischen Bauhofes verteilen und auf welchen Friedhöfen die Leistungen erbracht werden. Ebenfalls wird deutlich, welche Faktoren den Arbeitsaufwand wesentlich beeinflussen. Als Beispiel ist insbesondere der Friedhof Mutscheid zu nennen, der von der Anzahl der vorhanden Grabstellen mit dem Friedhof Kirspenich vergleichbar ist, aber den fast 3-fachen Stundenaufwand bei der Pflege und Unterhaltung erfordert. Ursächlich hierfür sind: - die weit über den Bedarf hinausgehende Friedhofsfläche aber auch der Anspruch des „Waldfriedhofes“, der sich insbesondere im Aufwand für die Laubbeseitigung widerspiegelt. Die Kosten der Laubbeseitigung mit durchschnittlich 629,5 Arbeitsstunden/jährlich (Lohnkosten = 20.138 €) sollten bei zukünftigen Entscheidungen über Neu-/und Ersatzpflanzungen und den Erhalt von Bäumen berücksichtigt werden. Nach Auffassung der Verwaltung kann eine Kosteneinsparung nur erreicht werden, wenn der Arbeitsaufwand des Bauhofes reduziert und/oder die Leistungserbringung privatisiert wird! 1.) Reduzierung des Arbeitsaufwandes Leistungsposition „Abfallbehälter leeren“ Für die Leerung der Abfallbehälter werden im Durchschnitt 672,5 Arbeitsstunden/jährlich (21.513 €) aufgewandt. Bei einer Optimierung des vorhandenen Erfassungssystems lässt sich der Aufwand um rund 190 Arbeitsstunden reduzieren. Bislang sind auf den städtischen Friedhöfen überwiegend Behälter mit 240 Liter Fassungsvermögen über die Friedhofsfläche verteilt aufgestellt. Sie dienen der Erfassung der Grünabfälle und des Restmülls. Der Arbeitsaufwand für die Leerung der Grünabfallbehälter ist besonders hoch, da diese in der Vegetationsperiode wöchentlich (teilweise auch zweimal wöchentlich) geleert werden müssen. Die mit der Umstellung der Grünabfallerfassung auf dem Friedhof Houverath gemachten Erfahrungen zeigen, dass eine auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Änderung des Erfassungssystems den Arbeitsaufwand zum Teil erheblich reduzieren kann. So sind in Houverath auf der Friedhofsfläche zwei Absetzmulden mit 3,5 cbm vom Containerdienst aufgestellt und sämtliche 240-Literbehälter für die Grünschnitterfassung abgezogen worden. In Kombination mit den auf dem Friedhof vorhandenen Schubkarren konnte der Stundenaufwand im Vergleich der Jahre 2013 und 2014 von 57,5 auf 14,25 Std. reduziert werden. Auf den Friedhöfen Iversheim, Kirspenich und Münstereifel wurden 0,9 cbm fassende Abfallkörbe aufgestellt, die mittels LKW-Ladekran entleert werden und ebenfalls eine Reduzierung der Grünschnittbehälter ermöglichen. Eine weitere Entlastung soll durch die Bereitstellung von Schubkarren auf den großen Friedhöfen erzielt werden, mit denen die bei der Grabpflege anfallenden Grünabfälle direkt zu den Container transportiert und in diese entleert werden können. Leistungsposition „Hecken schneiden“ Für den Heckenschnitt werden im Durchschnitt 620 Arbeitsstunden/jährlich (Lohnkosten = 19.834 €) aufgewandt. Hecken-, Strauch- und Gehölzrückschnitt erfordern Fachwissen und dürften daher auch bei einer Privatisierung der Leistung nicht wesentlich günstiger zu erhalten sein. Der Bauhof führt diese Arbeiten regelmäßig einmal jährlich durch; damit ist die untere Grenze der Pflegeintensität erreicht. Seite 6 von Ratsdrucksache 262-X Eine Reduzierung des Arbeitsaufwandes ergibt sich aus der Tatsache, dass der Bauhof die eingetretenen Pflegerückstände zwischenzeitlich aufgearbeitet hat. Demnach kann der durchschnittliche jährlich Stundenaufwand um rund 70 Std. geringer angesetzt werden. Leistungsposition „Laubbeseitigung“ Wenn man bedenkt, dass die Laubbeseitigung nennenswert nur auf 7 Friedhöfen erfolgt, wird mit 629,5 Stunden (Lohnkosten = 20.138 €) ein sehr hoher Aufwand betrieben. Die Leistungserbringung erfolgt im Winterhalbjahr (Oktober bis April). Je nach Beginn des Laubfalls werden die Friedhöfe vor Allerheiligen erstmals komplett vom Laub gesäubert. Danach