Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2005 und Entlastung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2005 und Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2005 und Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2005 und Entlastung des Bürgermeisters)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71032/2007 Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 13.11.2007 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2005 und Entlastung des Bürgermeisters Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses • • • den Jahresabschluss festzustellen und dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.055.946,61 € aus den Mitteln der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens,- Schulen-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnis- und der Finanzrechnung, den Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2005 wurde formell vom Kämmerer am 17. November 2006 aufgestellt und vom Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt. Der Jahresabschluss wurde dem Rat in der Sitzung am 12.06.2007 zugeleitet und in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 19.06.2007 abschließend geprüft. Vor dieser abschließenden Prüfung wurde der Jahresabschluss 2005 in den Monaten Dezember 2006 bis April 2007 (mit Unterbrechungen) von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG (Beauftragung durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 03.11.2006) in den Räumen der Stadtverwaltung geprüft. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages, der im Haushaltsjahr 2005 auf 6.055.946,61 € beträgt. Dieser ist aus den Mitteln der Ausgleichsrücklage zu entnehmen, da die Inanspruchnahme dieser Rücklage Vorrang vor der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage – also des Eigenkapitals im engeren Sinne – hat. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Sowohl die BDO in ihrem Prüfungsbericht als auch der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 19.06.2007 haben das Ergebnis der Prüfungen in uneingeschränkten Bestätigungsvermerken zusammengefasst. Sowohl der komplette Jahresabschluss (öffentliche Anlage) als auch der Prüfungsbericht der BDO (nicht-öffentliche Anlage) sowie der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses (nicht-öffentliche Anlage) sind Anlage dieser Sitzungsvorlage. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss am 19.06.2006 einstimmig, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen:. • • • den Jahresabschluss festzustellen und dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.055.946,61 € aus den Mitteln der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Beschlussvorlage WP7-1032/2007 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 02.11.2007 Beschlussvorlage WP7-1032/2007 ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Seite 3