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Allgemeine Vorlage (1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kreuzau vom 22.10.2001)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
80 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
07.01.14, 18:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kreuzau vom 22.10.2001) Allgemeine Vorlage (1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kreuzau vom 22.10.2001)

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Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Schmühl/Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 06.01.2014 Vorlagen-Nr.: 8/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 04.02.2014 17.02.2014 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kreuzau vom 22.10.2001 I. Sach- und Rechtslage: Für gebührenpflichtige Leistungen erhebt die Gemeindeverwaltung Verwaltungsgebühren. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den Lohn- und Materialkosten, die mit der jeweiligen Leistung verbunden sind. In der Vergangenheit hat sich die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kreuzau immer an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) orientiert. Mit Schnellbrief 30/2013 vom 21.02.2013 hat der StGB NRW mitgeteilt, dass nunmehr eine aktuelle Version der Verwaltungsgebühren-Mustersatzung beschlossen worden ist. Eine weitere Mitteilung des StGB NRW vom 17.09.2013 durch den Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft empfiehlt eine dringende Anpassung der Tarif-Nr. 3b. Hierbei handelt es sich um die Streichung des zuletzt in Februar 2013 neu hinzu gefügten Tatbestandes „Selbstauskunft Steuerindentifikationnummer“ mit einer Gebührenerhebung in Höhe von 6,00 €. Der StGB NRW stellt ausdrücklich heraus, dass diese Gebührenerhebung in Widerspruch zu den Vorschriften des Meldegesetzes NRW stünde, wonach jeder Bürger bzw. jede Bürgerin ein Anspruch auf kostenfreie Auskunft aller über ihn/sie gespeicherten Daten im Melderegister hat. Zu diesen Daten gehört gemäß § 3 Meldegesetz NRW auch die Steuerindentifikationnummer. Die Verwaltungsgebührensatzung ist in der derzeitigen Fassung aus dem Jahr 2001 mit Stand 01.01.2002. Sie ist seinerzeit mit der Einführung des Euro in Kraft getreten. Die Kalkulation der Gebühren bezieht sich u.a. noch auf Gehaltsstufen aus dem BAT, der längst durch den TVöD abgelöst wurde. Ein Vergleich mit der neuen von der KGST ausgearbeiteten Gebührenkalkulation zeigt teilweise hohe Unterschiede. In der als Anlage beigefügten Aufstellung sind die derzeitigen Gebühren den neu zu beschließenden Gebühren gegenüber gestellt. Unter Bezugnahme auf die derzeitige Haushaltslage der Gemeinde Kreuzau sollte die neue Kalkulation, welche ebenfalls als Anlage beigefügt ist, als Maßstab genommen werden und die Gebühren angepasst werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im gemeindlichen Haushalt sind insgesamt rd. 120.000,00 € an Verwaltungsgebühren veranschlagt. In dieser Summe enthalten sind auch die Gebühren nach Landesrecht (Personalausweis, Reisepass u.a.). Mit geringen Mehreinnahmen ist zu rechnen. III. Beschlussvorschlag: Die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kreuzau vom 22.10.2001 wird beschlossen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ Anlagen -2-