Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Altpapierentsorgung ab 2015; hier: Beratung über die Eckpunkte des Leistungsverzeichnisses)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
85 kB
Datum
07.04.2014
Erstellt
13.02.14, 13:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Altpapierentsorgung ab 2015;
hier: Beratung über die Eckpunkte des Leistungsverzeichnisses) Allgemeine Vorlage (Altpapierentsorgung ab 2015;
hier: Beratung über die Eckpunkte des Leistungsverzeichnisses)

öffnen download melden Dateigröße: 85 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 12.02.2014 Vorlagen-Nr.: 16/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Hauptausschuss Rat 24.02.2014 25.03.2014 07.04.2014 Altpapierentsorgung ab 2015; hier: Beratung über die Eckpunkte des Leistungsverzeichnisses I. Sach- und Rechtslage: Derzeit erfolgt die Einsammlung und Verwertung des Altpapiers in der Gemeinde Kreuzau durch die Firma Siegrist in 68789 St. Leon-Rot. Der seit dem Jahr 2006 laufende Entsorgungsvertrag endete zum 31.12.2013. Auf die Einbindung der Altpapiersammlung in die europaweite Ausschreibung der Abfallentsorgung musste zum damaligen Zeitpunkt verzichtet werden, da wichtige Eckpunkte neu zu regeln waren bzw. geregelt wurden. U.a. hat der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Verwertung des Altpapiers zukünftig dem Anschluss- und Benutzungszwang zu unterwerfen und selber durchzuführen. Die hierbei erzielten Verwertungserlöse fließen dabei nicht in die allgemeine Einnahme des ZEW sondern werden konkret der Gemeinde Kreuzau nach dem aktuellen Preis für Altpapier gut geschrieben. Aufgrund der zu erwartenden umfassenden Veränderungen konnten zum Zeitpunkt der Ausschreibung kein verlässliches Leistungsverzeichnis erstellt werden. Aus diesem Grunde wurde zur Vermeidung von Störungen in der Altpapiersammlung der bestehende Vertrag mit der Firma Siegrist im allseitigen Einvernehmen um 1 Jahr verlängert. Zum 01.01.2015 ist es allerdings zwingend erforderlich, die Leistungen aus zu schreiben. Aufgrund dieses Sachverhalts reduziert sich die ausgeschriebene Leistung auf die Gestellung von Altpapiertonnen und von Pressfahrzeugen für das Personal der papiersammelnden Vereine. Um eine Planungssicherheit für das beauftragte Unternehmen, die Gemeinde und die papiersammelnden Vereine zu gewährleisten ist es ratsam, auch die Altpapierentsorgung für einen Zeitraum von 8 Jahren auszuschreiben. Diese Ausschreibung muss aufgrund des Auftragsvolumens allerdings europaweit erfolgen, was die Einbindung eines Fachbüros dringend erforderlich macht. Wie bereits bei der Ausschreibung der allgemeinen Abfallentsorgungsleitungen im Jahr 2013 wurde die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH mit der fachlichen Begleitung der Ausschreibung beauftragt. Die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH hat nunmehr mit der Gemeinde Kreuzau die für die Ausschreibung relevanten Daten ermittelt und in dem als Anlage beigefügtem Eckpunktepapier zusammengefasst. Besonderes Augenmerk galt hier der genauen Beschreibung über die Art und den Umfang der Einbindung der örtlichen papiersammelnden Vereine. Sammeltage und die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge werden in diesem Leistungsverzeichnis detailliert beschrieben und bieten dadurch keinen Platz für Alternativangebote, die zu Lasten der bisher praktizierten Vorgehensweise gehen würde, die sich über viele Jahre als praktikabel und bürgerfreundlich erwiesen hat. Allerdings weist die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH auch auf einige Risiken hin, die der Einsatz der Vereine und die doch sehr eng gefassten Festlegungen in Bezug auf Sammeltermine und –fahrzeuge mit sich bringen könnten. Um sicher zu stellen, dass auch zukünftig eine Einsammlung des Altpapiers durch ortsansässige Vereine in der derzeitigen Art und Weise durchgeführt werden kann, sind die von der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH erarbeiteten Eckpunkte (Nr. 1 – 14) wie folgt abzuändern: Nr. 2: Beibehaltung Einsatz der Vereinsmitglieder bei der Einsammlung des Altpapiers. Nr. 5,8 und 10: Streichen, da Abfuhrbezirke verbindlich vorgegeben werden. Erst nachdem der Rat der Gemeinde Kreuzau der Ausschreibung und dabei der Leistungsbeschreibung als dem inhaltlich wesentlichen Dokument zugestimmt hat und der Zeitfahrplan damit freigegeben ist, ist es möglich, die weiteren Vertragsunterlagen zu erstellen, da in diese zahlreiche wichtige Datumsangaben eingetragen werden müssen. Es sind dies - die besonderen Vertragsbedingungen, - die Bewertungsbedingungen, - das Angebotsformular, - das Formular „Aufforderung zur Abgabe eine Angebotes“ und - die Vergabebekanntmachung. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Dem vorgelegten Eckpunktepapier wird mit den entsprechenden Änderungen zugestimmt. Die Laufzeit des Vertrages wird auf 8 Jahre festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Ausschreibung zu veranlassen. Der Bürgermeister I.V. - Schmühl - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-