Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
130 kB
Datum
07.04.2014
Erstellt
13.02.14, 13:12
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu VL-Nr. 16/2014
Eckpunktepapier
Auftraggeber:
Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
Abt. 2.2 Kommunale Dienste
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Leistung:
Erstellung eines Eckpunktepapiers für die Altpapiererfassung in der Gemeinde Kreuzau
Auftragnehmer:
KommunalAgenturNRW GmbH
Cecilienallee 59
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 43077-0
Telefax: 0211 43077-22
Projektnummer / Datum:
054 13 225 / 11. Februar 2014
Bearbeitung:
Ass. jur. Susanne Hilbig
Projekt Nr.: 054 13 225
Erstellung eines Eckpunktepapiers für die Altpapiererfassung in der Gemeinde Kreuzau
Eckpunkte für die Abfallentsorgung Altpapier in der Gemeinde Kreuzau
Ziel der Festlegung der Eckpunkte für die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen ist es,
die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Leistungen der Abfalleinsammlung festzulegen. Dabei gilt es, Bewährtes beizuhalten und dort, wo Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen gesehen werden, die zu keiner wesentlichen Verschlechterung des Services der Abfalleinsammlung führen, diese vorzuschlagen.
Die von der KommunalAgenturNRW GmbH im Folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen
sollen als Entscheidungsgrundlage für die Gemeinde Kreuzau dienen.
Grundsätzlich gilt: Je flexibler die Gemeinde bei den nicht wesentlichen Anforderungen ist,
desto günstiger kann der Preis werden. Jedoch müssen wichtige Punkte den Entsorgern
vorgeschrieben werden.
Wettbewerb und Vertragslaufzeiten
Ein nationales Vergabeverfahren wäre aufgrund der Auftragshöhe, die nicht durch die Vergütung der Verwertung des Altpapiers, sondern nur von den Kosten für Miete, Einsammlung
und Transport bestimmt wird, bei schon einem Leistungszeitraum über zwei Jahren nicht
zulässig. Eine noch darunter liegende Auftragszeit führt aber zu vollkommen unwirtschaftlichen Ergebnissen. Deshalb ist ein offenes Vergabeverfahren (EU-weite Ausschreibung) anzustreben.
Der jetzige Vertrag der Gemeinde Kreuzau läuft zum 31.12.2014 aus. Es wird eine Vertragsdauer von 8 Jahren empfohlen, da dieser Zeitraum für die Ausschreibung der Fahrzeuge und
Behälter des Entsorgers einen günstigen Preis ermöglicht.
Besonderheit: Einsatz von Vereinsmitgliedern bei der Einsammlung des Altpapiers
Derzeit wird die Einsammlung des Altpapiers durch Mitglieder verschiedener Ortsvereine
vorgenommen. Dies soll auch in Zukunft so fortgeführt werden, das heißt, der Entsorger stellt
lediglich Fahrzeuge, Behälter und Fahrer. Da keine geschäftliche Verbindung zwischen dem
Entsorgungsunternehmen und den einsammelnden Vereinen besteht, sondern diese vielmehr im Auftrag der Gemeinde Kreuzau tätig werden, werden die Vereinsmitglieder über die
Gemeinde Kreuzau versichert (Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung). Es verbleibt
allerdings die Haftung des Entsorgers für Schäden gegenüber den eingesetzten Vereinsmitgliedern (z.B. Köperschäden oder Schlimmeres beim Rücksetzen der Fahrzeuge). Hier kann
nicht ausgeschlossen werden, dass er im Schadensfalle einwenden wird, derartige Schäden
wären bei eigenem Entsorgungspersonal nicht passiert. Diesem Problem sollte durch die
Vorgabe an den Bieter entgegengewirkt werden, dass er entsprechende SchulungsmaßSeite 2 von 6
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nahmen für die Vereinsmitglieder anbietet. Diese Leistung sollte daher als eigene Position
mit ausgeschrieben werden.
Wir weisen an dieser Stelle auf folgendes weiteres Risiko hin:
Der Einsatz von Vereinsmitgliedern erschwert den Bieter die Kalkulation ihres Angebotes, da
sie nicht wissen können, ob und in welchem zeitlichen Umfang die Vereinsmitglieder die Einsammlung vornehmen können.
Das Risiko eines Nachprüfungsverfahrens kann unter diesem Gesichtspunkt nicht vollends
ausgeschlossen werden. Hierbei ist zu beachten, dass auch Entsorger, die kein wirkliches
Interesse an der Ausschreibung haben, dennoch dagegen vorgehen können. Das Abstellen
auf die Erfahrungen mit dem bisherigen Entsorger zur Beurteilung des Risikos reicht daher
nicht aus.
Anlieferungsstelle
Entsorgungs- und Logistik-Center Horm
Abfallbehältervolumen
Die bisherigen Behältergrößen sollen in der derzeitigen Form bestehen bleiben und durch
den Entsorger auf Mietbasis der Gemeinde überlassen werden. Zum Teil erfolgt die Altpapiersammlung darüber hinaus in Bündeln. Die Wahl der Sammelform erfolgt bisher auf
freiwilliger Basis.
Aus Witterungsgründen (Vernässung des Altpapiers bei Regen / Schnee), einer wesentlich
höheren Erfassungsquote in Behältern (Erfahrungen der KommunalAgenturNRW GmbH)
und unter dem Gesichtspunkt, dass Rückenschäden bei Bündelsammlung dazu geführt haben, dass professionelles Entsorgungspersonal aus Arbeitsschutzgründen nur noch Abfallbehälter bedienen sollen, wird aber empfohlen, die Altpapiersammlung komplett auf Behälter
umzustellen.
Farbe der Abfallbehälter
Es ist nicht voraussehbar, ob der bisherige Entsorger oder ein anderes Entsorgungsunternehmen den Zuschlag für die Leistungen der durchzuführenden Ausschreibungen enthält.
Da in anderen Städten und Gemeinden auch andersfarbige Abfallbehälter als in der Gemeinde Kreuzau genutzt werden, ist es nicht unwahrscheinlich, dass ein Bieter, der einen
Auftrag andernorts verloren hat, über eine große Zahl solcher gebrauchter Abfallbehälter
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verfügt, die er kostengünstig in der Gemeinde Kreuzau einsetzen kann oder das Hersteller
andersfarbiger Abfallbehälter gerade günstiger auf dem Markt anbieten. Die Zulassung gewisser Farbvarianten führt in der Regel zu Preisvorteilen für die Gemeinde. So sollten für die
Altpapiererfassung blaue oder graue, schwarze oder anthrazitfarbene Abfallbehälter mit
blauem oder grünem Deckel zugelassen werden.
Abfuhrtage / Abfuhrbezirke / Anzahl der einzusetzenden Sammelfahrzeuge
Die bisherigen Abfuhrbezirke, Abfuhrtage in den einzelnen Abfuhrbezirken und die Anzahl
der einzusetzenden Sammelfahrzeuge (vgl. Auflistung in der Anlage) sollen beibehalten
werden.
Hinsichtlich der Vorgabe der Anzahl der einzusetzenden Sammelfahrzeuge weisen wir aber
daraufhin, dass die Vorgabe ein gewisses Risiko eines Eingriffs in die Kalkulationsgrundlage
des Bieters birgt. Die Vorgabe der Abfuhrbezirke und der Abfuhrtage ist grundsätzlich vom
Leistungsbestimmungsrecht der Gemeinde Kreuzau gedeckt. Bei Vorgabe eines bestimmten
Wochentages gilt allerdings zu bedenken, dass das Entsorgungsunternehmen ggf. zusätzliche Fahrzeuge kaufen und Personal beschäftigen muss, da sich das Unternehmen zuvor in
einer anderen Gemeinde auf diesen Tag festgelegt hat. Andererseits sind an einem Wochentag Fahrzeuge und Personal ausgelastet.
Selbstverständlich soll das Entsorgungsunternehmen einen einmal in einem Abfuhrbezirk
gewählten Wochentag für die Auftragsdauer beibehalten.
Vergabe der Abfalleinsammlung nach Losen
Einerseits sollen nach der VOL/A Lose gebildet werden, damit sich kleine und mittlere Bieter
bewerben können, andererseits soll eine unwirtschaftliche Zersplitterung der Aufträge vermieden werden. Innerhalb einer Abfallfraktion und vom Leistungsumfang her kann keine
Losaufteilung empfohlen werden.
Vorschläge zu den Eckpunkten für die Ausschreibung der Altpapiererfassung
1. EU-weites, offenes Verfahren
2. Ggf. Beibehaltung Einsatz der Vereinsmitglieder bei der Einsammlung des Altpapiers.
Auf die rechtlichen Risiken wurde hingewiesen.
3. Auch graue Behälter mit blauen Deckeln zulassen
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4. Einsatz von Müllfahrzeugen: Die eingesetzten Abfallsammelfahrzeuge müssen hinsichtlich des Umweltschutzes und den weiteren rechtlichen Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen.
Weiterhin sind alle sonstigen anwendbaren in Deutschland geltenden Vorschriften für
Abfallsammelfahrzeuge zu beachten, wie z.B. die Regelungen für Abfallsammelfahrzeuge in der BGV C 27, die Sicherheitsausstattung entsprechend Richtlinie
98/37/EWG, die DIN EN 1501-1.
Die Fahrzeuge für die Einsammlung und den Transport müssen hinsichtlich der Anforderungen der Straßenverkehrszulassung und der Anforderungen der Berufsgenossenschaften in einem technisch einwandfreien Zustand sein und mindestens die
Schadstoffklasse B gemäß Schadstoffklasseneinteilung Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) Anlage zu §14 (Mautsätze) Kategorie B Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 4 sowie Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 3, die die Partikelminderungsklasse PMK 2 oder höher im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllen. Hinsichtlich des von ihnen ausgehenden Lärms müssen sie den gesetzlichen
Bestimmungen und der Zulassung des Fahrzeuges entsprechen.
5. Möglichkeit der Bieter, die Abfuhrbezirke neu einzuteilen (max.3)
6. Keine Alternativen, keine Optionen und keine Nebenangebote zulassen
7. Vertragsdauer: 8 Jahre
8. Die Abfuhrtage sollen dem Auftragnehmer von Freitags bis Samstags freigestellt sein,
jedoch nach erfolgter Festlegung für die Auftragsdauer beibehalten werden.
9. Vergabe nur eines Loses
10. Müllabfuhr erst ab 07:00 Uhr (früheste gesetzlich zugelassene Uhrzeit) bis 20:00 Uhr
11. Der gesetzliche Mindestlohn muss eingehalten werden. Nachweise sind von den
Unternehmen, die nach Auswertung der Angebote den Auftrag erhalten sollen, hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohnes durch Vorlage der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes zu fordern.
12. Der Bieter muss schon bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung entsprechend der Verpflichtungen nach den Vorgaben des TVgG NRW und der dazu erlassenen Verordnung abgeben.
13. Ansonsten soll das bisherige Behälter- und Leerungssystem beibehalten werden.
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Erstellung eines Eckpunktepapiers für die Altpapiererfassung in der Gemeinde Kreuzau
14. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der bereits beauftragten Beratung durch die
KommunalAgenturNRW GmbH – unter Beachtung der Eckpunkte - das Vergabeverfahren im Wege der öffentlichen Ausschreibung durchzuführen.
Für die KommunalAgenturNRW GmbH
Düsseldorf, 11.02.2014
im Auftrag
Susanne Hilbig
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