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Beschlussvorlage (Abwägungen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
31 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Beschlussvorlage (Abwägungen) Beschlussvorlage (Abwägungen) Beschlussvorlage (Abwägungen)

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Inhalt der Datei

6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhausgebiet“, Bad Münstereifel (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB) Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen 1. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen. 2. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Ldf. Nr. 01 Behörde / Träger öffentlicher Belange Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.03.2015 02 Straßen NRW Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ville-Eifel Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Hinweis wird men. Kenntnis genommen. Keine grundsätzlichen Bedenken, sofern die verkehrlichen Auswirkungen sich im Einmündungsbereich mit der L 165 durch die Bauleitplanung nicht verändern. Beschlussvorschlag zur Das Plangebiet ist bereits baulich genutzt. Bodeneingriffe sind derzeit nicht geplant. Die Begründung zur Bebauungsplanänderung enthält einen Hinweis hinsichtlich des Verhaltens bei Kampfmittelfunden. Das „Haus Maria Königin", Willy-Brandt- Der Stellungnahme wird Straße 10, Bad Münstereifel wurde bis nicht gefolgt. Ende 2014 als Erholungs- und Tagungshaus in kirchlicher Trägerschaft genutzt und soll zu einem sozialtherapeutischen Ein entsprechender Nachweis ist vorzu- Heim ungenutzt werden. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 30.03.2015 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung legen. Mehrverkehre, die Auswirkungen auf den Einmündungsbereich Willy-BrandtStraße/L 165 haben könnten, werden nicht erwartet. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der L 165, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. 03 Kreis Euskirchen Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.04.2015 Keine grundsätzlichen Bedenken. Die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen der Fachabteilungen sind bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen: Beschlussvorschlag Der Hinweis, dass keine Ansprüche auf Die Hinweise werden zur Lärmschutz durch Verkehrslärm der L Kenntnis genommen. 165 bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Es ist keine zusätzliche Bebauung geplant, sodass eine Veränderung der Lärmreflexion nicht eintreten kann. Weitere zusätzliche wesentliche Auswirkungen durch Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase), die über das bereits vorhandene Maß hinausgehen sind nicht zu erwarten, zumal das Plangebiet in einem Abstand von rd. 80 m zur Landstraße liegt und von dieser durch eine vorhandene Bebauung getrennt ist. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Gesundheitsamt Aus Sicht der Abteilung Gesundheit bestehen keine generellen Bedenken. Die Vorgaben des IfSG, der Trinkwasserverordnung und der Hygieneverordnung müssen beachtet werden. Untere Landschaftsbehörde Gegen die Änderung der Nutzung bestehen keine Bedenken seitens der Unteren Landschaftsbehörde. Es werden lediglich Bestandsgebäude genutzt. Sollten diese im Dachbereich saniert / umgebaut werden, ist eine artenschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich gebäudebewohnender Arten durchzuführen. Sollte im Sinne des geänderten Konzeptes der Außenbereich überplant werden und größere Bäume im Außenbereich entfernt werden müssen, ist ebenfalls eine ASP durchzuführen. Keine Bedenken wurden vorgebracht von: • Gemeinde Nettersheim • Erftverband Bergheim • Industrie- und Handelskammer Aachen • Regionalgas Euskirchen Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der Trinkwasserschutzund der Hygieneverordnung werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beachtet. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Baugenehmigungsverfahren beachtet. Der Stellungnahme wird gefolgt. Der Stellungnahme wird gefolgt. In die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.