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Allgemeine Vorlage (Erlass einer neuen Ehrenordnung für die Rats- und Ausschussmitglieder)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Erstellt
10.06.10, 09:27
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 46/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 20.09.2005 27.09.2005 TOP: Erlass einer neuen Ehrenordnung für die Rats- und Ausschussmitglieder I. Sach- und Rechtslage: Am 11. April 2000 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau eine Ehrenordnung beschlossen, nach der die Rats- und Ausschussmitglieder dem Bürgermeister gegenüber schriftlich Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben haben, soweit sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Rat und in den Ausschüssen von Bedeutung sein können. Nunmehr ist zum 01.03.2005 das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) in Kraft getreten. Die gesetzlichen Regelungen beinhalten zwei Schwerpunkte mit vergaberechtlichen Neuerungen sowie Vorschriften zur Herstellung von Transparenz. Die Regelungen zur Herstellung von Transparenz beziehen sich im Wesentlichen auf die Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinde und damit auf alle Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz erweitert die Auskunftsverpflichtung nach der bisherigen Ehrenordnung und führt darüber hinaus die Veröffentlichung bestimmter Daten ein. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat dies zum Anlass genommen, eine neue Musterehrenordnung zu erarbeiten, die sowohl die bisherigen als auch die neuen Vorschriften miteinander verbindet. Als Anlage überreiche ich Ihnen einen Entwurf einer Ehrenordnung, der voll inhaltlich der Musterehrenordnung des Städte- und Gemeindebundes entspricht. Hierin u. a. ist vorgesehen, die Veröffentlichung der Daten auf den Internet-Seiten der Gemeinde Kreuzau vorzunehmen. Ich empfehle Ihnen die Annahme der neuen Ehrenordnung. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Dem Entwurf der Ehrenordnung für die Mitglieder des Rates und die sachkundigen Bürger der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt. Die Ehrenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher geltende Ehrenordnung der Gemeinde Kreuzau vom 11.04.2000 außer Kraft gesetzt.“ Der Bürgermeister -2- - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________