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Allgemeine Vorlage (Einrichtung von "Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich" (OGS) in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Einrichtung von "Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich" (OGS) in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Einrichtung von "Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich" (OGS) in der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 23.05.2005 Vorlagen-Nr.: 40/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss 02.06.2005 TOP: Einrichtung von „Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich“ (OGS) in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Mit Sitzungsvorlage 50/2003 vom 03.06.2003 hatte ich Sie ausführlich über die Rahmenbedingungen zur Einführung von offenen Ganztagsschulen in der Gemeinde Kreuzau informiert. Ausgehend von seinerzeit geschätzt 200 Schülerinnen und Schülern war ein Defizit von 42.000,-- € errechnet worden, sodass die Angelegenheit zunächst nicht weiter verfolgt wurde, weil für Kommunen im nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzept für die Einführung der OGS Kostenneutralität vorgegeben war. Inzwischen liegen verschiedene praktische Erfahrungen aus mehreren Kommunen vor, die die OGS eingeführt haben. Danach erscheint es möglich, innerhalb des Finanzrahmens der Landeszuschüsse einschließlich der Elternbeiträge eine offene Ganztagsschule zu betreiben, allerdings auf einem relativ niedrigen Niveau. Da allerdings die Förderung der Horte durch das Land definitiv zum 31.07.2007 eingestellt wird, besteht die Möglichkeit, die eingesparten Trägeranteile in die OGS mit einzubeziehen. Hierbei handelt es sich z.Zt. um rd. 40.000,-- € jährlich. Geht man von möglichen 10 Gruppen à 25 Kindern aus, die mittelfristig eingerichtet werden könnten, so würde jede Gruppe 4.000,-- € zusätzlich zur Verfügung haben, um dass Betreuungsangebot am Nachmittag zu verbessern. Nur unter diesem Aspekt erscheint es sinnvoll, dem Betrieb einer offenen Ganztagsschule näher zu treten. Alle Planungen leiden allerdings an einem entscheidenden Mangel, weil das tatsächliche Interesse der Eltern nicht bekannt ist. Dies gilt sowohl für die Anzahl der Kinder als auch für die Frage, wie sich das Interesse im Gemeindegebiet verteilt. Für die weiteren Überlegungen ist es deshalb aus meiner Sicht unabdingbar, zunächst das Elterninteresse festzustellen. Zu diesem Zweck sollte die Verwaltung beauftragt werden, umgehend über Kindergärten, Grundschulen, Hort sowie das Amtsblatt eine Bedarfsermittlung vorzunehmen. Danach sollte der Schulausschuss in die Detailplanungen gehen. Erst dann dürfte eine Aussage möglich sein, ob eine offene Ganztagsschule zentral, an allen Grundschulstandorten oder punktuell in der Gemeinde eingerichtet werden soll und ob sich hieraus auch ein Um- bzw. Ausbaubedarf in dem/den Gebäude(n) ergibt. Erst dann wäre auch zu entscheiden, ob die Nachmittagsbetreuung als „Paket“ einem freien Träger der Wohlfahrts- bzw. Jugendpflege als Kooperationspartner übergeben wird. Im Dürener Bereich sind bereits mehrere Anbieter hierzu vorhanden. Eine wichtige Entscheidung wird auch dahingehend zu treffen sein, ob und in welchem Umfange Personal aus dem Hort in Kreuzau, Bahnhofstraße, in die OGS mit eingebunden werden kann. Hier sind z.Zt. 4 Vollzeitkräfte und 1 Teilzeitkraft tätig. Der von mir zur Bedarfsermittlung erarbeitete Fragebogen ist als Anlage beigefügt. Ebenso liegt zu Ihrer Orientierung die Sitzungsvorlage vom 03.06.2003, V-Nr. 50/2003, bei. -2Der vorst. Text dieser Sitzungvorlage ist noch aufgrund der bisherigen Rechtsgrundlagen und der politischen Zielsetzungen formuliert worden. Bekanntlich wird sich aber aufgrund des Ergebnisses der Landtagswahl vom 22.05.2005 eine Regierungsumbildung im Land NRW ergeben. Die CDU hat zum Thema Ganztagsschulen aber andere Aussagen, und zwar insbesondere zur Qualität der außerunterrichtlichen Betreuung, getroffen, die aber zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen sind. Unter diesem Aspekt sieht sich die Verwaltung nicht mehr in der Lage, einen Beschlussvorschlag zu diesem Thema, wie ursprünglich vorgesehen, vorzulegen. Das Thema „Ganztagsschule“ sollte daher solange zurückgestellt werden, bis die neue Landesregierung ihre Entscheidungen hierzu getroffen hat. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Ein Beschlussvorschlag wird hierzu nicht erarbeitet.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: Anlagen ________ ________ ________ ________