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Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Jugendtreffs im Ortsteil Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Jugendtreffs im Ortsteil Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Jugendtreffs im Ortsteil Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Jugendtreffs im Ortsteil Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 47/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss 01.06.2005 14.06.2005 TOP: Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Jugendtreffs im Ortsteil Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 31.01.2005 wurde von der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau der Antrag gestellt, das alte Feuerwehrgerätehaus ganz oder in Teilen als Jugendheim bzw. als Treffpunkt für die Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Begründet wird dieser Antrag zum Einen damit, dass diese Räumlichkeiten durch den Umzug in das neu errichtet Feuerwehrgerätehaus durch die Feuerwehr nicht mehr genutzt werden und zum Anderen dadurch, dass es im Zentralort Kreuzau viele so genannte freie Treffpunkte gibt, wie beispielsweise die Haltestelle Eifelstraße oder den Dorfbrunnen, wo es in der Vergangenheit immer wieder zu Schwierigkeiten zwischen den Anwohnern und den Jugendlichen gekommen ist. Bereits durch Mitteilung vom 05.10.2004 wurde allerdings seitens der Verwaltung dargestellt, dass die Räumlichkeiten im alten Feuerwehrgerätehaus als Möbellager und als Werkstatt für den sozialen Bereich genutzt werden sollen, da es in absehbarer Zeit durch Ablauf des Mietvertrages nicht mehr möglich sein wird, hierfür die Hallen im ehemaligen Munitionsdepot in Stockheim zu nutzen. Dort sollen die Geräte und Werkzeuge untergebracht werden, die die Hausmeister im Asylbereich benötigen. Über sie läuft im Wesentlichen der Einsatz der bisherigen gemeinnützigen Arbeit bzw. der neuen Arbeitsgelegenheiten. Hierüber werden bisher vor allem Asylbewerber, in Zukunft aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld II, die in das Arbeitsleben wieder eingegliedert werden sollen, eingesetzt. Sollte das frühere Feuerwehrgerätehaus in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen, müsste eine Alternative für die Unterbringung gesucht werden. Diese wird derzeit allerdings nicht gesehen, zumal auch der Bauhof in absehbarer Zeit die genutzten Hallen in Stockheim wird räumen müssen. Auch hier ist Ersatz zu schaffen. Neben diesen Aspekten ist auch die Lärmbelästigung für die Nachbarschaft zu berücksichtigen. Wie sich bereits beim Jugendtreff im Gebäude der Kath. Pfarrgemeinde Kreuzau gezeigt hat, ist hier mit einem deutlich steigenden Lärmpegel zu rechnen. Da aber auch in unmittelbarer Nähe des alten Feuerwehrgerätehauses bereits der „Eifeltreff“ angesiedelt ist muss bedacht werden, dass eine zusätzliche Einrichtung in diesem Bereich auch zu deutlich steigenden Beschwerden führen wird. Selbstverständlich wird der Bedarf an zusätzlichem Raum für die Jugendlichen gesehen. Bisher steht für den Ortsteil Kreuzau nur der Jugendtreff „Teichstraße“ für die Jugendarbeit zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine Wohnung im Haus der Pfarrgemeinde St. Heribert, welche aus zwei Zimmern, Küche, Diele und Bad besteht. Diese Räumlichkeiten werden von den Jugendlichen sehr intensiv genutzt. Besonders in den Sommermonaten ist es immer wieder zu Beschwerden aus der Nachbarschaft gekommen. Ein weiteres Problem ist auch, dass nicht alle Jugendlichen durch das vorhandene Angebot erreicht werden können. Es gestaltet sich als überaus schwierig, aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten, für die verschiedenen Gruppierungen -2ein geeignetes Angebot zu schaffen. Aus verschiedenen Gesprächen mit Jugendamt und Polizei ist aber bekannt, dass die Jugendlichen einen weiteren Raum, bei dem das Nachbarschaftsproblem vernachlässigt werden kann, durchaus annehmen würden. Es sollte diesbezüglich weiterhin nach Alternativen gesucht werden, bei denen die Nachbarschaft in möglichst geringem Umfang beeinträchtigt wird. Von daher wurden Überlegungen angestellt, ob und inwieweit es möglich ist, vorhandene Kellerräume unterhalb der kleinen Festhalle Kreuzau hierfür herzurichten. Gemäß beigefügter Planunterlage wäre es theoretisch möglich, unter Aufgabe der bisherigen Nutzungen als Geräte- und Lagerräume, einen Jugendraum in einer Größe von ca. 40 qm mit einem Nebenraum von ca. 20 qm und separaten Toiletten von ca. 20 qm herzurichten. Hierzu wäre es allerdings unter anderem erforderlich • das vorhandene Rolltor zu entfernen und durch eine normale Eingangstür zu ersetzen, • einen neuen Außenzugang zum Bierkeller herzustellen und • eine Verbindung vom Bierkeller in den daneben liegenden Materialraum der Schützen einzubauen. Für die Herrichtung des Jugendraumes und der Toiletten müssten ebenfalls zusätzliche Durchbrüche angelegt bzw. neue Mauern errichtet werden. Außerdem sind zahlreiche Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus ist der derzeitige bauliche Zustand im Prinzip schlechter als ein Rohbauzustand. Die hiermit verbundenen Kosten würden sich grob überschläglich mit Sicherheit auf rund 1.500,00 €/qm Nutzfläche belaufen, somit bei rund 80 qm auf 120.000,00 €. Im Übrigen wäre hier noch bauordnungsrechtlich zu klären, ob ein zweiter Fluchtweg erforderlich wird. Aufgrund einer durchgeführten Ortsbesichtigung scheint eine andere Lösung einfacher, sinnvoller und kostengünstiger. Es sollte ein Anbau errichtet werden, und zwar im unmittelbaren Anschluss an das vorhandene Gebäude (s. beigefügten Lageplan). Hier könnte ein Raum von ca. 60 qm Größe entstehen. Darüber hinaus könnte durch Einbau einer Tür in den angrenzenden Geräteraum eine Verbindung hergestellt und hier die Toiletten hergerichtet werden (s. Planskizze). Die Dachform könnte dem vorhandenen Anbau entsprechen oder gegebenenfalls auch als Flachdach konstruiert werden. Die hiermit verbundenen Kosten würden sich wie folgt errechnen: 12 m x 5,50 m x 4 m = 264 cbm x 250,00 € = 66.000,00 € zuzüglich Umbau Toiletten, geschätzt 10.000,00 € ger. 76.000, 00 € 80.000,00 € Der Vorteil bei dieser Maßnahme neben den Unterschieden bei den Kosten wäre zudem, dass der Geräteraum für die Schulen erhalten bleibt. Es ist angedacht, die Schulsportanlagen an der Festhalle auszubauen. Dies hätte zur Folge, dass auch dieser Raum in Zukunft bereitgestellt werden muss. Nach den Richtlinien des Kreises Düren über die finanzielle Förderung der Jugendarbeit können bei Bau bzw. Umbau von Jugendfreizeiteinrichtungen Zuschüsse in Höhe von 10 % der Gesamtaufwendungen, höchstens aber 51.130 €, gewährt werden. Der Antrag müsste allerdings bis zum 30.06.2005 an den Kreis Düren gestellt werden, wenn eine Berücksichtigung für 2006 noch erfolgen soll. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass ein dringender Bedarf für einen zusätzlichen Jugendraum im Zentralort gegeben ist. Seitens der Verwaltung wird aufgrund der Lage vorgeschlagen, den Anbau eines Jugendraumes an der Festhalle weiter zu verfolgen. Damit könnte gewährleistet werden, dass den Jugendlichen ein Raum zur Verfügung steht, den sie eigenverantwortlich nutzen können, ohne dass Beschwerden aus der Nachbarschaft zu befürchten sind. Auch heute treffen sich viele Jugendliche im Bereich der Festhalle und des Freizeitbades. In -3den Richtlinien des Kreises Düren über die finanzielle Förderung der Jugendarbeit wird zudem gefordert, dass das Grundstück ausreichende Freifläche für Unterhaltung und Spiel aufweisen soll, wenn es nicht in der Nähe von öffentlichen Grünflächen für Erholung, Spiel und Sport liegt. Unmittelbar neben der Festhalle befinden sich ein Kleinspielfeld, eine Rasenfläche, ein Basketballfeld sowie die Skateranlage. Zudem kann auch der Schulhof mit genutzt werden. Dies alles sind wesentliche Vorteile im Vergleich zum alten Feuerwehrgerätehaus, wo keine Außenanlagen genutzt werden können. Beim vorhandenen Jugendtreff erweist sich dies als eines der größten Probleme. Ein weiterer Vorteil wäre, dass durch die Hausmeister der Sporthalle eine gewisse Kontrollfunktion ausgeübt werden könnte, da diese von Montag- bis Freitagabend bis ca. 22.30 Uhr anwesend sind. Im Hinblick auf die Finanzierung ergibt sich allerdings das Problem, dass entsprechende Mittel im Haushalt nicht zur Verfügung stehen. Inwieweit die Kommunalaufsicht einer Aufnahme der Maßnahme unter dem Aspekt der Unabweisbarkeit in den Vermögenshaushalt des nächsten Jahres zustimmen würde, bleibt zu klären. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Es ist mit der Kommunalaufsicht beim Kreis Düren zu klären, ob im Vermögenshaushalt für das Jahr 2006 insgesamt 80.000 € zum Bau eines Raumes für die offene Jugendarbeit eingeplant werden darf. III. Beschlussvorschlag: „Der dringende Bedarf für einen zusätzlichen Jugendraum im Ortsteil Kreuzau wird gesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unabweisbarkeit der Maßnahme darzulegen mit dem Ziel einer Finanzierung im Haushaltsjahr 2006.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________