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Allgemeine Vorlage (Betreff: Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wohnhauses Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
159 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
17.07.14, 13:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Betreff: Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wohnhauses Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste) Allgemeine Vorlage (Betreff: Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wohnhauses Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 28/2014 Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Drewes-Janssen BE: Frau Drewes-Janssen Kreuzau, 14.07.2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 21.10.2014 19.11.2014 02.12.2014 Betreff: Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wohnhauses Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste I. Sach- und Rechtslage: Nach Auffassung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege ist das o.a. Objekt ein Denkmal gemäß § 2 DSchG NW. Aus diesem Grunde hat das Rheinische Amt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 05.03.2014 beantragt, das Wohnhaus als Denkmal in die Denkmalliste einzutragen. In einem Gutachten gemäß § 22 (3) Satz 1 DSchG NW, welches der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist, wird der Denkmalwert begründet. Das Objekt wurde im Jahr 1957 von seinem Eigentümer, Prof. Dr. Wolfgang Meisenheimer als Wohnhaus für seine Eltern errichtet und wird heute als Atelier genutzt. Es handelt sich um ein eingeschossiges Wohnhaus aus Bruchstein mit Flachdach und ausgebautem Keller, der in das abfallende Gelände eingetieft ist. Es ist ein frühes deutsches Beispiel für die Stilform der schlichten Nachkriegsmoderne, wobei sich der Entwurf intensiv mit der Vorkriegsmoderne auseinandersetzte. Es ist daher bedeutend für die Geschichte des Menschen sowie der Städte und Siedlungen. Für seine Erhaltung und Nutzung liegen architekturgeschichtliche und ortsgeschichtliche Gründe vor. Näheres ist dem beigefügten Gutachten zu entnehmen. Da sich das Eintragungsverfahren aufgrund der Kommunalwahl und der damit verbundenen Neubesetzung von Rat und Ausschüssen verzögert hat, habe ich zwischenzeitig bereits das nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz erforderliche Anhörungsverfahren durchgeführt. Mit Schreiben vom 28.04.2014 wurde der Eigentümer Prof. Dr. Wolfgang Meisenheimer um Stellungnahme gebeten. Dieser erklärte am 29.04.2014 telefonisch, dass er auf eine Stellungnahme verzichtet und mit der Eintragung einverstanden ist. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege stattzugeben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine III. Beschlussvorschlag: „ Dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wohnhauses Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt.“ Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-