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Allgemeine Vorlage (Ausbau der Erschließungsstraßen im Neubaugebiet Kreuzau E 6, 7. Änderung, Stockheimer Weg/Zum Duffesbach; hier: Grundsatzbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Ausbau der Erschließungsstraßen im Neubaugebiet Kreuzau E 6, 7. Änderung, Stockheimer Weg/Zum Duffesbach;
hier: Grundsatzbeschluss) Allgemeine Vorlage (Ausbau der Erschließungsstraßen im Neubaugebiet Kreuzau E 6, 7. Änderung, Stockheimer Weg/Zum Duffesbach;
hier: Grundsatzbeschluss) Allgemeine Vorlage (Ausbau der Erschließungsstraßen im Neubaugebiet Kreuzau E 6, 7. Änderung, Stockheimer Weg/Zum Duffesbach;
hier: Grundsatzbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /641-08 Kreuzau, 16. Oktober 2000 Vorlagen-Nr. 108/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 22.11.2000 05.12.2000 19.12.2000 TOP: Ausbau der Erschließungsstraßen im Neubaugebiet Kreuzau E 6, 7. Änderung, Stockheimer Weg/Zum Duffesbach; hier: Grundsatzbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Auf der Grundlage der im o.a. Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsflächen wurde inzwischen durch das Ingenieurbüro IVA ein 1. Entwurf für den zukünftigen Straßenausbauplan erarbeitet. Ich verweise hierzu auf die beigefügte verkleinerte Ablichtung. Im Rahmen der Erschließung sind folgende Straßenbauarbeiten erforderlich: Die Straße „Stockheimer Weg“ ist endgültig ausgebaut. Die Straße selbst braucht nicht verändert zu werden. Zum Neubaugebiet hin ist eine Hochbordanlage und ein plattierter Gehweg vorhanden. Aufgrund der inzwischen vorgenommenen Parzellierung ist es sinnvoll, zukünftig einen abgesenkten Bordstein auf der gesamten Länge zu versetzen und den Gehweg in Betonsteinpflaster herzustellen. Dies geschieht jedoch erst in späteren Jahren, wenn die private Bautätigkeit abgeschlossen ist. Im Zuge der Kanalbaumaßnahme im Jahre 2001 wird jedoch bereits der Tiefbordstein versetzt, der Plattenbelag aufgenommen und die Nebenanlagen mit Kalkseinüberlauf befestigt. Der Straßenzug „Zum Duffesbach“ ist ebenfalls endgültig ausgebaut. Entlang des Baugebietes ist eine Hochbordanlage vorhanden. Die Nebenanlagen sind noch unbefestigt. Auch hier werden im Zuge der Kanalbaumaßnahme die Hochbordsteine durch abgesenkte Bordsteine ersetzt und die Nebenanlagen zunächst mit Kalksteinüberlauf befestigt. Im Zuge des endgültigen Ausbaus werden die Nebenanlagen auch hier mit Betonsteinpflaster befestigt. Bei der Planstraße B handelt es sich bisher um einen Grasweg. Im Zuge der Ersterschließung soll hier im Jahre 2001 zunächst eine ca. 4,50 m breite bituminöse Baustraße gebaut werden. Der endgültige Ausbau sollte verkehrsberuhigt nach Zeichen 325/326 StVO erfolgen. Eine endgültige Ausführungsplanung kann jedoch erst sinnvollerweise nach Abschluss der privaten Bautätigkeit erstellt werden. Insofern wird über den endgültigen Ausbau zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zu beraten sein. Die Planstraße A ist bekanntlich noch nicht vorhanden. Auch hier wird im Zuge der Ersterschließung zunächst eine 4,50 m breite bituminöse Baustraße angelegt. Auch hier sollte die zukünftige Gestaltung als verkehrsberuhigter Bereich erfolgen. Die Ausführungsplanung kann jedoch erst nach Abschluss der privaten Bautätigkeit sinnvoll erstellt werden. Ich schlage Ihnen vor, die im Beschlussvorschlag aufgeführten Grundsatzbeschlüsse zu fassen. 2 II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 780.000,00 DM. Die Maßnahme wird bei Haushaltsstelle 1.634.951.0.4 wie folgt veranschlagt: Im Jahre 2000 fallen bereits an: 2001: Spätere Jahre: 30.000,00 DM (Planungskosten). 250.000,00 DM (Baustraßen). 500.000,00 DM (Endausbau). Da die Grundstücke beitragsfrei veräußerst werden, erfolgt keine Veranschlagung von Erschließungsbeiträgen. III. Beschlussvorschlag Verwaltung: „1. Die Erschließungsstraßen im Neubaugebiet E 6, 7. Änderung, Ortsteil Kreuzau, (Planstraßen A und B) werden zukünftig verkehrsberuhigt gemäß Zeichen 325/326 StVO ausgebaut. Im Jahre 2001 werden zunächst bituminöse Baustraßen in einer Breite von ca. 4,50 m ausgebaut. Die endgültige Ausführungsplanung wird zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen. 2. Entlang der Straße „Zum Duffesbach“ wird die vorhandene Hochbordanlage durch abgesenke Bordsteine ersetzt. Der Gehweg wird im Zuge des Endausbaus in Betonsteinpflaster hergestellt. 3. Im Bereich der Straße „Stockheimer Weg“ wird die vorhandene Hochbordanlage be- seitigt und durch abgesenkte Bordsteine ersetzt. Im Zuge des Endausbaus erfolgt auch hier die Herstellung der Gehwege in Betonsteinpflaster.“ III. Beschlussvorschlag: „1. Die Erschließungsstraßen im Neubaugebiet E 6, 7. Änderung, Ortsteil Kreuzau, (Planstraßen A und B) werden zukünftig verkehrsberuhigt gemäß Zeichen 325/326 StVO ausgebaut. Im Jahre 2001 werden zunächst bituminöse Baustraßen in einer Breite von ca. 4,50 m ausgebaut. Die endgültige Ausführungsplanung wird zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen. 2. Entlang der Straße „Zum Duffesbach“ wird die vorhandene Hochbordanlage durch abgesenkte Bordsteine ersetzt. Der Gehweg wird im Zuge des Endausbaus in Betonsteinpflaster hergestellt. 3. Im Bereich der Straße „Stockheimer Weg“ wird die vorhandene Hochbordanlage beseitigt und durch abgesenkte Bordsteine ersetzt. Im Zuge des Endausbaus erfolgt auch hier die Herstellung der Gehwege in Betonsteinpflaster.“ Der Bürgermeister - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: 3