Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
135 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.06.2015
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 268-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.06.2015
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück 1406 –
Orchheimer Straße 39
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung und zum Umbau des Wohn- und Geschäftshauses „Mandala“ auf dem Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück 1406 –
Orchheimer Straße 39 vor.
Das Grundstück befindet sich gem. § 34 BauGB im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan
als Kerngebiet dargestellt. Bei dem Objekt handelt es sich außerdem um ein eingetragenes Baudenkmal.
Im Jahre 2012 wurde der Bauantrag zum Abbruch der Anbauten und des Schuppens am Objekt
„Mandala“ bereits genehmigt. Nun sind der Umbau der bisherigen Verkaufsfläche sowie deren
Erweiterung durch Errichtung eines eingeschossigen Anbaus im rückwärtigen Bereich geplant. In
diesem Anbau soll ebenfalls eine öffentliche WC-Anlage für die Besucher des City Outlets Bad
Seite 2 von Ratsdrucksache 268-X
Münstereifel errichtet werden. Die bestehenden Wohnungen im I. und II. OG bleiben erhalten. Das
Bestandsgebäude entlang der Orchheimer Straße erhält einen Ladeneingang im Bereich der mittleren Schaufenster. Der ursprüngliche Eingang bleibt als Zugang zu den Wohnungen erhalten. Die
Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege ausgeführt.
Das Einvernehmen zu den geplanten Maßnahmen wurde verwaltungsseitig erteilt.
Dem Ausschuss zur Kenntnis.