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Allgemeine Vorlage (Änderung der Parkzeit im Zonenhaltverbotsbereich der Hauptstraße in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung der Parkzeit im Zonenhaltverbotsbereich der Hauptstraße in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Änderung der Parkzeit im Zonenhaltverbotsbereich der Hauptstraße in Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden BE: Herr Linden /Herr Schmühl/641-18 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 148/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß Rat Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 22.10.1997 22.10.1997 23.10.1997 18.11.1997 26.11.1997 TOP: Änderung der Parkzeit im Zonenhaltverbotsbereich der Hauptstraße in Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund von Ratsbeschlüssen wurden in folgenden Bereichen in Kreuzau Parkscheibenregelungen eingeführt: 1. Von Einmündung Peschstraße bis Beginn Bahnhofstraße - Parkzeit 1 Stunde. 2. Parkplatz Mühlengasse - Parkzeit 2 Stunden. 3. Parkplatz gegenüber der Post - Parkzeit 2 Stunden. Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, hat sich zwischenzeitlich ein Arbeitskreis zur "Weiterentwicklung des Kreuzauer CityBereiches" konstituiert, dem Vertreter Kreuzauer Einzelhandelsgeschäfte, Kreditinstituten, Handwerksmeister usw. angehören. Der Arbeitskreis hat zwischenzeitlich bei der Verwaltung beantragt, die Parkzeit in den entsprechenden Bereichen von 1 Stunde auf 2 Stunden zu erhöhen. Begründet wird der Antrag damit, daß zwischenzeitlich im Kreuzauer Ortskern eine große Branchenbreite vorhanden ist, die die Kaufinteressenten durchaus zu einem längeren "Einkaufsbummel" einlädt, um gegebenenfalls mehrere Einkäufe oder Geschäfte auf einmal zu tätigen. Durch die Erhöhung der Parkzeit auf 2 Stunden soll eine Einkaufsatmosphäre ohne Hektik ermöglicht werden. Aus Sicht der Verwaltung wird der Antrag positiv bewertet, da sich durch die vorgesehene Regelung gegenübergestellt keine nennenswerten Nachteile ergeben. Ich halte es allerdings für sinnvoll, die erforderlichen Verkehrszeichen noch vor Beginn der Adventszeit aufzustellen, da sich die vorgesehene Regelung gerade in dieser verkaufsintensiven Zeit bereits positiv bemerkbar machen könnte. Da die übernächste Ratsitzung mit vorheriger Aussprache im Bau- und Planungsausschuß erst am 26.11.1997 terminiert ist und die Lieferung der Verkehrszeichen erfahrungsgemäß ca. 2 - 3 Wochen dauert, bitte ich, einen Ratsbeschluß in der noch laufenden Sitzungsrunde am 22.10.1997 ausnahmsweise ohne Vorschaltung des Bauausschusses zu treffen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Mittel für die Beschaffung der erforderlichen Verkehrszeichen stehen im Verwaltungshaushalt bei Haushaltsstelle 1.630.5201.6 bereit. III. Beschlußvorschlag Rates: "Im bestehenden Zonenhaltverbotsbereich entlang der Hauptstraße in Kreuzau wird die Parkzeit von bisher 1 Stunde auf 2 Stunden erweitert. Die Verwaltung wird ermächtigt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine entsprechende Anordnung zu beantragen." 2 III. Beschlußvorschlag: " 1) Im bestehenden Zonenhaltverbotsbereich entlang der Hauptstraße in Kreuzau wird die Parkdauer auf 1,5 Stunden festgesetzt. 2) Die zeitliche Begrenzung bezüglich der Pflicht zur Benutzung der Parkscheibe wird von 9 - 19.00 Uhr festgelegt. 3) Die beiden Parkbuchten an der Kreissparkasse bzw. gegenüberliegend werden in das Zonenhaltverbot einbezogen. Darüber hinaus soll durch die Verwaltung geprüft werden, inwieweit eine weitere Einbeziehung der Parkbuchten in Richtung Bahnübergang sinnvoll ist. 4) Durch die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs sind verstärkte Kontrollen durchzuführen." Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: