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Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Bad Münstereifel, Kurhausgebiet" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Bad Münstereifel, Kurhausgebiet" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Bad Münstereifel, Kurhausgebiet" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.05.2015 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 264-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 18.06.2015 Rat 23.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Bad Münstereifel, Kurhausgebiet" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss ______________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 264-X 1. Sachverhalt: Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 23.03. bis 24.04.2015 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls in diesem Zeitraum beteiligt. Die in diesem Verfahren eingegangen Stellungnahmen mit den Abwägungsbeschlüssen sind als Anlage beigefügt. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Im weiteren Verfahren sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten werden vom Antragsteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Zu den im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen werden die Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung wird die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bad Münstereifel, Kurhausgebiet“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bad Münstereifel, Kurhausgebiet“ herbeizuführen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend anzupassen.