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Allgemeine Vorlage (Bestuhlung der Festhalle Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bestuhlung der Festhalle Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Bestuhlung der Festhalle Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz / Herr Drewes-Janssen Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 33/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss Hauptausschuss 31.05.2005 14.06.2005 TOP: Bestuhlung der Festhalle Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Die Vorschriften der Versammlungstättenverordnung gelten gemäß § 1 Abs. 1 VStättVO für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen (hier: kleiner und großer Saal der Festhalle), die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben. Insoweit fallen die Veranstaltungsräume der Festhalle zweifelsfrei unter diese Voraussetzungen. Die Bestuhlung der Festhalle befindet sich zum Teil in einem schlechten Zustand (Sitzfläche teilweise defekt, Stühle teilweise nicht mehr standfest). Dies ist zum Teil auch darauf zurückzuführen, dass die Stühle sehr häufig für gemeindliche Vereins- als auch private Veranstaltungen ausgeliehen werden. Im Übrigen haben die Stühle inzwischen überwiegend ein Alter von 30 – 40 Jahren erreicht. Ersatzbeschaffungen der vorhandenen Klappbestuhlung konnten nur bis 1998 erfolgen, da die Firma, welche die Stühle bis zu diesem Zeitpunkt angefertigt und geliefert hat, im Jahre 1999 in Konkurs gegangen ist. Insofern fehlen heute bereits ca. 100 Stühle; so dass eine Ersatzbeschaffung notwendig wäre. Benötigt werden max. 700 Stühle. Gemäß § 10 Abs. 1 VStättVO müssen in Reihen angeordnete Sitzplätze unverrückbar befestigt sein; werden nur vorübergehend Stühle aufgestellt, so sind die einzelnen Reihen fest miteinander zu verbinden. Die derzeitige Bestuhlung der Festhalle verfügt aber nicht über Reihenverbindungen; eine Nachrüstung ist ebenfalls nicht möglich. Folgende Veranstaltungen sind beispielhaft von § 10 Abs. 1 VStättVO betroffen, d.h. diese dürften demnach zukünftig nicht mehr in der Festhalle Kreuzau stattfinden: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Konzertveranstaltungen anlässlich der Kulturtage: Eröffnungskonzert, Konzert Crescendo, Konzert Salonorchester Rurland. Informationsveranstaltung der Kath. Grundschule Kreuzau Abiturentlassfeier Entlassfeier Hauptschule Entlassfeier Realschule Einschulungsveranstaltung Gymnasium Einschulungsveranstaltung Realschule Konzerte Junges Orchester Kreuzau (Frühjahrs- und Herbstkonzert) Mögliche Anmietungen -2Die vorgen. Veranstaltungen sind zum großen Teil Veranstaltungen der Gemeinde als Schulträger bzw. liegen im Interesse der Gemeinde. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Konzertveranstaltungen mit Tischreihen anstelle von Stuhlreihen unüblich und praktisch nicht machbar, wegen der Lärmentwicklung sind. Im Hinblick auf den schlechten Zustand der derzeitigen Bestuhlung und im Interesse der Gemeinde, die Festhalle umfassend für Veranstaltungen anbieten zu können und somit auch Mieteinnahmen erzielen, erscheint eine Neuanschaffung der kompletten Bestuhlung auch aus diesem Grund für geboten. In diesem Zusammenhang muss ich auch darauf verweisen, dass seinerzeit im Zusammenhang mit dem Bau der 4 Schulturnhallen 200 Schwingstühle angeschafft wurden, die für Veranstaltungen in diesen Hallen genutzt werden sollten. Diese Stühle (Alter rd. 25 Jahre) weisen inzwischen derart starke Schäden an den Holzsitzschalen auf, dass sie für Veranstaltungen kaum noch genutzt werden können. Nur ca. 40 Stühle sind noch halbwegs brauchbar. Deshalb wäre auch hier eine Ersatzbeschaffung dringend angezeigt. Sofern es zu einer Neubestellung in der Festhalle kommen sollte, könnten die alten FesthallenStühle in den Turnhallen Verwendung finden. Auch der Verleih an Vereinen und für Privatveranstaltungen, z.B. Kommunion ect., könnte aus diesem Bestand erfolgen. Keinesfalls sollten diese Stühle aus dem Eigentum der Gemeinde gegeben werden. Gerade in der Vorweihnachtszeit war es in den vergangenen Jahren verschiedentlich notwendig, Stühle aus Gaststätten auszuleihen, weil die gemeindlichen Kapazitäten nicht ausreichten. In diesem Zusammenhang wurden Preisanfragen über sog. Schwingstühle (siehe Fotos) bei verschiedenen Firmen eingeholt. Die Kosten für einen Stuhl ohne Polsterung belaufen sich demnach je nach Modell auf 40,-- bis 52,-- €. Bei 700 Stühlen errechnet sich somit ein Gesamtaufwand von mind. 30.000 € einschl. MWSt. Ich schlage Ihnen deshalb vor, unter den bekannten Anbietern eine beschränkte Ausschreibung vorzunehmen. Die hier vorhandenen Musterstühle werde ich Ihnen in der Sitzung des Kulturausschusses vorstellen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Vermögenshaushalt stehen 40.000,-- € bei HHSt. 761.9350 zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag: „Im Rahmen der vorgesehenen Neubestuhlung der Festhalle Kreuzau wird die Verwaltung beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung vorzunehmen und den Auftrag an den Billigstbieter zu erteilen. Über das Ergebnis ist in der nächsten Sitzung zu entscheiden, dabei sind die angebotenen Stühle als Muster vorzustellen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________