Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
95 kB
Datum
02.10.2014
Erstellt
08.09.14, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Schmühl/Herr Lenzen
Kreuzau, 28.08.2014
Vorlagen-Nr.: 26/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
25.09.2014
02.10.2014
Umstellung auf einen papierlosen Sitzungsdienst
I. Sach- und Rechtslage:
Derzeit erhalten die Mitglieder politischer Gremien die sitzungsvorbereiteten Unterlagen sowie die
Niederschriften in Papierform. Diese Papierform wird in der Druckerei im Rathaus erzeugt und
über die Gemeindebotin an die Privatadressen der entsprechenden Personen zugestellt. Bereits
seit längerem überlegt die Verwaltung, den elektronischen Sitzungsdienst effektiver und
mittelfristig auch kostengünstiger einzusetzen. Bereits heute werden alle sitzungsbezogenen
Unterlagen (Einladung, Vorlagen, Mitteilungen, Niederschriften) in elektronischer Form im
Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Es gibt folgende Möglichkeiten die Unterlagen abzurufen:
a) Zugriff auf die Website des Ratsinformationssystems, Datenabruf mit Internetbrowser von
PC oder Tablet
b) Zugriff mit der iRich-App der Firma Sternberg am iPad (wird empfohlen)
c) Zugriff mit der Windows-Software (RICH)
Bei der iPad-(iRich) und Windows-Lösung (RICH) sind die Unterlagen nach dem Abgleich mit dem
Server auch ohne Internetverbindung in der Software, also offline, verfügbar.
Im Hinblick auf die durchgeführte Kommunalwahl und die Wahlperiode von 2014 – 2020 bietet
sich aus Sicht der Verwaltung nunmehr die Möglichkeit, eine Änderung der Papierverteilung
durchzuführen und die Organisation des Sitzungsdienstes zu optimieren.
Die elektronische Nutzung soll auf freiwilliger Basis eingeführt werden. Die Nutzung von privaten
Geräten ist möglich und im Hinblick auf die hohen Beschaffungskosten der Endgeräte auch
erwünscht. Für die Ratsmitglieder stellt die Verwaltung bei Bedarf ein Endgerät zur Verfügung.
Eine Bedarfsermittlung erfolgt unmittelbar nach erfolgtem Ratsbeschluss.
Für die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger erfolgt seitens der Verwaltung lediglich die
Bereitstellung der Software. Die Teilnahme mittels der v.g. Software ist nur mit eigener Hardware
möglich.
Bei der Kostenzusammenstellung wird von Tablet-PC`s der Firma Apple ausgegangen, da sich
diese Geräte nach den Erfahrungsberichten anderer Kommunen bestens bewährt haben. Zur
Haltbarkeit der Geräte liegen der Gemeinde Kreuzau nur die positiven Erfahrungen anderer
Kommunen vor.
Die Arbeit mit einem Tablet unterscheidet sich stark von dem gewohnten Umgang mit Papier. Sie
bietet diverse Vorteile, setzt aber auch die Bereitschaft voraus, sich auf eine andere Arbeitsweise
umzustellen. Das iPad verfügt über den neuesten Technik-Stand und überzeugt aufgrund der
einfachen Handhabung und langer Akku-Laufzeiten. Angedacht ist die Nutzung des aktuellen
Gerätes, des iPad Air mit 16 GB-Speicher, WLAN, SmartCover, zusammen mit der App iRich der
Firma Sternberg. Mit dieser App können Notizen der Nutzer direkt in der Vorlage bzw. im
jeweiligen Dokument erfasst werden. Im System ist auch die Möglichkeit gegeben, eine
umfangreiche Archivsuche durchzuführen. Angedacht ist, den gesamten Datenbestand der letzten
Wahlperiode (ab 2009, ggf. auch früher) auf dem mobilen Gerät vorzuhalten.
Die Nutzung des papierlosen Sitzungsdienstes wird den Aufwand für die Zusammenstellung,
Vervielfältigung sowie Zustellungen der Sitzungsunterlagen reduzieren.
Die anliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt, dass bereits ab einer Nutzerzahl von 10
Personen von einem positiven Ergebnis gesprochen werden kann. Auf einen Zeitraum von 60
Monaten gerechnet, liegen die Kosten für die Papierzustellung an alle Ratsmitglieder bei
29.773,70 €. Die Kosten für die Beschaffung der iPads (inklusive Serverkosten und Lizenzkosten)
belaufen sich auf 23.997,10 €. Im Falle eine 100%igen Beteiligung ergibt sich eine Einsparung von
5.776,60 € (1.115,32 €/Jahr) zugunsten der Tablets. Eine Nutzung über die 60 Monate hinaus
sowie die Nutzung privater Geräte ist hierbei nicht berücksichtigt. D.h. jede weitere Nutzung
privater Endgeräte, auch der sachkundigen Bürger, erhöht die Wirtschaftlichkeit der Umstellung.
