Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 577/2013
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 25.11.2013
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
10.12.2013
BM / Dezernent
26.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Planstelleneinweisung und Aufwandsentschädigung des/der Ersten Beigeordneten
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im Haushalt veranschlagt
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der/Die Erste Beigeordnete wird mit Dienstantritt in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 2
eingruppiert.
Es wird eine Aufwandsentschädigung nach § 6 der Eingruppierungsverordnung gezahlt.
Begründung:
Auf die V 573/2013 wird Bezug genommen. Gemäß § 2 Abs.2 der Eingruppierungsverordnung
(EingrVO) wird der allgemeine Vertreter/ die allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters in die
Besoldungsgruppe B 2 eingruppiert.
Dem allgemeinen Vertreter/ der allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters wird nach § 6 der
EingrVO eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 66 2/3 % der in § 5 EingrVO festgesetzten
Beträge gewährt.
(Erner)