Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl/621-02
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 10.05.2005
Vorlagen-Nr.:
39/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
01.06.2005
14.06.2005
28.06.2005
TOP: Neugestaltung des Spielplatzes „Auf der Tuchbleiche“ im Ortsteil Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Im Vermögenshaushalt 2005 wurden bei Haushaltsstelle 460.9401 Haushaltsmittel in Höhe von
40.000,00 € zur Neuanlage des Kinderspielplatzes am „Stockheimer Weg“ im Ortsteil Kreuzau
veranschlagt. Dieser Spielplatz ist zum einen im Bebauungsplan E 6 ausgewiesen und dient zum
anderen aber auch als Ersatz für die beiden aufgegebenen Spielplätze in der „Heribertstraße“ und
in der Straße „Im Auerfeld“. Die Bauarbeiten zur Anlegung dieses Spielplatzes sind inzwischen
weitestgehend abgeschlossen (Herrichten des Grundstückes, Einzäunung, Aufstellen von
Spielgeräten). Bei der Aufstellung der Spielgeräte konnten die Spielplatzgeräte von der
„Heribertstraße“ benutzt werden (Schaukelkombination, Rutsche, Wippe, Wipptier). Zusätzlich wird
der Platz noch ausgestattet mit einem Karussell und einer Free-Climbing-Wand. Insbesondere
aufgrund der Tatsache, dass vorhandene Spielgeräte genutzt werden konnten, reduzieren sich die
Ausgaben auf ca. 20.000,00 €, so dass noch Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,00 € zur
Verfügung stehen.
Ich schlage Ihnen vor, diese Mittel nicht einzusparen, sondern in die teilweise
Erneuerung/Modernisierung des Spielplatzes „Auf der Tuchbleiche“ zu investieren. Bei diesem
Spielplatz handelt es sich unstrittig um den am meisten frequentierten Spielplatz im Ortsteil
Kreuzau. Er ist ausgestattet mit noch intakten, jedoch nicht unbedingt attraktiven Spielgeräten
(Wippe, Kreisel, Schaukel, 2 Wipppferde und 1 Rutsche). Die Größe des Spielplatzes lässt es
sicherlich zu, ein größeres attraktiveres Spielgerät aufzustellen. Ich denke hierbei an eine
sogenannte Spielelandschaft (Beispiel für eine Spielelandschaft siehe beigefügte Ablichtung).
Aufgrund der topographischen Verhältnisse müsste allerdings zu Beginn des Spielplatzes an der in
der beigefügten Ablichtung des Lageplanes gekennzeichneten Stelle eine Erdabtragung erfolgen.
Die Einfassung des vorhandenen Sandkastens würde beseitigt, was aus Sicherheitsgründen
ohnehin erforderlich wird. Die noch zur Verfügung stehenden Mittel reichen für die Anschaffung
und die Aufstellung sowie die Herrichtung des Grundstückes aus. Ich bitte um entsprechende
Zustimmung.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.
III. Beschlussvorschlag:
-2-
„Der Neugestaltung des Spielplatzes „Auf der Tuchbleiche“ im Ortsteil Kreuzau wird
zugestimmt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln bei Haushaltsstelle 460.9401.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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