Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
218 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
JO
Bad Münstereifel, den 02.04.2014
Stadt Bad Münstereifel
- Der Bürgermeister Az: 60 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1303-IX
Termin
Beratungsfolge
Stadtentwicklungsausschuss
29.04.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fuß- und Radweg zwischen Arloff und Kalkar
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 11.03.2014
Berichterstatter: Frau Schulz
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
( )
Folgekosten: ( ) ja
( ) vertagt
( ) zurückgezogen
/ ( ) nein
€ jährlich
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( )
Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( )
Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( )
Nejn-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( )
Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1303-IX
1. Sachverhalt:
Beigefügt erhalten Sie den Antrag der SPD-Fraktion zur.Kenntnis.
Zum Fuß- und Radweg zwischen Arloff und Kalkar ergibt sich nachfolgender Sachstand:
Grundlage für die Finanzierung von Radwegen ist das Radwegeprogramm. Nach dem 2. Moderni
sierungsgesetz befinden die politischen Gremien des Regionalrates der Bezirksregierung Köln
alljährlich über die Priorisierung der Radwegeprojekte.
Der Radweg Arloff/Kalkar fällt unter weitere Maßnahmen im Radwegeprogramm. Er ist z. Zt. nicht
priorisiert. In Anbetracht der Haushaltslage beim Land besteht auf dieser Basis heute kein Anlass
für Aktivitäten seitens des Landesbetriebs.
Da im Landeshaushalt der Titel für die Radwegefinanzierung nicht für die vielen dringenden Wün
sche reicht, wird seit einigen Jahren ein Teil der Haushaltsmittel direkt vom Ministerium dazu ver
wendet, bei nachweislich bürgerschaftlichen Engagement einzelne Maßnahmen außerhalb der
Prio-Liste finanziell zu unterstützen. Dies wird unter dem Stichwort „Modellprojekt Bürgerradweg“
geführt.
Modellprojekt „Bürgerradweg“
Für Radwegeprojekte an bestehenden Landesstraßen, die sich in der Prioritätenliste des Regio
nalrates befinden, jedoch aufgrund einer niedrigen Dringlichkeitseinstufung über die Haushaltsfi
nanzierung nicht zeitnah verwirklicht werden können, bietet das Modellprojekt „Bürgerradwege“
eine Möglichkeit der kurzfristigen Realisierung.
Notwendig ist dafür das „bürgerschaftliche“ Engagement vor Ort. Spezielle Empfehlungen für den
Bau solcher Radwege sind nicht erlassen worden, um der Kreativität der Beteiligten - gerade we
gen der finanziellen Auswirkungen - freien Raum zu geben. Bürgerradwege können abweichend
von der üblichen Bauweise mit reduziertem Standard gebaut werden, müssen dabei jedoch, wenn
sie in der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungslast des Landesbetriebes Straßenbau NRW be
trieben werden sollen, immer dem Stand der Technik und den Sicherheitsanforderungen gerecht
werden.
Über Modelleignung, Leistungs- und Finanzierungsaufteilungen entscheiden die Projektpartner vor
Ort. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW übernimmt in seinen Regionalniederlassungen die An
meldung der Maßnahme, u.a. die koordinierende Beratung.
Vorgehensweise:
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
Vereinbarung zwischen Straßen NRW und der beteiligten Kommune.
Grundstücke für die benötigten Flächen gehen von der Kommune in
den Besitz von Straßen NRW über.
Radweg wird nach Vorgaben, Richtlinien und Vorschriften von Straßen NRW gebaut.
Straßen NRW wird unterhaltungs- und verkehrssicherungspflichtig.
Straßen NRW ist für den Winterdienst - soweit erforderlich - zuständig.
Planung und Bau des Radwegs werden von der dafür zuständigen Kommune übernommen.
Kommunen erhalten eine vom MBWSV NRW fixierte Pauschale.
Für die Gemeinde ergeben sich bei der Realisierung im Rahmen des Bürgerradwegeprogramms
nachfolgende finanzielle Verpflichtungen:
- Bereitstellung der Grundstücke ( geschätzter Aufwand rd. 16.000€)
- Planung des Radweges (geschätzter Aufwand rd. 4000,--€).
Wahrscheinlich werden anteilige Baukosten ebenfalls bei der Gemeinde verbleiben. Abhängig
sind diese von den Gesamtbaukosten und dem Pauschalbetrag, der bewilligt wird.
Des Weiteren ist bürgerschaftliches Engagement gefordert. Die Bürger können sich einbringen
durch Geldspenden, kostenlos eigene Grundstücke zur Verfügung stellen oder an dem Projekt
selbst mitarbeiten. Natürlich ist auch eine Beteiligung ansässiger Firmen möglich.
In den vergangenen Jahren war die Stadt bemüht, zusammen mit dem Landesbetrieb eine Lösung
zu finden. Auf der Grundlage eines Grunderwerbsplanes des Landesbetriebs erfolgten Gründer
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werbsverhandlungen. Trotz aller Bemühungen seitens der Verwaltung verliefen diese letztendlich
erfolglos.
