Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
26 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur RD.-Nr. 285-X
SYNOPSE
zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage – Entwässerungssatzung - der Stadt Bad Münstereifel vom 25.06.1997
(Änderungen sind grau hervorgehoben)
[…]
5. Änderungssatzung
(alt)
Mustersatzung
(Stand: 29.11.2013)
6. Änderungssatzung
(neu)
§ 13
Ausführung von Anschlussleitungen
§ 13
Ausführung von Anschlussleitungen
§ 13
Ausführung von Anschlussleitungen
[…]
[…]
(6) Die Herstellung, Erneuerung und Veränderung so (6) Die Herstellung, Erneuerung und Veränderung so (6) Die Herstellung, Erneuerung und Veränderung so
wie die laufende Unterhaltung der haustechnischen
wie die laufende Unterhaltung der haustechnischen
wie die laufende Unterhaltung der haustechnischen
Abwasseranlagen sowie der Hausanschlussleitung
Abwasseranlagen sowie der Hausanschlussleitung
Abwasseranlagen sowie der Hausanschlussleitung
auf dem anzuschließenden Grundstück mit Ausauf dem anzuschließenden Grundstück mit Ausauf dem anzuschließenden Grundstück führt der
nahme von Anschlussstutzen an die öffentliche
nahme der Anschlussstutzen an die öffentliche
Grundstückseigentümer auf seine Kosten durch.
Abwasseranlage führt der Grundstückseigentümer
Abwasseranlage führt der Grundstückseigentümer
Die Hausanschlussleitung ist in Abstimmung mit der
Stadt zu erstellen. Die Herstellung, Erneuerung,
auf seine Kosten durch. Die Hausanschlussleitung
auf seine Kosten durch. Die Hausanschlussleitung
Veränderung und Beseitigung sowie die laufenist in Abstimmung mit der Stadt zu erstellen. Die
ist in Abstimmung mit der Stadt zu erstellen.
de Unterhaltung der GrundstücksanschlussleiHerstellung, Erneuerung und Veränderung so
tung obliegt der Stadt. Die Stadt macht die dawie die laufende Unterhaltung der Grund[…]
bei entstehenden Kosten über den Kostenerstücksanschlussleitung führt die Stadt selbst
satzanspruch nach § 10 KAG NRW gegenüber
oder durch einen von ihr beauftragten Unterdem Grundstückseigentümer geltend.
nehmer aus. Die Stadt macht die dabei entstehenden Kosten über den Kostenersatzanspruch
nach § 10 KAG NRW gegenüber dem Grund[…]
stückseigentümer geltend.
[…]
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Anlage 1 zur RD.-Nr. 285-X
5. Änderungssatzung
(alt)
Mustersatzung
(Stand: 29.11.2013)
6. Änderungssatzung
(neu)
§ 15
Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen
§ 15
Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen
§ 15
Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen
[…]
[…]
[…]
(6) Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SüwVO Abw NRW 2013 ist (6) Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SüwVO Abw NRW 2013 ist
das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung
das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung
in einer Bescheinigung gemäß Anlage 2 der Süwin einer Bescheinigung gemäß Anlage 2 der SüwVO Abw NRW 2013 zu dokumentieren. Dabei sind
VO Abw NRW 2013 zu dokumentieren. Dabei sind
der Bescheinigung die in § 9 Abs. 2 Satz 2 Süder Bescheinigung die in § 9 Abs. 2 Satz 2 SüwAbw NRW 2013 genannten Anlagen beizufügen.
wAbw NRW 2013 genannten Anlagen beizufügen.
Diese Bescheinigung nebst Anlagen ist der Stadt
Diese Bescheinigung nebst Anlagen ist der Stadt
durch den Grundstückseigentümer oder Erbbaubedurch den Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten (§ 8 Abs. 2 bzw. Abs. 8 SüwVO Abw
rechtigten (§ 8 Abs. 2 bzw. Abs. 8 SüwVO Abw
NRW 2013) unverzüglich nach Erhalt vom SachNRW 2013) unverzüglich nach Erhalt vom Sachkundigen vorzulegen, damit eine zeitnahe Hilfestelkundigen vorzulegen, damit eine zeitnahe Hilfestellung durch die Stadt erfolgen kann.
lung durch die Stadt erfolgen kann.
[…]
(6) Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SüwVO Abw NRW
2013 ist das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung in einer Bescheinigung gemäß Anlage 2 der SüwVO Abw NRW 2013 zu dokumentieren. Dabei sind der Bescheinigung die in
§ 9 Abs. 2 Satz 2 SüwAbw NRW 2013 genannten Anlagen beizufügen. Diese Bescheinigung
[…] ist der Stadt durch den Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten (§ 8 Abs. 2
bzw. Abs. 8 SüwVO Abw NRW 2013) unverzüglich nach Erhalt vom Sachkundigen vorzulegen, damit eine zeitnahe Hilfestellung durch
die Stadt erfolgen kann. Die Anlagen zu dieser Bescheinigung brauchen der Stadt nur
auf gesonderte Anforderung hin vorgelegt
zu werden.
[…]
[…]
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