Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71032/2007
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
13.11.2007
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2005 und Entlastung des Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses
•
•
•
den Jahresabschluss festzustellen und
dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und
den Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.055.946,61 € aus den Mitteln der Ausgleichsrücklage
zu entnehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens,- Schulen-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnis- und der Finanzrechnung, den Teilrechnungen
sowie der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des
Jahresabschlusses 2005 wurde formell vom Kämmerer am 17. November 2006 aufgestellt und
vom Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt.
Der Jahresabschluss wurde dem Rat in der Sitzung am 12.06.2007 zugeleitet und in der Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses am 19.06.2007 abschließend geprüft. Vor dieser
abschließenden Prüfung wurde der Jahresabschluss 2005 in den Monaten Dezember 2006 bis
April 2007 (mit Unterbrechungen) von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche
Warentreuhand AG (Beauftragung durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 03.11.2006) in
den Räumen der Stadtverwaltung geprüft.
Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er
über die Behandlung des Jahresfehlbetrages, der im Haushaltsjahr 2005 auf 6.055.946,61 €
beträgt. Dieser ist aus den Mitteln der Ausgleichsrücklage zu entnehmen, da die Inanspruchnahme
dieser Rücklage Vorrang vor der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage – also des
Eigenkapitals im engeren Sinne – hat.
Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Sowohl die BDO in ihrem Prüfungsbericht als auch der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner
Sitzung am 19.06.2007 haben das Ergebnis der Prüfungen in uneingeschränkten
Bestätigungsvermerken zusammengefasst.
Sowohl der komplette Jahresabschluss (öffentliche Anlage) als auch der Prüfungsbericht der BDO
(nicht-öffentliche Anlage) sowie der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
(nicht-öffentliche Anlage) sind Anlage dieser Sitzungsvorlage.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss am 19.06.2006 einstimmig, dem Rat der Stadt
Bedburg zu empfehlen:.
•
•
•
den Jahresabschluss festzustellen und
dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und
den Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.055.946,61 € aus den Mitteln der Ausgleichsrücklage
zu entnehmen.
Beschlussvorlage WP7-1032/2007
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 02.11.2007
Beschlussvorlage WP7-1032/2007
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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