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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf hier: Zwischenbericht)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf
hier: Zwischenbericht) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.05.2015 - Der Bürgermeister Az: SW2 Nr. der Ratsdrucksache: 311-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 17.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf hier: Zwischenbericht __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW1 SW2 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 311-X 1. Sachverhalt: Die Bestrebungen des Erftverbandes, die von ihm betriebenen Kläranlagen Nöthen und Pesch still zu legen und das Abwasser aus Nöthen, Gilsdorf und Pesch zur Kläranlage Kirspenich überzuleiten, reichen fast 10 Jahre zurück. Zu diesem Zweck will der Erftverband zwei neue Verbindungssammler von der Kläranlage Pesch bis nach Gilsdorf und von der Kläranlage Nöthen durch das Eschweiler Tal bis zum Regenüberlaufbecken (RÜB) Steinbruch verlegen, um von dort das bestehende Kanalnetz der Stadt Bad Münstereifel bis zur Kläranlage Kirspenich zu nutzen. Das Projekt ist bisher an der Frage gescheitert, wer für den Bau und Betrieb der erforderlichen Verbindungssammler nach §§ 53 und 54 LWG NRW zuständig ist. Die Stadt Bad Münstereifel hat die Auffassung vertreten, dass es sich um eine kommunale und keine originäre Verbandsaufgabe handelt und kann sich dabei auf die Rechtsauskunft der Kommunalagentur (früher Kommunalund Abwasserberatung) NRW und das Ergebnis des eingeholten Gutachtens einer namhaften Rechtsanwaltkanzlei berufen. Außerdem hat die Bezirksregierung in einem Gespräch mit allen Beteiligten, Erftverband, Gemeinde Nettersheim und Stadt Bad Münstereifel, deutlich erkennen lassen, dass sie die gesetzliche Verantwortung des Erftverbandes bezweifelt. Trotzdem hat der Erftverband darauf beharrt, dass die Maßnahme eine verbandliche Aufgabe sei. Im Gegenzug wurde dem Verband die notwendige Zustimmung für die Benutzung der städt. Kanalisation Verband bisher versagt. Hinter der juristischen Kontroverse verbergen sich für die Stadt weitreichende ökonomische Konsequenzen. Sollte die Herstellung und der Betrieb der Verbindungssammler in den Verantwortungsbereich des Erftverbandes fallen, werden die laufenden Kosten, welche die Betriebskosten und die Finanzierung des Herstellungsaufwandes über jährliche Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen beinhalten, nach den verbandlichen Veranlagungsrichtlinien zwischen den betroffenen Gemeinden aufgeteilt. Danach kommt es für alle verbandseigenen Anlagen ausschließlich auf den jeweiligen Benutzungsumfang auf der Kläranlage Kirspenich an: ursprünglich Stadt Bad Münstereifel 96,3 %, Gemeinde Nettersheim 3,7 %, später auf 4,26 % angehoben. Die Veranlagungsrichtlinien bewirken, dass die Stadt Bad Münstereifel 95,74 % der laufenden Kosten der beiden neuen Verbindungssammler zu tragen hat, obwohl der Verbindungssammler von der Kläranlage Pesch nach Gildsdorf für die Abwasserbeseitigung der eigenen Ortschaften Nöthen und Gilsdorf überhaupt nicht benutzt wird und der Benutzungsumfang am Verbindungssammler durch das Eschweiler Tal wenig mehr als 50 % beträgt. In dem vom Erftverband veranstalteten „Wasserforum“ Bad Münstereifel am 21.05.2015 ist das Thema des Verbindungssammlers Kläranlage Nöthen wieder behandelt worden, ohne dass aber eine Annäherung der Standpunkte erreicht werden konnte. Allerdings soll in den kommenden Wochen ein neuer Anlauf unternommen werden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass zwischenzeitlich die beteiligten Gemeinden direkt über das Thema miteinander gesprochen haben, aber die verbandliche Position eine bilaterale Lösung unterbindet. Im Vorfeld dieser Gespräche will die Betriebsleitung wegen der Tragweite der Angelegenheit den Betriebsausschuss erneut über die finanzielle Situation unterrichtet. Dazu werden in der Anlage folgende Unterlagen beigefügt: a) Beschluss vom 08.12.2010 zu RD-Nr. 55-IX/Z-3 b) RD-Nr. 55-IX/Z-5 vom 23.11.2011 mit Anlagen c) Übersicht verschiedene Modelle Kostenverteilung Abwasserbeseitigung Nöthen, Gilsdorf und Pesch (Std. März 2012) Seite 3 von Ratsdrucksache 311-X Zwar sind die Kosten nicht mehr aktuell, doch zeigen die Zahlen, besonders anschaulich die Übersicht, nach wie vor hinreichend, wie gravierend die Kostenanteile je nach Berechnungsmethode auseinander gehen. Der Stadt Bad Münstereifel werden danach gegenüber der Abrechnung nach echten Kostenanteilen (85.207 €) bei der Kostenverteilung nach den Veranlagungsrichtlinien des Erftverbandes je nach Benutzungsquote und Verbandsbeitrag (148.519 €, 120.010 €, 146.556 €) Mehraufwendungen zwischen 34.803 € und 63.312 € jährlich aufgebürdet. Diese Mehraufwendungen werden auf unabsehbare Zeit anfallen und sind über höhere Abwassergebühren zu erwirtschaften. Schon nach 10 Jahren summieren sich die Mehraufwendungen im günstigsten Falle auf rd. 350.000 €. Die Betriebsleitung erwartet, dass der Erftverband vor den nächsten Gesprächen seine Berechnungen auf den neuestens Stand bringt. Der Betriebsausschuss wird über die weiteren Verhandlungen informiert und das Ergebnis zur Beratung und Entscheidung unterbreitet. 2. Rechtliche Würdigung Ausfluss Abwasserbeseitigungspflicht gem. §§ 53 und 54 LWG NRW, Frage der gesetzlichen Zuständigkeit Erftverband oder Stadt. 3. Finanzielle Auswirkungen Investitionen bei Bau durch die Stadt, ansonsten höhere Verbandsbeiträge. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Erst nach Klärung der Zuständigkeit abschließend beantwortbar. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Freiwillige Übertragung Bau und Betrieb an Erftverband mit Kostenanteil von annähernd 96 %. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Aufführungen werden zur Kenntnis genommen.