Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Küpper
BE: Herr Küpper
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
1.Ergänzung
74/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
25.11.1998
TOP: Ausbau eines Raumes im Dachgeschoß des Sportheimes Winden durch das Tambourcorps Winden 1925 e. V.
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Sitzungsvorlage vom 07.08.1998 (Vorlagen Nr. 74/98) hatte ich darauf hingewiesen, dass das Tambourcorps
Winden den Antrag gestellt hatte, einen der beiden freien Dachgeschossräume ausbauen und für vereinseigene Zwecke
nutzen zu dürfen.
In seiner Sitzung vom 08.09.1998 hat der Rat den Tagesordnungspunkt unter Hinweis auf bestehenden Beratungsbedarf
seitens der Windener Vereine abgesetzt.
Am 22.10.1998 fand im Sport- und Vereinsheim Winden eine Besprechung statt, an der u. a. Vertreter der
Karnevalsgesellschaft „Wendene Seempött“, des Vereins für Volks- und Jugendspiele und des Tambourcorps Winden
teilnahmen.
Nach einem eingehenden Gespräch wurde die alleinige Nutzung des straßenseitig gelegenen Dachgeschossraumes dem
Tambourcorps Winden zugestanden, sofern baurechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
In diesem Zusammenhang wurde den Vertretern des Vereins für Volks- und Jugendspiele (Fußballabteilung) zugesagt,
den freien Raum über dem Tennistrakt zu Lagerzwecken zu nutzen, ohne dass es hier eines Nutzungsänderungsantrages
bedarf.
Die bauordnungsrechtliche Seite des Vorhabens des Tambourcorps Winden wurde zwischenzeitlich durch das hiesige
Bauamt geklärt; Einzelheiten bitte ich dem beiliegenden Vermerk vom 02.11.1998 zu entnehmen. Ebenfalls beigefügt
ist zur besseren Orientierung eine unmaßstäbliche Grundrissskizze.
Danach kommt das Bauamt zu dem Ergebnis, dass eine Dachgaube als sog. zweiter Fluchtweg eingebaut werden muss.
Alternativ hierzu besteht auch die Möglichkeit, eines der drei vorgesehenen Fenster der straßenseitigen Außenwand in
der vorgeschriebenen max. Höhe von 1,20 m anzubringen, was letztlich im Gegensatz zum Bau einer Dachgaube nur
mit geringfügigen Mehrkosten verbunden ist.
Herr Thissen vom Tambourcorps Winden wurde entsprechend informiert. Nach seinen Angaben ist das Tambourcorps
Winden bereit, den Ausbau des genannten Raumes auf eigene Kosten vorzunehmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
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III. Beschlußvorschlag:
„Auf Antrag des Tambourcorps Winden 1925 e. V. erhält dieser zur unentgeltlichen Nutzung den zur
Straßenseite hin gelegenen freien Raum im Obergeschoss des Sport- und Vereinsheimes Winden. Sämtliche
mit der Nutzung erforderlichen Ausbau- und Umbaukosten trägt das Tambourcorps Winden 1925 e. V.
Eine Nutzung durch den Verein darf nur im Rahmen des beiliegenden Nutzungsvertrages erfolgen.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
Anlage
1 Vermerk Bauamt
1 Skizze