wird die Laubbeseitigung soweit kein Streu- und Räumdienst zu leisten ist, eingeschoben. Eine Reduzierung des Arbeitsaufwandes lässt sich nur dann realisieren, wenn die Laubbeseitigung auf 2 Aktionen (frühestens vor Allerheiligen und nach dem letzten Laubfall) beschränkt wird. Darüber hinaus soll Laub nur im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von Wegen und Treppen entfernt werden. Bei einer solchen von der Politik mitzutragenden Vorgehensweise (Zielvereinbarung) könnte der Stundenaufwand um ca. 100 Stunden reduziert werden. Leistungsposition „Rasen mähen“ Für den Rasenschnitt werden im Durchschnitt 947,5 Arbeitsstunden/jährlich (Lohnkosten = 30.311 €) aufgewandt. Das Mähen der Rasenflächen fällt in eine Zeit, wo es für den Bauhof bereits eine starke Arbeitsverdichtung gibt. Mit dem vorhandenen Personal ist diese Arbeit; insbesondere wenn noch unvorhersehbare Arbeiten hinzukommen und regelmäßig die erheblichen Überstunden aus dem Winterdienst abzubauen sind, kaum zu leisten. Das Rasenmähen lässt sich auch nicht aufschieben. Der ggf. mögliche Einsatz besserer Maschinen und Geräte wird die Situation nur geringfügig verbessern. Möglichkeiten den Stundenaufwand des Bauhofes für die Mäharbeiten zu reduzieren sind nicht erkennbar. 2.) Teilprivatisierung der Pflege- und Unterhaltungsarbeiten Die Beauftragung eines privaten Dienstleisters mit der Durchführung einfacher, wiederkehrender Arbeiten (Rasenschnitt, Laubbeseitigung und Wegeunterhaltung) auf den Friedhöfen Eschweiler und Kolvenbach hat sich bislang bewährt. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation des Gebührenhaushaltes stellt der Einsatz von Privatunternehmen im Bereich der Friedhofspflege eine mögliche Option zur Kostenreduzierung dar. Die Privatisierung der Pflege- und Unterhaltungsarbeiten sollte sich auf die Leistungspositionen „Laubbeseitigung“ und „Rasen mähen“ beschränken und nur die Friedhöfe Bad Münstereifel und Mutscheid einbeziehen. Der Bauhof würde bei Umsetzung dieses Vorschlages um 852 Arbeitsstunden entlastet. Bei der Konzentration auf zwei Leistungspositionen und zwei Friedhöfe wäre der Leistungsumfang für den anbietenden Unternehmer und die die Leistungserbringung überwachende Stadt überschaubar. Eine Aussage, ob und in welchem Umfang durch die Privatisierung dieser Leistungen eine Reduzierung der Kosten möglich ist, kann noch nicht getroffen werden. Derzeit erhalten an der Friedhofspflege interessierte Firmen den Auftrag als Probearbeit die kompletten Mäharbeiten auf dem Friedhof Mutscheid einmalig durchzuführen, damit sie ein Angebot abgeben können, das den städtischen Anforderungen entspricht. Über das Ergebnis der beiden ersten Probearbeiten wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses im Rahmen einer mündlichen Mitteilung berichtet. 3.) Eine weitere Einsparmöglichkeit wird darüber hinaus nur beim Sachkonto „Unterhaltung Infrastruktur „ gesehen. Die Tatsache, dass in den vergangenen 3 Jahren der vorhandene Sanierungsstau - insbesondere bei den Friedhofsmauern - aufgelöst werden konnte, rechtfertigt eine Reduzierung des Ansatzes von 29.510 € auf 20.000 €. Seite 7 von Ratsdrucksache 262-X Bei einer Umsetzung der unter den Ziffern 1 und 3 aufgeführten Maßnahmen könnte eine Einsparung von (realistisch) rund 22.500 € erzielt werden. Hierauf stellt die als Anlage 4 beigefügte alternative Gebührenbedarfsberechnung und der darauf basierende Gebührenvergleich ab. Auch bei Ausschöpfung dieser Einsparmöglichkeiten sind - wie der Gebührenvergleich der Anlage 4 zeigt, Gebührenerhöhung - insbesondere bei den Grabnutzungsgebühren – unumgänglich, z. B. beim Erdwahlgrab um 13,9 % und beim Urnenwahlgrab um 17,3 %. Mit der Ratsdrucksache 244-X hatte die Bauhofleitung den Vorschlag unterbreitet, zunächst in einem Modellversuch zwei Leiharbeiter zur Abdeckung von saisonal bedingten Arbeitsspitzen