Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (4. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB; hier: Aufstellungsbeschluß)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (4. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB; hier: Aufstellungsbeschluß) Allgemeine Vorlage (4. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB; hier: Aufstellungsbeschluß)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl/621-00Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 75/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuß Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 10.08.1998 13.08.1998 27.08.1998 08.09.1998 TOP: 4. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB; hier: Aufstellungsbeschluß I. Sach- und Rechtslage: Bereits im Jahre 1991 wurde für den Ortsteil Thum eine Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB aufgestellt. Bei dieser Satzung handelt es sich ausschließlich um eine deklaratorische Abgrenzung der bebauten Ortslage. Die Möglichkeit, einzelne Außenbereichsflächen gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen, bestand zwar auch schon nach bisherigem Recht; neu ist jedoch, daß seit dem 01. 01. 1998 diese Satzungen nicht mehr der Genehmigung der Bezirksregierung bedürfen, sofern die Flächen im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen ausgewiesen sind. Die in der beiliegenden Flurkartenablichtung gekennzeichneten Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 3, Nr. 89, 90 und 91, werden bisher nur in dem schraffierten Teilbereich von der Innenbereichssatzung erfaßt. Der restliche Bereich ist dem Außenbereich zuzuordnen und wird darüber hinaus vom rechtskräftigen Landschaftsplan Vettweiß erfaßt. Da inzwischen konkrete Bauabsichten für den vorgenannten Grundstücksbereich bestehen, diese sich jedoch innerhalb des heutigen Innenbereiches nicht realisieren lassen, hat der Grundstückseigentümer eine Änderung der Satzung beantragt. Anläßlich einer Vorbesprechung mit der Unteren Landschaftsbehörde wurde signalisiert, daß gegen eine Satzungsänderung keine Bedenken erhoben werden, wenn entsprechende ökologische Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Die bisherige Innenbereichsabgrenzung in diesem Bereich wollen Sie bitte der beigefügten Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte entnehmen. Hieraus ist auch zu ersehen, daß die nunmehr beabsichtigte Erweiterung durchaus sinnvoll und vertretbar ist. Zusätzliche Aufwendungen für die Erschließung entstehen der Gemeinde nicht. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die 4. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung der Satzung sowie die Erstellung des landschaftspflegerischen Fachbeitrages werden sich auf ca. 1.000,00 DM belaufen. Diese Kosten werden vom vorteilhabenden Grundstückseigentümer übernommen. Darüber hinaus werden selbstverständlich die Kosten für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen vom Eigentümer übernommen. III. Beschlußvorschlag: „Die 4. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum wird gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. 2 Der Änderungsbereich umfaßt die Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 3, Parzellen Nr. 89, 90 und 91 teilweise-. In der 4. Änderung sind folgende Festsetzungen zu treffen: a) b) c) maximale Firsthöhe 9 m, gemessen von OK Straße vor Gebäudemitte, Geschosse: maximal zweigeschossig, nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - - Anlagen - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: