Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen Spielplatzflächen "Im Auerfeld" und "Heribertstraße"; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen Spielplatzflächen "Im Auerfeld" und "Heribertstraße";
hier: Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 6,8 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 1. Ergänzung 79/2004 Bauamt - Her Schmühl, 621-00/E 6, 11. Ä. BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02. 05. 2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 07.06.2005 14.06.2005 28.06.2005 TOP: 11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen Spielplatzflächen „Im Auerfeld“ und „Heribertstraße“; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzua hat in seiner Sitzung am 14. 12. 2004 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. Eine Ablichtung des Bebauungsplanentwurfes ist zu Ihrer Information nochmals beigefügt (zwei Teilbereiche). Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Offenlage ist in der Zeit vom 07. 03. 2005 bis 07. 04. 2005 erfolgt. Innerhalb der Offenlage sind Stellungnahmen nicht eingegangen. Ich schlage Ihnen daher vor, nunmehr den Satzungsbeschluss zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung belaufen sich auf maximal 500,00 €. III. Beschlussvorschlag: „Die 11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen Spielplatzflächen „Im Auerfeld“ und „Heribertstraße“, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm -Anlage- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________