Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.05.2015
- Der Bürgermeister Az: 60 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 270-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fuß- und Radweg zwischen Arloff und Kalkar
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 23.04.2015
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 270-X
1. Sachverhalt:
Beigefügt erhalten Sie den Antrag der SPD-Fraktion vom 23.04.2015 zur Kenntnis.
In der Angelegenheit wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.04.2014
beraten und beschlossen.
Der erteilte Auftrag an die Verwaltung, mit StraßenNRW über den Ausbau des Fuß- und Radweges im Rahmen der Planung des Kreisverkehrs ohne Kostenbeteiligung für die Stadt zu verhandeln, ist ausgeführt. Die Antwort vom 20.03.2015 hierzu ist beigefügt.
Bezgl. des neuen Antrages der SPD-Fraktion wird inhaltlich auf die Ausführungen in der RD 1303IX verwiesen. Diese ist zur Information beigefügt. Sie enthält umfangreiche Informationen zum
Modellprojekt „Bürgerradweg“ und geht detailliert auf die Voraussetzungen für eine Realisierung in
diesem Programm ein.
Kurz zusammengefasst ist Folgendes erforderlich:
1. Abstimmung Straßen NRW –
Route/Alternativroute/Ausbaustandard/Baukosten/Förderkulisse/Eigenbeteiligung
2. Abschluss einer Vereinbarung Straßen NRW/Stadt
3. Veranschlagung Kosten Planung/Grunderwerb/Baukostenanteil Haushalt 2016 und Folgejahre
4. Einbringung bürgerschaftliches Engagement
5. Ausführung Grunderwerb durch die Stadt/Übertragung Grundstücke an StraßenNRW
Die einzelnen Verfahrensschritte sind in enger Abstimmung mit StraßenNRW besonders im Hinblick auf mögliche Förderungen (Förderrahmen/ Zeitraum) vorzubereiten.
Wichtige Voraussetzung bei alldem ist die Einbringung von bürgerschaftlichem Engagement, ohne
dieses ist eine Realisierung über das Modell „Bürgerradweg“ nicht möglich.
Sollten die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt werden können, wovon StraßenNRW derzeit ausgeht, ist eine Förderung aus dem Radwegeprogramm des Landes anzustreben.
2. Rechtliche Würdigung
Die Maßnahme ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes NRW
auszuführen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Gesamtmaßnahme werden ermittelt. Die Thematik ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 aufzugreifen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
1. Die Thematik ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 aufzugreifen. Die Kosten sind zu ermitteln und im Haushalt 2016-folgende zu veranschlagen.
2. Die Maßnahme ist in enger Abstimmung mit StraßenNRW vorzubereiten.