Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Vermietung der Sporthallen in den Ferien)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Vermietung der Sporthallen in den Ferien) Allgemeine Vorlage (Vermietung der Sporthallen in den Ferien)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 44/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Hauptausschuss 30.05.2005 14.06.2005 TOP: Vermietung der Sporthallen in den Ferien I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der CDU-Fraktion wurde gefordert, eine Vermietung der gemeindlichen Sport- und Turnhallen vor allem in den Ferienzeiten zu ermöglichen, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Hauptsächlich sollten hierbei die Ferien in Betracht gezogen werden. Derzeit ergibt sich allerdings die Situation, dass die Hallen nur in den Sommer- und Weihnachtsferien geschlossen sind. In den Oster- und Herbstferien werden sie durchgehend von den Vereinen genutzt. Für die Vermietung in Ferien ergibt sich zusätzlich das Problem, dass die beiden Hausmeister gehalten sind, in dieser Zeit ihren Jahresurlaub einzuplanen und dass während der letzten beiden Wochen in den Sommerferien eine Grundreinigung stattfindet. Nur diese Zeiträume anzubieten, würde sich wohl kaum lohnen. Zu überlegen wäre allerdings in diesem Zusammenhang, die Halle auch an Wochenenden zu vermieten, wenn sie von den Vereinen nicht genutzt wird. Im Rahmen eines Sporthallenkalenders wird regelmäßig Mitte des Jahres festgelegt, an welchen Wochenenden welche Hallenteile belegt sind. Freie Zeiten könnten durchaus vermietet werden. Bei den Turnhallen gestaltet sich dies schwieriger, da einerseits ein solcher Hallenkalender noch nicht geführt wird, andererseits aber die Hallen auch an Wochenenden genutzt werden (Tischtennis, Judo, Badminton). Es ist also nur nach Absprache möglich, eine Vermietung anzubieten. Die Kosten für die Nutzung der Sporthalle Kreuzau je Stunden errechnen sich wie folgt: Personalkosten Unterhaltung (ohne Sanierung) Bewirtschaftung Kosten gesamt 74.264,61 € 4.470,59 € 108.635,36 € 187.370,56 € Die Sporthalle wird während 44 Wochen im Jahr genutzt. In den Sommer- und Weihnachtsferien ist sie geschlossen. Montags bis freitags ist sie von 8.00 – 22.00 Uhr belegt (14 Std.). Die Belegung an Wochenenden beträgt im Jahresdurchschnitt 10 Stunden. Somit ergeben sich Kosten je Stunde in Höhe von 53,23 € [187.370,56 € / (80 Std. x 44 Wochen)]. Um eine gewinnbringende Vermietung zu erreichen, müssten mindestens 100 € je Stunde gefordert werden. Die Mindestmietdauer sollte auf zwei Stunden festgelegt werden. Für die Turnhallen ist eine genaue Kostenermittlung nicht möglich, da sie an die Schulen angegliedert sind. Die Kosten einer Vermietung müssen selbstverständlich deutlich geringer sein als bei der Sporthalle. In Anlehnung an die Vermietung der kleinen Festhalle könnten hier folgende Beträge festgelegt werden: -2- aus Kreuzau 77,00 € 154,00 € Vereine privat andere 154,00 € 231,00 € Bei einer Vermietung der Turnhallen müssten eine Übergabe und eine Abnahme erfolgen. Die Anwesenheit eines Hausmeisters ist allerdings nicht erforderlich. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass in den letzten Jahren nur sehr vereinzelt Anfragen zur Anmietung von Sport- oder Turnhallen gestellt worden sind (2004 eine für die Sporthalle Kreuzau). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Vermietung der Sport- und Turnhallen die oben berechneten Beträge in Ansatz zu bringen. Nach einem Jahr sollte allerdings überprüft werden, ob die Vermietung zum gewünschten Erfolg geführt hat. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Es ist derzeit nicht absehbar, ob und welcher Höhe zusätzliche Einnahmen erzielt werden können. . III. Beschlussvorschlag: „Die Sporthalle Kreuzau und die Turnhallen in Drove, Obermaubach, Stockheim und Winden sollen in Zukunft zur Vermietung für sportliche Veranstaltungen angeboten werden. Die Nutzungsgebühr für die Sporthalle Kreuzau wird auf 100,00 € je Stunde mit Einsatz eines Hausmeisters festgelegt. Die Mindestmietzeit beträgt zwei Stunden. Die Kosten für die Turnhallen werden in Anlehnung an die Vermietung der kleinen Festhalle wie folgt festgelegt: aus Kreuzau andere Vereine privat 77,00 € 154,00 € 154,00 € 231,00 € Nach Ablauf eines Jahres ist zu prüfen, ob die Vermietungen zu den gewünschten Mehreinnahmen geführt haben.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________