Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden
BE: Herr Linden /Herr Schmühl/641-18
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
148/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuß
Rat
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
22.10.1997
22.10.1997
23.10.1997
18.11.1997
26.11.1997
TOP: Änderung der Parkzeit im Zonenhaltverbotsbereich der Hauptstraße in Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Aufgrund von Ratsbeschlüssen wurden in folgenden Bereichen in Kreuzau Parkscheibenregelungen eingeführt:
1.
Von Einmündung Peschstraße bis Beginn Bahnhofstraße
- Parkzeit 1 Stunde.
2.
Parkplatz Mühlengasse
- Parkzeit 2 Stunden.
3.
Parkplatz gegenüber der Post
- Parkzeit 2 Stunden.
Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, hat sich zwischenzeitlich ein Arbeitskreis zur "Weiterentwicklung des Kreuzauer CityBereiches" konstituiert, dem Vertreter Kreuzauer Einzelhandelsgeschäfte, Kreditinstituten, Handwerksmeister usw.
angehören. Der Arbeitskreis hat zwischenzeitlich bei der Verwaltung beantragt, die Parkzeit in den entsprechenden
Bereichen von 1 Stunde auf 2 Stunden zu erhöhen. Begründet wird der Antrag damit, daß zwischenzeitlich im
Kreuzauer Ortskern eine große Branchenbreite vorhanden ist, die die Kaufinteressenten durchaus zu einem längeren
"Einkaufsbummel" einlädt, um gegebenenfalls mehrere Einkäufe oder Geschäfte auf einmal zu tätigen. Durch die
Erhöhung der Parkzeit auf 2 Stunden soll eine Einkaufsatmosphäre ohne Hektik ermöglicht werden.
Aus Sicht der Verwaltung wird der Antrag positiv bewertet, da sich durch die vorgesehene Regelung gegenübergestellt
keine nennenswerten Nachteile ergeben. Ich halte es allerdings für sinnvoll, die erforderlichen Verkehrszeichen noch
vor Beginn der Adventszeit aufzustellen, da sich die vorgesehene Regelung gerade in dieser verkaufsintensiven Zeit
bereits positiv bemerkbar machen könnte. Da die übernächste Ratsitzung mit vorheriger Aussprache im Bau- und
Planungsausschuß erst am 26.11.1997 terminiert ist und die Lieferung der Verkehrszeichen erfahrungsgemäß ca. 2 - 3
Wochen dauert, bitte ich, einen Ratsbeschluß in der noch laufenden Sitzungsrunde am 22.10.1997 ausnahmsweise ohne
Vorschaltung des Bauausschusses zu treffen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Mittel für die Beschaffung der erforderlichen Verkehrszeichen stehen im Verwaltungshaushalt bei Haushaltsstelle
1.630.5201.6 bereit.
III. Beschlußvorschlag Rates:
"Im bestehenden Zonenhaltverbotsbereich entlang der Hauptstraße in Kreuzau wird die Parkzeit von bisher 1
Stunde auf 2 Stunden erweitert. Die Verwaltung wird ermächtigt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren
eine entsprechende Anordnung zu beantragen."
2
III. Beschlußvorschlag:
" 1)
Im bestehenden Zonenhaltverbotsbereich entlang der Hauptstraße in Kreuzau wird die Parkdauer auf 1,5
Stunden festgesetzt.
2)
Die zeitliche Begrenzung bezüglich der Pflicht zur Benutzung der Parkscheibe wird von 9 - 19.00 Uhr
festgelegt.
3)
Die beiden Parkbuchten an der Kreissparkasse bzw. gegenüberliegend werden in das Zonenhaltverbot
einbezogen.
Darüber hinaus soll durch die Verwaltung geprüft werden, inwieweit eine weitere Einbeziehung der
Parkbuchten in Richtung Bahnübergang sinnvoll ist.
4)
Durch die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs sind verstärkte Kontrollen durchzuführen."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: