Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
159 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
17.07.14, 13:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.: 28/2014
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Drewes-Janssen
BE: Frau Drewes-Janssen
Kreuzau, 14.07.2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Kulturausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
21.10.2014
19.11.2014
02.12.2014
Betreff: Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wohnhauses
Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste
I. Sach- und Rechtslage:
Nach Auffassung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege ist das o.a. Objekt ein Denkmal
gemäß § 2 DSchG NW. Aus diesem Grunde hat das Rheinische Amt für Denkmalpflege mit
Schreiben vom 05.03.2014 beantragt, das Wohnhaus als Denkmal in die Denkmalliste
einzutragen. In einem Gutachten gemäß § 22 (3) Satz 1 DSchG NW, welches der Sitzungsvorlage
als Anlage beigefügt ist, wird der Denkmalwert begründet.
Das Objekt wurde im Jahr 1957 von seinem Eigentümer, Prof. Dr. Wolfgang Meisenheimer als
Wohnhaus für seine Eltern errichtet und wird heute als Atelier genutzt. Es handelt sich um ein
eingeschossiges Wohnhaus aus Bruchstein mit Flachdach und ausgebautem Keller, der in das
abfallende Gelände eingetieft ist. Es ist ein frühes deutsches Beispiel für die Stilform der
schlichten Nachkriegsmoderne, wobei sich der Entwurf intensiv mit der Vorkriegsmoderne
auseinandersetzte.
Es ist daher bedeutend für die Geschichte des Menschen sowie der Städte und Siedlungen. Für
seine Erhaltung und Nutzung liegen architekturgeschichtliche und ortsgeschichtliche Gründe vor.
Näheres ist dem beigefügten Gutachten zu entnehmen.
Da sich das Eintragungsverfahren aufgrund der Kommunalwahl und der damit verbundenen
Neubesetzung von Rat und Ausschüssen verzögert hat, habe ich zwischenzeitig bereits das nach
§ 28 Verwaltungsverfahrensgesetz erforderliche Anhörungsverfahren durchgeführt. Mit Schreiben
vom 28.04.2014 wurde der Eigentümer Prof. Dr. Wolfgang Meisenheimer um Stellungnahme
gebeten. Dieser erklärte am 29.04.2014 telefonisch, dass er auf eine Stellungnahme verzichtet
und mit der Eintragung einverstanden ist.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dem Antrag des Rheinischen Amtes für
Denkmalpflege stattzugeben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
III. Beschlussvorschlag:
„ Dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wohnhauses
Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt.“
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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