Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
31 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhausgebiet“, Bad Münstereifel
(beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB)
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen
1. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen.
2. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Ldf.
Nr.
01
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung
Stellungnahme gem. § 4
Abs. 2 BauGB vom
23.03.2015
02
Straßen NRW
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945
und andere historische Unterlagen liefern
keine Hinweise auf das Vorhandensein
von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion
empfohlen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Hinweis wird
men.
Kenntnis genommen.
Keine grundsätzlichen Bedenken, sofern
die verkehrlichen Auswirkungen sich im
Einmündungsbereich mit der L 165 durch
die Bauleitplanung nicht verändern.
Beschlussvorschlag
zur
Das Plangebiet ist bereits baulich genutzt.
Bodeneingriffe sind derzeit nicht geplant.
Die Begründung zur Bebauungsplanänderung enthält einen Hinweis hinsichtlich
des Verhaltens bei Kampfmittelfunden.
Das „Haus Maria Königin", Willy-Brandt- Der Stellungnahme wird
Straße 10, Bad Münstereifel wurde bis nicht gefolgt.
Ende 2014 als Erholungs- und Tagungshaus in kirchlicher Trägerschaft genutzt
und soll zu einem sozialtherapeutischen
Ein entsprechender Nachweis ist vorzu- Heim ungenutzt werden.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Stellungnahme gem. § 4
Abs. 2 BauGB vom
30.03.2015
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
legen.
Mehrverkehre, die Auswirkungen auf den
Einmündungsbereich
Willy-BrandtStraße/L 165 haben könnten, werden
nicht erwartet.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf
aktiven und/oder passiven Lärmschutz
durch Verkehrslärm der L 165, auch
künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten
der Stadt Bad Münstereifel.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch
und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der
angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff.
24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der
Kommunen / der Vorhabenträger und
nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
03
Kreis Euskirchen
Stellungnahme gem. § 4
Abs. 2 BauGB vom
23.04.2015
Keine grundsätzlichen Bedenken.
Die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen der Fachabteilungen sind bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:
Beschlussvorschlag
Der Hinweis, dass keine Ansprüche auf Die Hinweise werden zur
Lärmschutz durch Verkehrslärm der L Kenntnis genommen.
165 bestehen, wird zur Kenntnis genommen.
Es ist keine zusätzliche Bebauung geplant, sodass eine Veränderung der
Lärmreflexion nicht eintreten kann.
Weitere zusätzliche wesentliche Auswirkungen
durch
Verkehrsemissionen
(Staub, Lärm, Abgase), die über das bereits vorhandene Maß hinausgehen sind
nicht zu erwarten, zumal das Plangebiet
in einem Abstand von rd. 80 m zur Landstraße liegt und von dieser durch eine
vorhandene Bebauung getrennt ist.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Gesundheitsamt
Aus Sicht der Abteilung Gesundheit bestehen keine generellen Bedenken. Die
Vorgaben des IfSG, der Trinkwasserverordnung und der Hygieneverordnung
müssen beachtet werden.
Untere Landschaftsbehörde
Gegen die Änderung der Nutzung bestehen keine Bedenken seitens der Unteren
Landschaftsbehörde. Es werden lediglich
Bestandsgebäude genutzt. Sollten diese
im Dachbereich saniert / umgebaut werden, ist eine artenschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich gebäudebewohnender
Arten durchzuführen.
Sollte im Sinne des geänderten Konzeptes der Außenbereich überplant werden
und größere Bäume im Außenbereich
entfernt werden müssen, ist ebenfalls
eine ASP durchzuführen.
Keine Bedenken wurden vorgebracht von:
•
Gemeinde Nettersheim
•
Erftverband Bergheim
•
Industrie- und Handelskammer Aachen
•
Regionalgas Euskirchen
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der Trinkwasserschutzund der Hygieneverordnung werden im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beachtet.
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen und
im Baugenehmigungsverfahren beachtet.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Der Stellungnahme wird
gefolgt.
In die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.