Im Bereich der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sollte, wie bereits erwähnt, auf den Einsatz
von privaten Geräten gesetzt werden. Ein Windows-Computer oder ein Tablet mit Webbrowser ist
hier bereits ausreichend und ermöglicht den Zugriff auf die Sitzungsunterlagen. Angemerkt
werden muss hier jedoch, dass ein Support der Verwaltung nur im begrenzten Umfang zur
Verfügung gestellt werden kann. Jede private Nutzerumgebung ist anders aufgebaut. Es treten
somit auch ggf. unterschiedliche Probleme auf.
Den entscheidenden Vorteil mobiler Endgeräte für kommunale Gremien sieht die Verwaltung in
der Flexibilisierung des Sitzungsalltages: digital erfasste und archivierte Papierdokumente können
jederzeit problemlos recherchiert, ortsunabhängig angezeigt und während der Sitzung eingesehen
werden. Zudem ist der Wartungsaufwand bei der Nutzung von identischen Geräten überschaubar
und der Support kann einheitlich gewährleistet werden. Die Anschaffung zweier Ersatzgeräte wird
mit eingeplant, damit bei technischen Problemen ein schneller Geräteaustausch erfolgen kann.
Die Umstellung auf den digitalen Sitzungsdienst mit der Nutzung von iPads ist zum Jahresbeginn
2015 aus Sicht der Verwaltung leistbar.
Erforderlich für die Onlinenutzung der genannten iPad-Version ist ein Internetzugang mit WLAN,
welches dann auch bei jedem Ratsmitglied zu Hause verfügbar sein sollte. In den Sitzungssälen
des Rathauses ist bereits eine WLAN-Infrastruktur eingerichtet. Entsprechende WLANZugangskennwörter sind zwischenzeitlich an alle Interessenten verteilt worden. Das WLAN in den
Sitzungssälen wird autorisierten Personen auch außerhalb der Sitzungstermine des Rates und der
Ausschüsse zur Verfügung stehen (z.B. für Fraktionssitzungen oder Besprechungen).
Eine Installation von Stromanschlüssen im Sitzungssaal ist derzeit nicht geplant. Die Benutzer
sollten selbstverantwortlich für eine ausreichende Spannungsversorgung ihrer Endgeräte sorgen.
Gemäß der Produktbeschreibung des iPad Air ist dieses bis zu 10 Stunden nutzbar. Diese
Versorgungsdauer übersteigt somit die betrachteten Sitzungslängen der vergangenen Jahre
deutlich.
Es ist ferner vorgesehen, den Nutzern „Nutzungsbedingungen“ mit Verhaltenshinweisen an die
Hand zu geben. Diese sind als Entwurf beigefügt.
Zur rechtlichen Betrachtung wird darauf hingewiesen, dass die Regelung für die
Sitzungseinladung sowie zu den sonstigen Sitzungsunterlagen in der Geschäftsordnung des
Rates niedergelegt ist. Derzeit ist für Einladungen zu Sitzungen des Rates der Gemeinde Kreuzau
sowie für Ausschusssitzungen die Schriftform vorgesehen. Bei Umstellung des Sitzungsdienstes
müsste die Geschäftsordnung bezüglich der elektronischen Einladung angepasst werden. Ein
Änderungsentwurf ist als Anlage 3 beigefügt. Eine ausnahmslose Übersendung der Einladung in
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elektronischer Form für alle Ratsmitglieder würde gegen das Recht auf freie Mandatsausübung
und den Grundsatz der Gleichbehandlung beim Zugang von Informationen verstoßen. Aus diesem
Grunde muss für Ratsmitglieder auf deren Verlangen auch die Möglichkeit eröffnet bleiben,
schriftlich eingeladen zu werden (siehe Kommentar Held/Winkels/Wansleben zu § 47 GO NRW).
Sollte der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen, ist ebenfalls geplant eine Schulung
im Umgang mit dem Tablet, bzw. der Software iRich/RICH durchzuführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Bei Kostenstelle1110401 Sachkonto 783100 sind ausreichende Mittel für die Beschaffung von
Tablets für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger eingestellt worden.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Die Bereitschaft zur Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst wird durch die Verwaltung
abgefragt. Unter der Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit, wird die Einführung auf
freiwilliger Basis ab dem 01.01.2015 beschlossen.
2.
Die Geschäftsordnung des Rates wird in § 1 entsprechend ergänzt. (s. Anlage).
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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