Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Elsig / Herr Stolz
BE: Herr Elsig / Herr Stolz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
77/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
13.08.1998
27.08.1998
08.09.1998
TOP: Einebnung von Reihengräbern auf den gemeindlichen Friedhöfen in den Ortsteilen Boich, Drove und Winden
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in der Sitzung vom 16.12.1997 anläßlich der Erstellung eines
Gesamtfriedhofskonzeptes, Vorlage 136/97, unter Ziffer 2 beschlossen, alle Reihengräberfelder auf den gemeindlichen
Friedhöfen nach Ablauf der 3o-jährigen Ruhefrist einzuebnen.
Über die Wiederbelegung und Art der Ausweisung entscheidet der Rat.
Hierdurch soll ein besserer Überblick über freie Flächen der einzelnen gemeindlichen Friedhöfe erreicht werden, um
somit auch eine langfristige Planung von Neuanlagen und Erweiterungen zu ermöglichen.
Auf mehreren gemeindlichen Friedhöfen ist die 3o-jährige Ruhefrist von Reihengräbern
abgelaufen. Die
Verwaltung hält es daher für angebracht, in diesem Jahr die Reihengräber auf den Friedhöfen in den Ortsteilen Boich,
Drove und Winden einzuebnen. Die restlichen Einebnungen sollen im Frühjahr 1999 erfolgen. Hierzu wird in einer
neuen Sitzungsvorlage Stellung genommen.
Bei der Einebnung handelt es sich um folgende Reihengräber:
a) Friedhof Boich:
Alter Teil, Feld A, Nr.: 2o1 - 2o9, 211 - 219, 222 - 233, 238 - 24o,
Feld B, Nr.: 8o1 - 816,
b) Friedhof Drove:
Alter Teil, Feld C, Nr.: 179 - 191, 194 - 195,
c) Friedhof Winden
Alter Teil, Feld F, Nr.: 2 - 13.
Die Verwaltung schlägt vor, die Felder für die Wiederbelegung freizugeben und die
Belegungspläne in der
Form abzuändern, daß diese Gräber als Wahlgräber ausgewiesen werden. Reihengräber auf diesen Friedhöfen sind
noch ausreichend vorhanden.
Mit den Ortsvorstehern wurde Rücksprache gehalten. Die Angehörigen der Verstorbenen werden entsprechend
benachrichtigt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
2
Durch die Ausweisung von Wahlgräbern und der damit
verbundenen Abänderung der
Friedhofsbelegungspläne sind Einnahmen in den nächsten Jahren von 137.25o,oo DM
1.83o,oo DM) zu erwarten.
(75 Wahlgräber à
III. Beschlußvorschlag:
Die einzuebnenden Reihengräber auf dem
a) Friedhof Boich
Alter Teil, Feld A, Nr.: 2o1 - 2o9, 211 - 219, 222 - 233, 238 - 24o,
Feld B, Nr.: 8o1 - 816,
b) Friedhof Drove
Alter Teil, Feld C, Nr.: 179 - 191, 194 - 195,
c) Friedhof Winden
Alter Teil, Feld F, Nr.: 2 - 13,
werden zur Wiederbelegung freigegeben. Die Friedhofsbelegungspläne werden in der Form
bisherigen Reihengräber als Wahlgräber ausgewiesen werden.
Der Gemeindedirektor
I.V.
- Winter -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
abgeändert, daß die