Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.05.2015
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 272-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1. Änderung der Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reckerscheid im Bereich
"An der Haag"
hier. Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 272-X
1. Sachverhalt:
Die Ergänzungssatzung für den Ortsteil Reckerscheid wurde nach Ratsbeschluss vom 30.09.2014
am 02.03.2015 öffentlich bekannt gemacht. Ziel der Ergänzungssatzung war die Einbeziehung
einzelner Außenbereichsgrundstücke zur Schaffung neuer Baumöglichkeiten. Dies auf konkreten
Antrag von Bauwilligen, die bereits ein Bebauungskonzept für die Entwicklung des Grundstückes
„An der Haag 5“ vorgelegt hatten.
Zwischenzeitlich ist ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück Gem. Mutscheid, Flur 3, Flurstück
Nr. 65 genehmigt. Noch nicht genehmigt ist eine Garage, die nun außerhalb der Baugrenzen geplant ist. Um diese zu ermöglichen soll eine Änderung der Satzung erfolgen.
Der Ortsteil Reckerscheid ist geprägt von grenzständigen Garagen. Somit bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken zur Änderung der Satzung im Hinblick auf die Errichtung von Garagen, Carports, Stellplätzen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO.
Konkret soll die Satzung wie folgt geändert werden:
1. Erweiterung des Baufensters auf dem Flurstück Gem. Mutscheid, Flur 3, Flurstück Nr. 65
(siehe beigefügter Plan)
2. § 3 der Satzung wird ergänzt um den Abs. 3 – Nebenanlagen.
Dieser setzt fest, dass Garagen, Carpots, Stellplätze und Nebenanlagen im Sinne des § 14
BauNVO auch grundsätzlich außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig
sind.
Im weiteren Verfahren sind nun die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten tragen die Antragsteller.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung der Ergänzungssatzung der Stadt Bad
Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil Reckerscheid im Bereich „An der Haag“ einzuleiten.
2. Der beigefügte Entwurf der Satzung wird beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den beigefügten Entwurf der Satzung für die Dauer eines
Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.