Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl/621-00Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
75/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuß
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
10.08.1998
13.08.1998
27.08.1998
08.09.1998
TOP: 4. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB;
hier:
Aufstellungsbeschluß
I. Sach- und Rechtslage:
Bereits im Jahre 1991 wurde für den Ortsteil Thum eine Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB
aufgestellt. Bei dieser Satzung handelt es sich ausschließlich um eine deklaratorische Abgrenzung der bebauten
Ortslage.
Die Möglichkeit, einzelne Außenbereichsflächen gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB in die im Zusammenhang
bebauten Ortsteile einzubeziehen, bestand zwar auch schon nach bisherigem Recht; neu ist jedoch, daß seit dem 01. 01.
1998 diese Satzungen nicht mehr der Genehmigung der Bezirksregierung bedürfen, sofern die Flächen im
Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen ausgewiesen sind.
Die in der beiliegenden Flurkartenablichtung gekennzeichneten Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 3, Nr. 89, 90 und
91, werden bisher nur in dem schraffierten Teilbereich von der Innenbereichssatzung erfaßt. Der restliche Bereich ist
dem Außenbereich zuzuordnen und wird darüber hinaus vom rechtskräftigen Landschaftsplan Vettweiß erfaßt.
Da inzwischen konkrete Bauabsichten für den vorgenannten Grundstücksbereich bestehen, diese sich jedoch innerhalb
des heutigen Innenbereiches nicht realisieren lassen, hat der Grundstückseigentümer eine Änderung der Satzung
beantragt.
Anläßlich einer Vorbesprechung mit der Unteren Landschaftsbehörde wurde signalisiert, daß gegen eine
Satzungsänderung keine Bedenken erhoben werden, wenn entsprechende ökologische Ausgleichsmaßnahmen
durchgeführt werden.
Die bisherige Innenbereichsabgrenzung in diesem Bereich wollen Sie bitte der beigefügten Ablichtung aus der
Deutschen Grundkarte entnehmen. Hieraus ist auch zu ersehen, daß die nunmehr beabsichtigte Erweiterung durchaus
sinnvoll und vertretbar ist.
Zusätzliche Aufwendungen für die Erschließung entstehen der Gemeinde nicht.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die 4. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum zu
beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung der Satzung sowie die Erstellung des landschaftspflegerischen Fachbeitrages werden sich
auf ca. 1.000,00 DM belaufen. Diese Kosten werden vom vorteilhabenden Grundstückseigentümer übernommen.
Darüber hinaus werden selbstverständlich die Kosten für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen vom Eigentümer
übernommen.
III. Beschlußvorschlag:
„Die 4. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum wird gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
beschlossen.
2
Der Änderungsbereich umfaßt die Grundstücke
Gemarkung Thum, Flur 3, Parzellen Nr. 89, 90 und 91 teilweise-.
In der 4. Änderung sind folgende Festsetzungen zu treffen:
a)
b)
c)
maximale Firsthöhe 9 m, gemessen von OK Straße vor Gebäudemitte,
Geschosse: maximal zweigeschossig,
nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
- Anlagen -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: