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Allgemeine Vorlage (Einebnung von Reihengräbern auf den gemeindlichen Friedhöfen in den Ortsteilen Boich, Drove und Winden)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Einebnung von Reihengräbern auf den gemeindlichen Friedhöfen in den Ortsteilen Boich, Drove  und Winden) Allgemeine Vorlage (Einebnung von Reihengräbern auf den gemeindlichen Friedhöfen in den Ortsteilen Boich, Drove  und Winden)

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Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Elsig / Herr Stolz BE: Herr Elsig / Herr Stolz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 77/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 13.08.1998 27.08.1998 08.09.1998 TOP: Einebnung von Reihengräbern auf den gemeindlichen Friedhöfen in den Ortsteilen Boich, Drove und Winden I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in der Sitzung vom 16.12.1997 anläßlich der Erstellung eines Gesamtfriedhofskonzeptes, Vorlage 136/97, unter Ziffer 2 beschlossen, alle Reihengräberfelder auf den gemeindlichen Friedhöfen nach Ablauf der 3o-jährigen Ruhefrist einzuebnen. Über die Wiederbelegung und Art der Ausweisung entscheidet der Rat. Hierdurch soll ein besserer Überblick über freie Flächen der einzelnen gemeindlichen Friedhöfe erreicht werden, um somit auch eine langfristige Planung von Neuanlagen und Erweiterungen zu ermöglichen. Auf mehreren gemeindlichen Friedhöfen ist die 3o-jährige Ruhefrist von Reihengräbern abgelaufen. Die Verwaltung hält es daher für angebracht, in diesem Jahr die Reihengräber auf den Friedhöfen in den Ortsteilen Boich, Drove und Winden einzuebnen. Die restlichen Einebnungen sollen im Frühjahr 1999 erfolgen. Hierzu wird in einer neuen Sitzungsvorlage Stellung genommen. Bei der Einebnung handelt es sich um folgende Reihengräber: a) Friedhof Boich: Alter Teil, Feld A, Nr.: 2o1 - 2o9, 211 - 219, 222 - 233, 238 - 24o, Feld B, Nr.: 8o1 - 816, b) Friedhof Drove: Alter Teil, Feld C, Nr.: 179 - 191, 194 - 195, c) Friedhof Winden Alter Teil, Feld F, Nr.: 2 - 13. Die Verwaltung schlägt vor, die Felder für die Wiederbelegung freizugeben und die Belegungspläne in der Form abzuändern, daß diese Gräber als Wahlgräber ausgewiesen werden. Reihengräber auf diesen Friedhöfen sind noch ausreichend vorhanden. Mit den Ortsvorstehern wurde Rücksprache gehalten. Die Angehörigen der Verstorbenen werden entsprechend benachrichtigt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: 2 Durch die Ausweisung von Wahlgräbern und der damit verbundenen Abänderung der Friedhofsbelegungspläne sind Einnahmen in den nächsten Jahren von 137.25o,oo DM 1.83o,oo DM) zu erwarten. (75 Wahlgräber à III. Beschlußvorschlag: Die einzuebnenden Reihengräber auf dem a) Friedhof Boich Alter Teil, Feld A, Nr.: 2o1 - 2o9, 211 - 219, 222 - 233, 238 - 24o, Feld B, Nr.: 8o1 - 816, b) Friedhof Drove Alter Teil, Feld C, Nr.: 179 - 191, 194 - 195, c) Friedhof Winden Alter Teil, Feld F, Nr.: 2 - 13, werden zur Wiederbelegung freigegeben. Die Friedhofsbelegungspläne werden in der Form bisherigen Reihengräber als Wahlgräber ausgewiesen werden. Der Gemeindedirektor I.V. - Winter - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: abgeändert, daß die