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Allgemeine Vorlage (Hochwasserereignis am 25. 04. 2005 in verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau; hier: Durchführung präventiver Maßnahmen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,5 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Hochwasserereignis am 25. 04. 2005 in verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau;

hier: Durchführung präventiver Maßnahmen) Allgemeine Vorlage (Hochwasserereignis am 25. 04. 2005 in verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau;

hier: Durchführung präventiver Maßnahmen)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 653-05 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 18. 05. 2005 Vorlagen-Nr.: 45/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 07.06.2005 14.06.2005 28.06.2005 TOP: Hochwasserereignis am 25. 04. 2005 in verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau; hier: Durchführung präventiver Maßnahmen I. Sach- und Rechtslage: Wie hinlänglich bereits bekannt, haben die außergewöhnlichen Niederschläge am 25. 04. 2005 zu Hochwasserschäden in den Ortsteilen Boich, Drove, Kreuzau und Üdingen geführt. In der Sitzung des Hauptausschusses am 03. 05. 2005 ist über mögliche Ursachen bereits ausführlich diskutiert worden. Es wurde vereinbart, dass nunmehr Ursachenforschung betrieben wird und gegebenenfalls präventive Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Die Ursachenforschung bzw. die Erarbeitung präventiver Maßnahmen ist wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten nur unter Beteiligung mehrerer Behörden (WVER, Flurbereinigungsbehörde, Landesbetrieb Straßenbau und Gemeinde Kreuzau) möglich. In diesem Zusammenhang müssen sicherlich folgende Überprüfungen vorgenommen werden: - Sind vorhandene Rohrleitungen ausreichend dimensioniert? - Sind vorhandene Rohrdurchlässe ausreichend dimensioniert? - Ist eine zusätzliche Rückhaltung vor der Ortslage Boich notwendig? - Kann der Stauraum der bereits vorhandenen Hochwasserrückhaltebecken ohne besonderen Aufwand vergrößert werden? - Muss das Grabenprofil des Boicher Baches vergrößert werden? - Kann das Oberflächenwasser der L 249 anderweitig abgeleitet werden? Meiner Auffassung nach sind präventive Maßnahmen erst dann möglich und sinnvoll, wenn entsprechende Untersuchungen durchgeführt werden. Hierbei muss auch darauf geachtet werden, dass nicht durch gezielte Maßnahmen die Probleme in einem Ortsteil zwar beseitigt, aber dafür die Situation in anderen Ortsteilen möglicherweise verschärft wird. Die Verwaltung wird bis zum Sitzungstermin bereits zahlreiche Gespräche mit anderen Behörden und einem Ingenieurbüro führen, um zumindest zum Sitzungstermin berichten zu können, welche aktuellen Unterlagen vorliegen bzw. welche Untersuchungen von wem durchgeführt werden müssen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -2Es ist derzeit in keinster Weise möglich zu ermitteln, welche Kosten für Untersuchungen, geschweige denn für eventuell erforderliche bauliche Maßnahmen entstehen werden. Auf die Gemeinde Kreuzau eventuell entfallende Planungskosten müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. III. Beschlussvorschlag: „Aufgrund der Hochwasserereignisse vom 25. 04. 2005 wird die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WVER, dem Landesbetrieb Straßenbau sowie der Flurbereinigungsbehörde umfassende Untersuchungen durchführen zu lassen mit dem Ziel, durch präventive bauliche Maßnahmen eine Verbesserung der bestehenden Situationen zu erreichen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________