Eine Grundlage für weitere Aktivitäten zum Grunderwerb kann nur mittels Planungsrecht - hier auf
gemeindlicher Ebene die Aufstellung eines Bebauungsplanes - geschaffen werden.
Aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan besteht für die Gemeinde in den Fällen, in denen
mit den betroffenen Eigentümern keine Einigung erzielt wird, die Möglichkeit, Vorkaufsrecht aus
zuüben oder ein Enteignungsverfahren im Rahmen der Bestimmungen der §§ 85 ff BauGB durch
zuführen.
Um Beratung und Entscheidung wird gebeten-.
Sollte eine Realisierung im Rahmen des Bürgerradweges angestrebt werden, wird die Verwaltung
die weiteren Schritte mit dem Landesbetrieb abstimmen und die erforderlichen Haushaltsmittel für
das Haushaltsjahr 2016 folgende anmelden.
Parallel hierzu ist vor Ort bürgerschaftliches Engagement für die Maßnahme zu aktivieren.
2. Rechtliche Würdigung
Die Straßenbaulast entlang der L 11 liegt gem. § 43 Straßen- und Wegegesetz NRW in der Zu
ständigkeit des Landesbetriebs Straßen, hierzu gehört auch der Ausbau von Fußgänger- und
Fahrradwegen.
Gem. § 49 Straßen- und Wegegesetz sollen die Gemeinde zusammen mit dem Träger der Stra
ßenbaulast auf die Schaffung eines zusammenhängenden Radwegenetzes hinwirken.
3. Finanzielle Auswirkungen
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt nicht vorhanden. Eine außerplanmäßige Bereit
stellung ist nur aufgrund einer Nachtragshaushaltssatzung (§ 81 Abs. 2 Nr. 3 GO) möglich.
Ggfls. sind entsprechende Mittel im Haushalt 2016 zu veranschlagen. In jedem Fall der Mittelbe
reitstellung sind die Ziele der Haushaltskonsolidierung zu beachten. D.h. dass ggfls. Ertragssteige
rungen einzuplanen sind.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Vor dem Hintergrund des derzeit nicht durchführbaren freiwilligen Erwerbs der nötigen Grund
stückflächen, der nicht gesicherten förderungsmäßigen Teilfinanzierung durch das Land NRW und
den haushaltsmäßigen Restriktionen schlägt die Verwaltung ein Wiederaufgreifen der Thematik im
Rahmen der Haushaltsplanung 2016 vor.
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Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Stadtratsfraktion Bad Münstereifel
SPD - S tadtratsfraktion Bad M ünste
M arkstraße 11, 53902 Bad Münster«
Marktstraße 11
53902 Bad Münstereifel
Stadt Bad Münstereifel
Bürgermeister Büttner |
Marktstraße 11
|
53902 Bad Münstereifel \
Internet:
www.spd-badmuenstereifel.de
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e-mail:
info@spd-badmuenstereifel.de
Datum: 11.03.2014
Fuß- und Radweg zwischen Arloff und Kalkar
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Büttner,
die SPD-Stadtratsfraktion beantragt für die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
den Tagesordnungspunkt
Fuß- und Radweg zwischen Arloff und Kalkar
in die Tagesordnung aufzunehmen.
Weiter wird beantragt:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der geplanten Realisierung eines Kreisverkehres an
der Kreuzung B 51 / L 11 beim Landesbetrieb Straßen NRW auf eine Planung eines Radweges
zwischen Arloff und Kalkar hinzuwirken.
Die Verwaltung möge eine Beteiligung an dem Landesprogramm Bürgerradwege mit möglichen
Kooperationspartnern prüfen.
Die Stadtverwaltung wird weiter beauftragt, mit den Eigentümern der betroffenen Flächen in
Verhandlungen über einen Erwerb bzw. Flächenaustausch zu treten.
Über den Fortschritt in der Angelegenheit ist dem Stadtentwicklungsausschuss in regelmäßigen
Abständen durch die Stadtverwaltung Bericht zu erstattet.
Begründung:
Die Sicherheit der Radfahrer aber besonders der Fußgänger z. B. zum Bahnhof in Arloff
erfordert schon lange eine Verbesserung der Situation.
Durch einen solchen Fuß- und- Radweg könnte sowohl die Anbindung von Kalkar an den
öffentlichen Personennahverkehr (Kalkar wird nicht von allen Busen angefahren) als auch an
die öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kindergarten, Sporthalle usw.) und den Einzelhandel im
Doppeldorf Arloff/Kirspenich verbessert werden.
Andererseits würde sich dadurch die Erreichbarkeit der naturtouristischen Sehenswürdigkeiten
des Kalkars Moores, des Teichmannhauses und Gruber Toni verbessern.
Einbindung in ein radtouristisches Wegenetz auch an das Stadtgebiet Mechernich.
Mit freundlichen Grüßen
für
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ktion