Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.02.2015
- Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 236-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verkehrssituation auf der L 165 Nöthener Straße;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.02.2015
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( X ) Beschlussausführung bis 31.07.2015
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 236-X
1. Sachverhalt:
In dem beigefügten Antrag beantragt die CDU-Fraktion umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt der Landesstraße 165 (Nöthener Straße).
Dies sind im Einzelnen:
1.
Ausdehnung des Bereiches mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von max. 30 km/h ab/bis
zur Ortstafel von Bad Münstereifel,
2.
Sperrung für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t und/oder einer
Fahrzeuglänge von über 10 m.
3.
Da die Landesstraße 165 ab dem Kreisverkehrsplatz Nöthen wegen der Gefällestrecke für
Gefahrguttransporte gesperrt ist, wird beantragt, bereits an der Ausfahrt der Bundesautobahn A1 hierauf hinzuweisen.
4.
Es wird eine Erörterung der Entscheidung mit einem Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde im Fachausschuss gebeten.
Auf die umfangreiche Begründung durch die Antragstellerin in dem beigefügten Antrag wird verwiesen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Nöthener Straße ist eine Landesstraße (L 165), die vom Landesbetrieb Straßenbau NRW unterhalten wird.
Alle beantragten Maßnahmen bedürfen der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde. Diese
entscheidet in Abstimmung mit der Verkehrspolizei und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als
Straßenbaulastträger (Verkehrskommission). Die Stadt Bad Münstereifel nimmt an der Verkehrsschau bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen nur mit beratender Funktion teil.
Die Umsetzung von ggf. angeordneten Maßnahmen obliegt dem Landesbetrieb.
Ein Ortstermin wird im Juni erfolgen. Die Verwaltung wird hierüber in der nachfolgenden Fachausschusssitzung berichten.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine. Die Umsetzung von ggf. angeordneten Maßnahmen obliegt dem Landesbetrieb.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine. Die Umsetzung von ggf. angeordneten Maßnahmen obliegt dem Landesbetrieb.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Der Ausschuss berät über die vier Antragspunkte und beauftragt den Bürgermeister, die von Ausschuss befürworteten Antragspunkte der Verkehrskommission zur Beratung vorzulegen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den zuständigen Behörden nachfolgende Anträge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt der Landesstraße 165 (Nöthener Straße).zur
rechtlichen Prüfung und Entscheidung vorzulegen:
1.
Ausdehnung des Bereiches mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von max. 30 km/h ab/bis
zur Ortstafel von Bad Münstereifel,
2.
Sperrung für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t und/oder einer
Fahrzeuglänge von über 10 m.
3.
Da die Landesstraße 165 ab dem Kreisverkehrsplatz Nöthen wegen der Gefällestrecke für
Gefahrguttransporte gesperrt ist, wird beantragt, bereits an der Ausfahrt der Bundesautobahn A 1 hierauf hinzuweisen.
4.
Es wird eine Erörterung der Entscheidung mit einem Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde im Fachausschuss gebeten.
Über das Ergebnis ist im nachfolgenden Fachausschuss zu berichten.