Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
11.06.14, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Schmühl/Herr Stirnberg
Kreuzau, 11.06.2014
Vorlagen-Nr.: 24/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
25.06.2014
Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2013
I. Sach- und Rechtslage:
Hiermit wird Ihnen der gem. § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) NRW aufgestellte und von
mir bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 zur Kenntnis gebracht.
Die Ergebnisrechnung 2013 schließt danach
mit einem Jahresfehlbetrag von
- 5.438.179,20 €
ab. Der Ergebnisplan 2013 weist einen Fehlbedarf von
- 5.376.658,00 €
aus. Gegenüber der Planung ergibt sich somit eine Verschlechterung von
61.521,20 €.
Nachstehend werden die größten Veränderungen des Ergebnisplanes dargestellt:
Erträge in T€
Gewerbesteuer
- 1.213
Veräußerungserlöse Grundstücke/Gebäude
- 457
Auflösung/Herabsetzung Rückstellungen
447
Bedarfszuweisungen von Gemeinden/Gemeindeverbänden
- 360
Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge
350
Instandhaltung Infrastrukturvermögen
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger
Wertveränderungen Sachanlagen
Zinsen Kreditinstitute - Kontokurrentverkehr
Kosten des Winterdienstes
_____
- 1.233
Aufwendungen in T€
- 645
555
- 335
- 238
197
- 466
Der Saldo der vorstehenden Haushaltsabweichungen führt zu einer Verschlechterung von 767 T€.
Weitere Veränderungen von im Abgleich 705 T€ führen insgesamt zu Verschlechterungen von
rund 62 T€ gegenüber der Planung.
Als Anlage sind die Entwürfe der Bilanz zum 31.12.2013 sowie der Ergebnis- und der
Finanzrechnung 2013 beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.438.179,20 € ist aus der Allgemeinen Rücklage zu
entnehmen.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den ihm zugeleiteten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2013 zur Kenntnis und leitet ihn an den
Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss, der sich zur Prüfung eines Dritten bedient,
weiter.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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