Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
76/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuß
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
10.08.1998
13.08.1998
27.08.1998
08.09.1998
TOP: 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Bergheim gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB;
Aufstellungsbeschluß
hier:
I. Sach- und Rechtslage:
Im Jahre 1995 wurde für den Ortsteil Winden-Bergheim eine Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB
aufgestellt. Die Satzung hat mit Datum vom 22. 06. 1996 Rechtskraft erlangt. Bei dieser Satzung handelt es sich
ausschließlich um eine deklaratorische Abgrenzung der bebauten Ortslage.
Die Möglichkeit, einzelne Außenbereichsflächen gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB in die im Zusammenhang
bebauten Ortsteile einzubeziehen, bestand zwar auch schon nach bisherigem Recht, neu ist jedoch, daß seit dem 01. 01.
1998 diese Satzungen nicht mehr der Genehmigung der Bezirksregierung bedürfen, sofern die Flächen im
Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen ausgewiesen sind.
Zur Zeit wird überprüft, in welchen Ortsteilen entsprechender Handlungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang sind
allerdings auch die erschließungsmäßigen Voraussetzungen zu prüfen. Darüber hinaus werden auch Gespräche mit den
betroffenen Grundstückseigentümern geführt, ob und inwieweit überhaupt ein Interesse besteht.
Im Ortsteil Bergheim besteht die Möglichkeit, die bestehende Innenbereichssatzung um die in der beiliegenden
Flurkartenablichtung gekennzeichnete Teifläche des Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 38, Parzelle Nr. 5, zu
erweitern. Die erschließungsmäßigen Voraussetzungen sind hier gegeben. Der Grundstückseigentümer hat Interesse an
der Einbeziehung in den Innenbereich.
Das Grundstück wird nicht von der Landschaftsschutzverordnung aus dem Jahre 1987 erfaßt.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil WindenBergheim zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung der Innenbereichssatzung einschließlich des erforderlichen landschaftspflegerischen
Fachbeitrages werden sich auf ca. 1.000,00 DM belaufen. Diese werden vom vorteilhabenden Grundstückseigentümer
übernommen. Darüber hinaus werden die Kosten für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen vom Eigentümer
übernommen.
III. Beschlußvorschlag:
„Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Bergheim wird gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3
BauGB beschlossen.
Der Änderungsbereich umfaßt das Grundstück Gemarkung Winden, Flur 38, Parzelle Nr. 5 - teilweise-.
In der 1. Änderung sind folgende Festsetzungen zu treffen:
a)
maximale Firsthöhe 9 m, gemessen von Oberkante Straße vor Gebäudemitte,
2
b)
c)
Geschosse: maximal zweigeschossig,
nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: