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Beschlussvorlage (Planstelleneinweisung und Aufwandsentschädigung des/der Ersten Beigeordneten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
Beschlussvorlage (Planstelleneinweisung und Aufwandsentschädigung des/der Ersten Beigeordneten)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 577/2013 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 25.11.2013 gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 10.12.2013 BM / Dezernent 26.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Planstelleneinweisung und Aufwandsentschädigung des/der Ersten Beigeordneten Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel sind im Haushalt veranschlagt Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der/Die Erste Beigeordnete wird mit Dienstantritt in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 2 eingruppiert. Es wird eine Aufwandsentschädigung nach § 6 der Eingruppierungsverordnung gezahlt. Begründung: Auf die V 573/2013 wird Bezug genommen. Gemäß § 2 Abs.2 der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) wird der allgemeine Vertreter/ die allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters in die Besoldungsgruppe B 2 eingruppiert. Dem allgemeinen Vertreter/ der allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters wird nach § 6 der EingrVO eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 66 2/3 % der in § 5 EingrVO festgesetzten Beträge gewährt. (Erner)