Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz / Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
33/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Kulturausschuss
Hauptausschuss
31.05.2005
14.06.2005
TOP: Bestuhlung der Festhalle Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Die Vorschriften der Versammlungstättenverordnung gelten gemäß § 1 Abs. 1 VStättVO für den
Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200
Besucherinnen und Besucher fassen.
Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen (hier: kleiner und
großer Saal der Festhalle), die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen,
wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben.
Insoweit fallen die Veranstaltungsräume der Festhalle zweifelsfrei unter diese Voraussetzungen.
Die Bestuhlung der Festhalle befindet sich zum Teil in einem schlechten Zustand (Sitzfläche
teilweise defekt, Stühle teilweise nicht mehr standfest). Dies ist zum Teil auch darauf
zurückzuführen, dass die Stühle sehr häufig für gemeindliche Vereins- als auch private
Veranstaltungen ausgeliehen werden. Im Übrigen haben die Stühle inzwischen überwiegend ein
Alter von 30 – 40 Jahren erreicht.
Ersatzbeschaffungen der vorhandenen Klappbestuhlung konnten nur bis 1998 erfolgen, da die
Firma, welche die Stühle bis zu diesem Zeitpunkt angefertigt und geliefert hat, im Jahre 1999 in
Konkurs gegangen ist. Insofern fehlen heute bereits ca. 100 Stühle; so dass eine
Ersatzbeschaffung notwendig wäre. Benötigt werden max. 700 Stühle.
Gemäß § 10 Abs. 1 VStättVO müssen in Reihen angeordnete Sitzplätze unverrückbar befestigt
sein; werden nur vorübergehend Stühle aufgestellt, so sind die einzelnen Reihen fest miteinander
zu verbinden. Die derzeitige Bestuhlung der Festhalle verfügt aber nicht über
Reihenverbindungen; eine Nachrüstung ist ebenfalls nicht möglich.
Folgende Veranstaltungen sind beispielhaft von § 10 Abs. 1 VStättVO betroffen, d.h. diese dürften
demnach zukünftig nicht mehr in der Festhalle Kreuzau stattfinden:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Konzertveranstaltungen anlässlich der Kulturtage: Eröffnungskonzert, Konzert
Crescendo, Konzert Salonorchester Rurland.
Informationsveranstaltung der Kath. Grundschule Kreuzau
Abiturentlassfeier
Entlassfeier Hauptschule
Entlassfeier Realschule
Einschulungsveranstaltung Gymnasium
Einschulungsveranstaltung Realschule
Konzerte Junges Orchester Kreuzau (Frühjahrs- und Herbstkonzert)
Mögliche Anmietungen
-2Die vorgen. Veranstaltungen sind zum großen Teil Veranstaltungen der Gemeinde als Schulträger
bzw. liegen im Interesse der Gemeinde. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass
Konzertveranstaltungen mit Tischreihen anstelle von Stuhlreihen unüblich und praktisch nicht
machbar, wegen der Lärmentwicklung sind.
Im Hinblick auf den schlechten Zustand der derzeitigen Bestuhlung und im Interesse der
Gemeinde, die Festhalle umfassend für Veranstaltungen anbieten zu können und somit auch
Mieteinnahmen erzielen, erscheint eine Neuanschaffung der kompletten Bestuhlung auch aus
diesem Grund für geboten.
In diesem Zusammenhang muss ich auch darauf verweisen, dass seinerzeit im Zusammenhang
mit dem Bau der 4 Schulturnhallen 200 Schwingstühle angeschafft wurden, die für
Veranstaltungen in diesen Hallen genutzt werden sollten. Diese Stühle (Alter rd. 25 Jahre) weisen
inzwischen derart starke Schäden an den Holzsitzschalen auf, dass sie für Veranstaltungen kaum
noch genutzt werden können. Nur ca. 40 Stühle sind noch halbwegs brauchbar. Deshalb wäre
auch hier eine Ersatzbeschaffung dringend angezeigt.
Sofern es zu einer Neubestellung in der Festhalle kommen sollte, könnten die alten FesthallenStühle in den Turnhallen Verwendung finden. Auch der Verleih an Vereinen und für
Privatveranstaltungen, z.B. Kommunion ect., könnte aus diesem Bestand erfolgen. Keinesfalls
sollten diese Stühle aus dem Eigentum der Gemeinde gegeben werden. Gerade in der
Vorweihnachtszeit war es in den vergangenen Jahren verschiedentlich notwendig, Stühle aus
Gaststätten auszuleihen, weil die gemeindlichen Kapazitäten nicht ausreichten.
In diesem Zusammenhang wurden Preisanfragen über sog. Schwingstühle (siehe Fotos) bei
verschiedenen Firmen eingeholt.
Die Kosten für einen Stuhl ohne Polsterung belaufen sich demnach je nach Modell auf 40,-- bis
52,-- €.
Bei 700 Stühlen errechnet sich somit ein Gesamtaufwand von mind. 30.000 € einschl. MWSt.
Ich schlage Ihnen deshalb vor, unter den bekannten Anbietern eine beschränkte Ausschreibung
vorzunehmen. Die hier vorhandenen Musterstühle werde ich Ihnen in der Sitzung des
Kulturausschusses vorstellen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Vermögenshaushalt stehen 40.000,-- € bei HHSt. 761.9350 zur Verfügung.
III. Beschlussvorschlag:
„Im Rahmen der vorgesehenen Neubestuhlung der Festhalle Kreuzau wird die
Verwaltung beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung vorzunehmen und den Auftrag
an den Billigstbieter zu erteilen.
Über das Ergebnis ist in der nächsten Sitzung zu entscheiden, dabei sind die
angebotenen Stühle als Muster vorzustellen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________