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Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrt Esch; hier: Anfrage der UWV-Fraktion vom 03.05.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrt Esch;
hier: Anfrage der UWV-Fraktion vom 03.05.2015) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrt Esch;
hier: Anfrage der UWV-Fraktion vom 03.05.2015)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.05.2015 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 279-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 18.06.2015 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Anfragen und Mitteilungen: Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrt Esch; hier: Anfrage der UWV-Fraktion vom 03.05.2015 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Die Dorfgemeinschaft Esch hatte mit Unterstützung des inzwischen verstorbenen Fachingenieurs Wolfhard Lorenz für die Ortsdurchfahrt der L 165 durch Esch diese Form der Verkehrsberuhigung, wie sie am südlichen Ortseingang von Scheuren auf der L 113 ebenfalls eingerichtet ist, beantragt. In insgesamt zwei Ortsterminen der Verkehrskommission wurde die Maßnahme beraten. Die UWV hatte bereits im Herbst 2014 eine Überprüfung der Beschilderung beantragt, worüber in der Verkehrsschau im Oktober beraten wurde. Über das Ergebnis wurde mit Mitteilungsvorlage Nr. 85-X/Z-1 in der Novembersitzung berichtet. Bereits Anfang März hatte die Verwaltung den Landesbetrieb Straßenbau NRW in Euskirchen darauf hingewiesen, dass dort an einem der Verkehrsberuhigungselemente bereits zum zweiten Mal ein Anfahrschaden registriert wurde. Sowohl der Landesbetrieb als auch die Verkehrsdirektion der Polizei und die Straßenverkehrsbehörde hatten daher eine Auswertung der bisherigen Unfälle dort vorgenommen und eine Beratung in der nächsten Verkehrsschau Ende Juni angesetzt. Seite 2 von Ratsdrucksache 279-X Bei solchen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen kommt es immer wieder vor, dass die Fahrbahnelemente, die sich am Ortseingang befinden und die Geschwindigkeit beim Einfahrten in die geschlossene Ortschaft drosseln sollen, wegen überhöhter Geschwindigkeit angefahren werden. Hier kam es jedoch ab Januar 20104, nämlich in der Zeit vom 06.12.20104 bis 18.04.2015 an dem am Ortsausgang liegenden Element zur Fahrbahnverengung in Fahrtrichtung Wasserscheide zu insgesamt fünf Unfällen ohne Personenschaden. Vier der fünf Unfälle ereigneten sich als sog. Alleinunfälle ohne Beteiligung von anderen Verkehrsteilnehmern, also ohne Gegenverkehr. Als Unfallursache wurde in diesen vier Fällen Unachtsamkeit von den Unfallbeteiligten angegeben. 2. Rechtliche Würdigung Zuständig als Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW nach entsprechender Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen gem. § 45 StVO. 3. Finanzielle Auswirkungen Da der Landesbetrieb Straßenbau NRW Straßenbaulastträger ist, obliegt ihm die Kostentragung. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Zuständig als Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW nach entsprechender Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen gem. § 45 StVO. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Über die aktuelle Entwicklung und evtl. Maßnahmen wird in der nächsten Verkehrsschau Ende Juni beraten. Über die Entscheidung der Verkehrskommission wird die Verwaltung in der nächsten Ausschusssitzung berichten. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine.