Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
10.06.10, 09:27
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
46/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
20.09.2005
27.09.2005
TOP: Erlass einer neuen Ehrenordnung für die Rats- und Ausschussmitglieder
I. Sach- und Rechtslage:
Am 11. April 2000 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau eine Ehrenordnung beschlossen, nach der
die Rats- und Ausschussmitglieder dem Bürgermeister gegenüber schriftlich Auskunft über ihre
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben haben, soweit sie für die Ausübung ihrer
Tätigkeit im Rat und in den Ausschüssen von Bedeutung sein können.
Nunmehr ist zum 01.03.2005 das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur
Errichtung
und
Führung
eines
Vergaberegisters
in
Nordrhein-Westfalen
(Korruptionsbekämpfungsgesetz) in Kraft getreten. Die gesetzlichen Regelungen beinhalten zwei
Schwerpunkte mit vergaberechtlichen Neuerungen sowie Vorschriften zur Herstellung von
Transparenz. Die Regelungen zur Herstellung von Transparenz beziehen sich im Wesentlichen
auf die Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinde und damit auf alle
Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz erweitert die
Auskunftsverpflichtung nach der bisherigen Ehrenordnung und führt darüber hinaus die
Veröffentlichung bestimmter Daten ein.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat dies zum Anlass genommen, eine neue
Musterehrenordnung zu erarbeiten, die sowohl die bisherigen als auch die neuen Vorschriften
miteinander verbindet. Als Anlage überreiche ich Ihnen einen Entwurf einer Ehrenordnung, der voll
inhaltlich der Musterehrenordnung des Städte- und Gemeindebundes entspricht. Hierin u. a. ist
vorgesehen, die Veröffentlichung der Daten auf den Internet-Seiten der Gemeinde Kreuzau
vorzunehmen.
Ich empfehle Ihnen die Annahme der neuen Ehrenordnung.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Dem Entwurf der Ehrenordnung für die Mitglieder des Rates und die sachkundigen
Bürger der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt. Die Ehrenordnung tritt mit sofortiger
Wirkung in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher geltende Ehrenordnung der Gemeinde
Kreuzau vom 11.04.2000 außer Kraft gesetzt.“
Der Bürgermeister
-2-
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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