Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
80 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
07.01.14, 18:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Schmühl/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 06.01.2014
Vorlagen-Nr.: 8/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
04.02.2014
17.02.2014
1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kreuzau vom
22.10.2001
I. Sach- und Rechtslage:
Für gebührenpflichtige Leistungen erhebt die Gemeindeverwaltung Verwaltungsgebühren. Die
Höhe der Gebühren ergibt sich aus den Lohn- und Materialkosten, die mit der jeweiligen Leistung
verbunden sind. In der Vergangenheit hat sich die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde
Kreuzau immer an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
(StGB NRW) orientiert.
Mit Schnellbrief 30/2013 vom 21.02.2013 hat der StGB NRW mitgeteilt, dass nunmehr eine
aktuelle Version der Verwaltungsgebühren-Mustersatzung beschlossen worden ist.
Eine weitere Mitteilung des StGB NRW vom 17.09.2013 durch den Ausschuss für Finanzen und
Kommunalwirtschaft empfiehlt eine dringende Anpassung der Tarif-Nr. 3b. Hierbei handelt es sich
um die Streichung des zuletzt in Februar 2013 neu hinzu gefügten Tatbestandes „Selbstauskunft
Steuerindentifikationnummer“ mit einer Gebührenerhebung in Höhe von 6,00 €. Der StGB NRW
stellt ausdrücklich heraus, dass diese Gebührenerhebung in Widerspruch zu den Vorschriften des
Meldegesetzes NRW stünde, wonach jeder Bürger bzw. jede Bürgerin ein Anspruch auf
kostenfreie Auskunft aller über ihn/sie gespeicherten Daten im Melderegister hat. Zu diesen Daten
gehört gemäß § 3 Meldegesetz NRW auch die Steuerindentifikationnummer.
Die Verwaltungsgebührensatzung ist in der derzeitigen Fassung aus dem Jahr 2001 mit Stand
01.01.2002. Sie ist seinerzeit mit der Einführung des Euro in Kraft getreten. Die Kalkulation der
Gebühren bezieht sich u.a. noch auf Gehaltsstufen aus dem BAT, der längst durch den TVöD
abgelöst wurde. Ein Vergleich mit der neuen von der KGST ausgearbeiteten Gebührenkalkulation
zeigt teilweise hohe Unterschiede. In der als Anlage beigefügten Aufstellung sind die derzeitigen
Gebühren den neu zu beschließenden Gebühren gegenüber gestellt. Unter Bezugnahme auf die
derzeitige Haushaltslage der Gemeinde Kreuzau sollte die neue Kalkulation, welche ebenfalls als
Anlage beigefügt ist, als Maßstab genommen werden und die Gebühren angepasst werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im gemeindlichen Haushalt sind insgesamt rd. 120.000,00 € an Verwaltungsgebühren
veranschlagt. In dieser Summe enthalten sind auch die Gebühren nach Landesrecht
(Personalausweis, Reisepass u.a.). Mit geringen Mehreinnahmen ist zu rechnen.
III. Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der
Gemeinde Kreuzau vom 22.10.2001 wird beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
________
Ja:
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Nein:
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Enthaltungen: ________
Anlagen
-2-