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Beschlussvorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt Bad Münstereifel vom 25.06.1997)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Beschlussvorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt Bad Münstereifel vom 25.06.1997) Beschlussvorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt Bad Münstereifel vom 25.06.1997)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.05.2015 - Der Bürgermeister Az: SW 21 Nr. der Ratsdrucksache: 285-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 17.06.2015 Rat 23.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt Bad Münstereifel vom 25.06.1997 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Fr. Heller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW 2 SW 1 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 285-X 1. Sachverhalt:. a) § 13 (Ausführung von Anschlussleitungen), Absatz 6: Die seit der kommunalen Neugliederung erlassenen Entwässerungssatzungen beinhalteten ausdrücklich die Bestimmung, dass alle Maßnahmen an den Kanalgrundstücksanschlussleitungen von der Stadt selbst oder von durch sie beauftragten Unternehmen ausgeführt werden. Im Rahmen verschiedener Änderungen des § 13 mit der 2. Änderungssatzung vom 02.11.2006 ist dieser Satz weggefallen, dem damals auch keine rechtsbegründende, sondern lediglich eine klarstellende Wirkung beigemessen wurde. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es aber sinnvoll, die frühere Regelung wieder in die Entwässerungssatzung aufzunehmen. b) § 15 (Zustands- und Funktionsprüfung priv. Abwasserleitungen), Absatz 6: Aktuell sind vom Grundstückseigentümer nach der Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung die Prüfbescheinigungen „nebst Anlagen“ gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 SüwVO Abw (Bestandsplan/Lageskizze, Fotodokumentation, etc.) vorzulegen. Da die Forderung zur Vorlage der Unterlagen bei der Stadt ohnehin eine sog. „Kann-Vorgabe“ darstellt (§ 53 Abs. 1 e Nr. 2 LWG NRW), möchte die Stadt zur Entlastung aller Beteiligten die Bestimmungen der Entwässerungssatzung dahingehend lockern, dass die Vorlage des Protokolls mit dem Ergebnis der Prüfung ausreicht. Dennoch empfiehlt sich, dass die Stadt zum Schutz der Grundstückseigentümer zumindest stichprobenartig die Schadensbewertungen überprüft. 2. Rechtliche Würdigung § 10 KAG NRW, § 53 Abs. 1 e Nr. 2 LWG NRW 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Anforderung der Anlagen zum Prüfprotokoll macht nur Sinn, wenn diese auch entsprechend überprüft werden. Durch eine lediglich stichprobenartige Kontrolle neben der ohnehin bestehenden Beratungspflicht wird der Personalaufwand erheblich reduziert. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Siehe Sachverhalt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt Bad Münstereifel vom 25.06.1997 wird in der Fassung des als Anlage 2 zur RD Nr. 285-X vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.