Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
85 kB
Datum
07.04.2014
Erstellt
13.02.14, 13:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 12.02.2014
Vorlagen-Nr.: 16/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
24.02.2014
25.03.2014
07.04.2014
Altpapierentsorgung ab 2015;
hier: Beratung über die Eckpunkte des Leistungsverzeichnisses
I. Sach- und Rechtslage:
Derzeit erfolgt die Einsammlung und Verwertung des Altpapiers in der Gemeinde Kreuzau durch
die Firma Siegrist in 68789 St. Leon-Rot. Der seit dem Jahr 2006 laufende Entsorgungsvertrag
endete zum 31.12.2013.
Auf die Einbindung der Altpapiersammlung in die europaweite Ausschreibung der
Abfallentsorgung musste zum damaligen Zeitpunkt verzichtet werden, da wichtige Eckpunkte neu
zu regeln waren bzw. geregelt wurden. U.a. hat der Zweckverband Entsorgungsregion West
(ZEW) von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Verwertung des Altpapiers zukünftig dem
Anschluss- und Benutzungszwang zu unterwerfen und selber durchzuführen. Die hierbei erzielten
Verwertungserlöse fließen dabei nicht in die allgemeine Einnahme des ZEW sondern werden
konkret der Gemeinde Kreuzau nach dem aktuellen Preis für Altpapier gut geschrieben. Aufgrund
der zu erwartenden umfassenden Veränderungen konnten zum Zeitpunkt der Ausschreibung kein
verlässliches Leistungsverzeichnis erstellt werden.
Aus diesem Grunde wurde zur Vermeidung von Störungen in der Altpapiersammlung der
bestehende Vertrag mit der Firma Siegrist im allseitigen Einvernehmen um 1 Jahr verlängert.
Zum 01.01.2015 ist es allerdings zwingend erforderlich, die Leistungen aus zu schreiben.
Aufgrund dieses Sachverhalts reduziert sich die ausgeschriebene Leistung auf die Gestellung von
Altpapiertonnen und von Pressfahrzeugen für das Personal der papiersammelnden Vereine.
Um eine Planungssicherheit für das beauftragte Unternehmen, die Gemeinde und die
papiersammelnden Vereine zu gewährleisten ist es ratsam, auch die Altpapierentsorgung für
einen Zeitraum von 8 Jahren auszuschreiben.
Diese Ausschreibung muss aufgrund des Auftragsvolumens allerdings europaweit erfolgen, was
die Einbindung eines Fachbüros dringend erforderlich macht.
Wie bereits bei der Ausschreibung der allgemeinen Abfallentsorgungsleitungen im Jahr 2013
wurde die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH mit der fachlichen Begleitung der
Ausschreibung beauftragt.
Die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH hat nunmehr mit der Gemeinde Kreuzau die
für die Ausschreibung relevanten Daten ermittelt und in dem als Anlage beigefügtem
Eckpunktepapier zusammengefasst. Besonderes Augenmerk galt hier der genauen Beschreibung
über die Art und den Umfang der Einbindung der örtlichen papiersammelnden Vereine.
Sammeltage und die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge werden in diesem Leistungsverzeichnis
detailliert beschrieben und bieten dadurch keinen Platz für Alternativangebote, die zu Lasten der
bisher praktizierten Vorgehensweise gehen würde, die sich über viele Jahre als praktikabel und
bürgerfreundlich erwiesen hat.
Allerdings weist die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH auch auf einige Risiken hin,
die der Einsatz der Vereine und die doch sehr eng gefassten Festlegungen in Bezug auf
Sammeltermine und –fahrzeuge mit sich bringen könnten.
Um sicher zu stellen, dass auch zukünftig eine Einsammlung des Altpapiers durch ortsansässige
Vereine in der derzeitigen Art und Weise durchgeführt werden kann, sind die von der
Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH erarbeiteten Eckpunkte (Nr. 1 – 14) wie folgt
abzuändern:
Nr. 2:
Beibehaltung Einsatz der Vereinsmitglieder bei der Einsammlung des
Altpapiers.
Nr. 5,8 und 10:
Streichen, da Abfuhrbezirke verbindlich vorgegeben werden.
Erst nachdem der Rat der Gemeinde Kreuzau der Ausschreibung und dabei der
Leistungsbeschreibung als dem inhaltlich wesentlichen Dokument zugestimmt hat und der
Zeitfahrplan damit freigegeben ist, ist es möglich, die weiteren Vertragsunterlagen zu erstellen, da
in diese zahlreiche wichtige Datumsangaben eingetragen werden müssen. Es sind dies
- die besonderen Vertragsbedingungen,
- die Bewertungsbedingungen,
- das Angebotsformular,
- das Formular „Aufforderung zur Abgabe eine Angebotes“ und
- die Vergabebekanntmachung.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Dem vorgelegten Eckpunktepapier wird mit den entsprechenden Änderungen zugestimmt. Die
Laufzeit des Vertrages wird auf 8 Jahre festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser
Grundlage die Ausschreibung zu veranlassen.
Der Bürgermeister
I.V.
- Schmühl -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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