Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
47/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
01.06.2005
14.06.2005
TOP: Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Jugendtreffs im Ortsteil Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 31.01.2005 wurde von der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau der
Antrag gestellt, das alte Feuerwehrgerätehaus ganz oder in Teilen als Jugendheim bzw. als
Treffpunkt für die Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Begründet wird dieser Antrag zum Einen
damit, dass diese Räumlichkeiten durch den Umzug in das neu errichtet Feuerwehrgerätehaus
durch die Feuerwehr nicht mehr genutzt werden und zum Anderen dadurch, dass es im Zentralort
Kreuzau viele so genannte freie Treffpunkte gibt, wie beispielsweise die Haltestelle Eifelstraße
oder den Dorfbrunnen, wo es in der Vergangenheit immer wieder zu Schwierigkeiten zwischen den
Anwohnern und den Jugendlichen gekommen ist.
Bereits durch Mitteilung vom 05.10.2004 wurde allerdings seitens der Verwaltung dargestellt, dass
die Räumlichkeiten im alten Feuerwehrgerätehaus als Möbellager und als Werkstatt für den
sozialen Bereich genutzt werden sollen, da es in absehbarer Zeit durch Ablauf des Mietvertrages
nicht mehr möglich sein wird, hierfür die Hallen im ehemaligen Munitionsdepot in Stockheim zu
nutzen. Dort sollen die Geräte und Werkzeuge untergebracht werden, die die Hausmeister im
Asylbereich benötigen. Über sie läuft im Wesentlichen der Einsatz der bisherigen gemeinnützigen
Arbeit bzw. der neuen Arbeitsgelegenheiten. Hierüber werden bisher vor allem Asylbewerber, in
Zukunft aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld II, die in das Arbeitsleben wieder eingegliedert
werden sollen, eingesetzt. Sollte das frühere Feuerwehrgerätehaus in Zukunft nicht mehr zur
Verfügung stehen, müsste eine Alternative für die Unterbringung gesucht werden. Diese wird
derzeit allerdings nicht gesehen, zumal auch der Bauhof in absehbarer Zeit die genutzten Hallen in
Stockheim wird räumen müssen. Auch hier ist Ersatz zu schaffen.
Neben diesen Aspekten ist auch die Lärmbelästigung für die Nachbarschaft zu berücksichtigen.
Wie sich bereits beim Jugendtreff im Gebäude der Kath. Pfarrgemeinde Kreuzau gezeigt hat, ist
hier mit einem deutlich steigenden Lärmpegel zu rechnen. Da aber auch in unmittelbarer Nähe des
alten Feuerwehrgerätehauses bereits der „Eifeltreff“ angesiedelt ist muss bedacht werden, dass
eine zusätzliche Einrichtung in diesem Bereich auch zu deutlich steigenden Beschwerden führen
wird.
Selbstverständlich wird der Bedarf an zusätzlichem Raum für die Jugendlichen gesehen. Bisher
steht für den Ortsteil Kreuzau nur der Jugendtreff „Teichstraße“ für die Jugendarbeit zur
Verfügung. Es handelt sich dabei um eine Wohnung im Haus der Pfarrgemeinde St. Heribert,
welche aus zwei Zimmern, Küche, Diele und Bad besteht. Diese Räumlichkeiten werden von den
Jugendlichen sehr intensiv genutzt. Besonders in den Sommermonaten ist es immer wieder zu
Beschwerden aus der Nachbarschaft gekommen. Ein weiteres Problem ist auch, dass nicht alle
Jugendlichen durch das vorhandene Angebot erreicht werden können. Es gestaltet sich als
überaus schwierig, aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten, für die verschiedenen Gruppierungen
-2ein geeignetes Angebot zu schaffen. Aus verschiedenen Gesprächen mit Jugendamt und Polizei
ist aber bekannt, dass die Jugendlichen einen weiteren Raum, bei dem das
Nachbarschaftsproblem vernachlässigt werden kann, durchaus annehmen würden. Es sollte
diesbezüglich weiterhin nach Alternativen gesucht werden, bei denen die Nachbarschaft in
möglichst geringem Umfang beeinträchtigt wird. Von daher wurden Überlegungen angestellt, ob
und inwieweit es möglich ist, vorhandene Kellerräume unterhalb der kleinen Festhalle Kreuzau
hierfür herzurichten. Gemäß beigefügter Planunterlage wäre es theoretisch möglich, unter Aufgabe
der bisherigen Nutzungen als Geräte- und Lagerräume, einen Jugendraum in einer Größe von ca.
40 qm mit einem Nebenraum von ca. 20 qm und separaten Toiletten von ca. 20 qm herzurichten.
Hierzu wäre es allerdings unter anderem erforderlich
• das vorhandene Rolltor zu entfernen und durch eine normale Eingangstür zu ersetzen,
• einen neuen Außenzugang zum Bierkeller herzustellen und
• eine Verbindung vom Bierkeller in den daneben liegenden Materialraum der Schützen
einzubauen.
Für die Herrichtung des Jugendraumes und der Toiletten müssten ebenfalls zusätzliche
Durchbrüche angelegt bzw. neue Mauern errichtet werden. Außerdem sind zahlreiche
Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus ist der derzeitige bauliche Zustand im
Prinzip schlechter als ein Rohbauzustand.
Die hiermit verbundenen Kosten würden sich grob überschläglich mit Sicherheit auf rund 1.500,00
€/qm Nutzfläche belaufen, somit bei rund 80 qm auf 120.000,00 €.
Im Übrigen wäre hier noch bauordnungsrechtlich zu klären, ob ein zweiter Fluchtweg erforderlich wird.
Aufgrund einer durchgeführten Ortsbesichtigung scheint eine andere Lösung einfacher, sinnvoller
und kostengünstiger. Es sollte ein Anbau errichtet werden, und zwar im unmittelbaren
Anschluss an das vorhandene Gebäude (s. beigefügten Lageplan). Hier könnte ein Raum von
ca. 60 qm Größe entstehen. Darüber hinaus könnte durch Einbau einer Tür in den angrenzenden Geräteraum eine Verbindung hergestellt und hier die Toiletten hergerichtet werden
(s. Planskizze). Die Dachform könnte dem vorhandenen Anbau entsprechen oder gegebenenfalls
auch als Flachdach konstruiert werden. Die hiermit verbundenen Kosten würden sich wie folgt
errechnen:
12 m x 5,50 m x 4 m = 264 cbm x 250,00 € =
66.000,00 €
zuzüglich Umbau Toiletten, geschätzt
10.000,00 €
ger.
76.000, 00 €
80.000,00 €
Der Vorteil bei dieser Maßnahme neben den Unterschieden bei den Kosten wäre zudem, dass der
Geräteraum für die Schulen erhalten bleibt. Es ist angedacht, die Schulsportanlagen an der
Festhalle auszubauen. Dies hätte zur Folge, dass auch dieser Raum in Zukunft bereitgestellt
werden muss.
Nach den Richtlinien des Kreises Düren über die finanzielle Förderung der Jugendarbeit können
bei Bau bzw. Umbau von Jugendfreizeiteinrichtungen Zuschüsse in Höhe von 10 % der
Gesamtaufwendungen, höchstens aber 51.130 €, gewährt werden. Der Antrag müsste allerdings
bis zum 30.06.2005 an den Kreis Düren gestellt werden, wenn eine Berücksichtigung für 2006
noch erfolgen soll.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass ein dringender Bedarf für einen zusätzlichen
Jugendraum im Zentralort gegeben ist. Seitens der Verwaltung wird aufgrund der Lage
vorgeschlagen, den Anbau eines Jugendraumes an der Festhalle weiter zu verfolgen. Damit
könnte gewährleistet werden, dass den Jugendlichen ein Raum zur Verfügung steht, den sie
eigenverantwortlich nutzen können, ohne dass Beschwerden aus der Nachbarschaft zu befürchten
sind. Auch heute treffen sich viele Jugendliche im Bereich der Festhalle und des Freizeitbades. In
-3den Richtlinien des Kreises Düren über die finanzielle Förderung der Jugendarbeit wird zudem
gefordert, dass das Grundstück ausreichende Freifläche für Unterhaltung und Spiel aufweisen soll,
wenn es nicht in der Nähe von öffentlichen Grünflächen für Erholung, Spiel und Sport liegt.
Unmittelbar neben der Festhalle befinden sich ein Kleinspielfeld, eine Rasenfläche, ein
Basketballfeld sowie die Skateranlage. Zudem kann auch der Schulhof mit genutzt werden. Dies
alles sind wesentliche Vorteile im Vergleich zum alten Feuerwehrgerätehaus, wo keine
Außenanlagen genutzt werden können. Beim vorhandenen Jugendtreff erweist sich dies als eines
der größten Probleme. Ein weiterer Vorteil wäre, dass durch die Hausmeister der Sporthalle eine
gewisse Kontrollfunktion ausgeübt werden könnte, da diese von Montag- bis Freitagabend bis ca.
22.30 Uhr anwesend sind.
Im Hinblick auf die Finanzierung ergibt sich allerdings das Problem, dass entsprechende Mittel im
Haushalt nicht zur Verfügung stehen. Inwieweit die Kommunalaufsicht einer Aufnahme der
Maßnahme unter dem Aspekt der Unabweisbarkeit in den Vermögenshaushalt des nächsten
Jahres zustimmen würde, bleibt zu klären.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Es ist mit der Kommunalaufsicht beim Kreis Düren zu klären, ob im Vermögenshaushalt für das
Jahr 2006 insgesamt 80.000 € zum Bau eines Raumes für die offene Jugendarbeit eingeplant
werden darf.
III. Beschlussvorschlag:
„Der dringende Bedarf für einen zusätzlichen Jugendraum im Ortsteil Kreuzau wird
gesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unabweisbarkeit der Maßnahme
darzulegen mit dem Ziel einer Finanzierung im Haushaltsjahr 2006.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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