im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages im Bereich der Grünflächenpflege einzusetzen. Mit Ratsbeschluss vom 24.03.2015 wurde der Einsatz von Leiharbeitern ausschließlich auf den Zeitraum vom 01.04. bis 30.11.2015 befristet. Seit dem 15.04.2015 sind zwei Mitarbeiter der Firma AMK Euskirchen im Einsatz, die unter anderem auch im Bereich der Friedhofspflege und -unterhaltung zum Einsatz kommen. Bis Ende November werden von diesen Mitarbeitern rund 2.500 Arbeitsstunden geleistet. Die Einsparung bei den Lohnkosten beträgt insgesamt rund 27.000,00 €. Bei der Friedhofpflege wird die Einsparung bei einem Leistungsumfang von rund 800 Std. ca. 8.600,00 € betragen. Da dies wegen der o. g. zeitlichen Befristung allerdings nur ein Einmaleffekt ist, ist dies nicht Gebühren mindernd einkalkuliert. Zur Abrundung der Thematik muss abschließend auf die Möglichkeiten einer weiteren Flächenund Standortreduzierung als ein Beitrag zur langfristigen Sicherung eines finanzierbaren Friedhofsangebotes hingewiesen werden. Dies wird zur gegebenen Zeit von der Verwaltung nochmals aufgegriffen und zur politischen Beratung vorgelegt werden. 2. Rechtliche Würdigung Ein Grundprinzip der kommunalabgabenrechtlichen Gebührenerhebung ist das in § 6 Absatz 1 Satz 3 KAG NRW verankerte Kostendeckungsprinzip. Es beinhaltet, dass das Gebührenaufkommen die Kosten der gebührenpflichtigen Einrichtung in der Regel decken soll, jedoch nicht übersteigen darf. Der diesem Prinzip ebenfalls unterworfenen Friedhofsgebührenhaushalt weist in den Jahren 2012 bis 2014 Kostenunterdeckungen auf, so dass eine Neukalkulation und Anpassung der Gebühren unverzichtbar ist. Ein Verzicht auf eine Neukalkulation und damit eine Quersubventionierung des Gebührenhaushaltes Friedhof aus dem allgemeinen Haushalt verbietet sich vor dem Hintergrund der Reihenfolge zur Einnahmebeschaffung gem. § 77 Abs. 2 GO NRW. Ferner vor dem Hintergrund des ratsbeschlossenen und kommunalaufsichtlich genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes, das die absolute Vermeidung endgültiger Unterdeckungen in Gebührenhaushalten vorsieht (vgl. Ziff 7.7, III. 1. Im Haushaltsbuch 2014/2015, S. 46). 3. Finanzielle Auswirkungen Wie dargestellt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Wie dargestellt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine Seite 8 von Ratsdrucksache 262-X 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen zur Reduzierung der bei der Friedhofspflege und -unterhaltung anfallenden Kosten zu treffen: 1. Durch eine Optimierung des vorhandenen Systems zur Erfassung der auf den Friedhöfen anfallenden Abfälle (kompostierbare Abfälle und Restmüll) ist der Arbeitsaufwand des Bauhofes von bislang durchschnittlich 672,5 Arbeitsstunden als Zielvorgabe um rund 190 Arbeitsstunden zu reduzieren. 2. Die Laubbeseitigung auf den Friedhöfen ist auf 2 Aktionen (frühestens vor Allerheiligen und nach dem letzten Laubfall) zu beschränken. Darüber hinaus ist Laub nur im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von Wegen und Treppen zu entfernen. 3. Die Möglichkeit durch eine Teilprivatisierung von einfachen, wiederkehrenden Arbeiten (Rasenschnitt, Laubbeseitigung) auf den pflegeintensiven Friedhöfen (z. B. Münstereifel und Mutscheid) eine Reduzierung der bisher anfallenden Kosten zu erzielen ist zunächst im Rahmen eines auf den Friedhof Mutscheid beschränkten Modellversuchs zu erproben. Über das Ergebnis ist in der Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses am 19.08.2015 zu berichten. 4. Der Haushaltsansatz des Sachkontos „Unterhaltung Infrastruktur“ ist für das Jahr 2016 in Höhe von 20.000,00 € festzusetzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der als Anlage 4 beigefügten Kalkulation eine Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung zu erarbeiten und dem Rat nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.