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Allgemeine Vorlage (Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
90 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
24.07.14, 19:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 22.07.2014 Vorlagen-Nr.: 31/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 09.09.2014 17.09.2014 25.09.2014 02.10.2014 04.11.2014 12.11.2014 19.11.2014 02.12.2014 Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Hürtgenwald beabsichtigt im Rahmen der 9. Änderung des Flächennutzungsplans die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft. Dabei hat die Gemeinde Hürtgenwald eine das gesamte Gemeindegebiet umfassende Standortuntersuchung durchgeführt, die sog. Potenzialflächen für die Ausweisung als Konzentrationszonen aufzeigt. Die Gemeinde Hürtgenwald beabsichtigte zunächst die Ausweisung von drei Konzentrationszonen: die Fläche „Rennweg“ (zwischen Gey und Großhau), die Fläche „Peterberg“ (Raffelsbrand) und die Fläche „Ochsenauel“ (zwischen Brandenberg, Kleinhau und Obermaubach). Zum Verfahren ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB vom 26.11.2012 bis zum 07.01.2013 erfolgt; die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB wurde vom 23.09.2013 bis 23.10.2013 durchgeführt. Nach der Offenlage des Flächennutzungsplans hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschlossen, auf die Ausweisung der Fläche Rennweg zu verzichten. Gemäß § 4a (3) Satz 1 BauGB muss der Planentwurf erneut offengelegt werden. Die erneute Offenlage wurde vom 12.05.2014 bis 13.06.2014 durchgeführt. Wie Ihnen bekannt ist, ist die Gemeinde Kreuzau derzeit auch dabei Konzentrationszonen für die Windkraft auszuweisen. Basis für die Ausweisung ist eine gemeindegebietsumfassende Standortuntersuchung. In dieser Standortuntersuchung werden anhand von harten und weichen Kriterien Bereiche, die nicht für die Ausweisung als Konzentrationszone in Frage kommen, ausgeschlossen. Harte Kriterien sind gesetzlich vorgeschriebene Regelungen, wie Naturschutzgebiete oder Siedlungsbereiche. Dagegen können weiche Kriterien von den Kommunen selbst bestimmt werden. Hierbei handelt es z. B. um Schutzabstände zu Siedlungsbereichen oder Naturschutzgebieten. Bei der Festlegung der Schutzabstände (also weichen Kriterien) hat Gemeinde Hürtgenwald die gleichen Schutzabstände gewählt, wie sie auch in der entsprechenden Standortuntersuchung der Gemeinde Kreuzau festgelegt worden sind. Der Schutzabstand zum Siedlungsbereich wurde mit 800 m (maßgeblich sind dargestellte Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan) und zu Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten u. ä. mit 300 m festgelegt. Die in der Standortuntersuchung der Gemeinde Hürtgenwald ermittelte Potenzialfläche Ochsenauel liegt westlich des Ortsteils Obermaubach und ist etwa 73 Hektar groß. Der Abstand zwischen den westlichsten Ausläufern Obermaubachs und der östlichen Abgrenzung der geplanten Konzentrationszone beträgt entsprechend des festgelegten Schutzabstandes zu Siedlungsbereichen 800 m. Die Lage der Fläche ist aus dem Auszug der Potenzialflächenanalyse der Gemeinde Hürtgenwald ersichtlich (siehe Anlage). Die Fläche Ochsenauel ist im Hang gelegen. Der östliche Bereich befindet sich bei etwa 230 m ü.N.N., der westliche Bereich liegt ca. 385 m ü.N.N. Im Vergleich dazu liegt die Staumauer des Staubeckens Obermaubach auf einer Höhe von etwa 166 m ü.N.N., die Grundschule Obermaubach bei ca. 177 m ü.N.N. und die Straße In den Weinbergen ist etwa 225 m ü.N.N.. Aufgrund der gleich gewählten Schutzabstände in Hürtgenwald und Kreuzau hat die Verwaltung bisher keine Notwendigkeit einer politischen Beratung zur Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald gesehen und auf eine Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der ersten Offenlage verzichtet. Aus dem Ortsteil Obermaubach ist seither Widerstand gegen die Ausweisung der Fläche Ochsenauel zu vernehmen, sodass die Verwaltung der Ansicht ist, die Planungen der Gemeinde Hürtgenwald in die politische Beratung einzubringen. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung mit Schreiben vom 14.05.2014 im Rahmen der erneuten Offenlage vorsorglich Bedenken gegen die Ausweisung der Fläche Ochsenauel gegenüber der Gemeinde Hürtgenwald geäußert und zudem darauf hingewiesen, dass die erneute Offenlage in den Fachausschüssen und dem Rat der Gemeinde zur Beratung vorgelegt werden. Im Rahmen des Flächennutzungsplans werden lediglich Konzentrationszonen ausgewiesen. Dies sagt zunächst nichts über die konkrete Anzahl oder Höhe von Windenergieanlagen aus. Für die Konzentrationszone Ochsenauel hat die Gemeinde Hürtgenwald den Bebauungsplan Nr. B 5 „Windpark Ochsenauel“ aufgestellt. Zum Bebauungsplan steht die Offenlage gem. § 4 (2) BauGB noch aus. Der Bebauungsplanentwurf, der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden im Dezember 2012 vorgelegt wurde, sah Baufenster für vier Windenergieanlagen vor. Die maximale Gesamthöhe der Windenergieanlagen wurde im Bebauungsplan mit 567 m ü.N.N. festgesetzt. Die Anzahl, Standorte und Höhen der geplanten Windenergieanlagen sind jedoch nicht Bestandteil der hier behandelten Bauleitplanung; zudem kann sich der bisherige Bebauungsplanentwurf noch ändern. Hier bleibt die Durchführung der Offenlage abzuwarten. Aufgrund der gleich gewählten Schutzabstände bei der jeweiligen gemeindegebietsumfassenden Standortanalyse der Gemeinden Hürtgenwald und Kreuzau sieht die Verwaltung keine Veranlassung Bedenken gegen die beabsichtigte 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft zu äußern. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Gegen die beabsichtigte 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationszonen erhebt die Gemeinde Kreuzau im Rahmen der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB keine Bedenken. Der Bürgermeister - Eßer - -2- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-