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Allgemeine Vorlage (Ausbau eines Raumes im Dachgeschoß des Sportheimes Winden durch das Tambourcorps Winden 1925 e. V.)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Ausbau eines Raumes im Dachgeschoß des Sportheimes Winden durch das Tambourcorps Winden 1925 e. V.) Allgemeine Vorlage (Ausbau eines Raumes im Dachgeschoß des Sportheimes Winden durch das Tambourcorps Winden 1925 e. V.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Küpper BE: Herr Küpper Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 1.Ergänzung 74/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 25.11.1998 TOP: Ausbau eines Raumes im Dachgeschoß des Sportheimes Winden durch das Tambourcorps Winden 1925 e. V. I. Sach- und Rechtslage: Mit Sitzungsvorlage vom 07.08.1998 (Vorlagen Nr. 74/98) hatte ich darauf hingewiesen, dass das Tambourcorps Winden den Antrag gestellt hatte, einen der beiden freien Dachgeschossräume ausbauen und für vereinseigene Zwecke nutzen zu dürfen. In seiner Sitzung vom 08.09.1998 hat der Rat den Tagesordnungspunkt unter Hinweis auf bestehenden Beratungsbedarf seitens der Windener Vereine abgesetzt. Am 22.10.1998 fand im Sport- und Vereinsheim Winden eine Besprechung statt, an der u. a. Vertreter der Karnevalsgesellschaft „Wendene Seempött“, des Vereins für Volks- und Jugendspiele und des Tambourcorps Winden teilnahmen. Nach einem eingehenden Gespräch wurde die alleinige Nutzung des straßenseitig gelegenen Dachgeschossraumes dem Tambourcorps Winden zugestanden, sofern baurechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. In diesem Zusammenhang wurde den Vertretern des Vereins für Volks- und Jugendspiele (Fußballabteilung) zugesagt, den freien Raum über dem Tennistrakt zu Lagerzwecken zu nutzen, ohne dass es hier eines Nutzungsänderungsantrages bedarf. Die bauordnungsrechtliche Seite des Vorhabens des Tambourcorps Winden wurde zwischenzeitlich durch das hiesige Bauamt geklärt; Einzelheiten bitte ich dem beiliegenden Vermerk vom 02.11.1998 zu entnehmen. Ebenfalls beigefügt ist zur besseren Orientierung eine unmaßstäbliche Grundrissskizze. Danach kommt das Bauamt zu dem Ergebnis, dass eine Dachgaube als sog. zweiter Fluchtweg eingebaut werden muss. Alternativ hierzu besteht auch die Möglichkeit, eines der drei vorgesehenen Fenster der straßenseitigen Außenwand in der vorgeschriebenen max. Höhe von 1,20 m anzubringen, was letztlich im Gegensatz zum Bau einer Dachgaube nur mit geringfügigen Mehrkosten verbunden ist. Herr Thissen vom Tambourcorps Winden wurde entsprechend informiert. Nach seinen Angaben ist das Tambourcorps Winden bereit, den Ausbau des genannten Raumes auf eigene Kosten vorzunehmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine 2 III. Beschlußvorschlag: „Auf Antrag des Tambourcorps Winden 1925 e. V. erhält dieser zur unentgeltlichen Nutzung den zur Straßenseite hin gelegenen freien Raum im Obergeschoss des Sport- und Vereinsheimes Winden. Sämtliche mit der Nutzung erforderlichen Ausbau- und Umbaukosten trägt das Tambourcorps Winden 1925 e. V. Eine Nutzung durch den Verein darf nur im Rahmen des beiliegenden Nutzungsvertrages erfolgen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: Anlage 1 Vermerk Bauamt 1 Skizze