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Allgemeine Vorlage (Einführung der "Flexiblen Schuleingangsphase" an den 5 Grundschulen der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Einführung der "Flexiblen Schuleingangsphase" an den 5 Grundschulen der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Einführung der "Flexiblen Schuleingangsphase" an den 5 Grundschulen der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Einführung der "Flexiblen Schuleingangsphase" an den 5 Grundschulen der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 27/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss 14.04.2005 TOP: Einführung der „Flexiblen Schuleingangsphase“ an den 5 Grundschulen der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen des Schulrechtsänderungsgesetzes vom 02.07.2003 wurden zahlreiche Neuerungen beschlossen, so u.a. auch die Neue Schuleingangsphase an den Grundschulen, d.h., alle Schulneulinge werden in der Regel in jahrgangs-gemischten Klassen unterrichtet. Sie können die ersten beiden Schuljahre in einem, zwei oder auch drei Jahren durchlaufen. Eine Förderung im Schulkindergarten wird es ab dem Schuljahr 2005/06, und dies wurde Ihnen bei Gelegenheit bereits mitgeteilt, demnach nicht mehr geben. Auch die bisher schon vor der Einschulung durchgeführten Sonderschul-Aufnahmeverfahren werden dann erst im bzw. nach dem 1. Schuljahr durchgeführt. Aufgabe dieser Neuen Schuleingangsphase ist es „die bisherige Einschulungspraxis und die Bedingungen des Anfangslernens zu reflektieren und den Anfangsunterricht pädagogisch und didaktisch-methodisch weiterzuentwickeln“. Dafür hatten die Schulleitungen der Schulaufsichtsbehörde bis zum 01.02.2005 ein erstes Konzept vorzulegen. Wesentliche Eckpunkte der Neuen Schuleingangsphase sind: 1. Vor der Einschulung • • • • • • 2. Vorgezogene Anmeldung in den Herbst (bis 5. Nov.), um den Eltern ggf. eine Empfehlung für die vorschulische Förderung geben zu können. Sprachstandserfassung bei der Anmeldung. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen besteht dann die Verpflichtung zu einem vorschulischen Sprachförderkurs. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist hiernach nur noch bei erheblichen gesundheitlichen Bedenken möglich (ab dem Schuljahr 2005/06). Aufnahme aller Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben (30.06.) und Erarbeitung der Schulfähigkeit im ersten Schuljahr. Auf Antrag und Wunsch der Eltern ist eine vorzeitige Aufnahme möglich. Auflösung der Schulkindergärten und Integration des Personals in die Grundschule(n). Nach der Einschulung/Schulanfang • • • • Der Bildungsgang in der Grundschule dauert in der Regel 4 Jahre. Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt, und zwar in der Regel in jahrgangsübergreifenden Gruppen. Mit Zustimmung der Schulkonferenz ist auch eine andere Organisationsform, die eine individuelle Förderung ebenfalls ermöglicht, denkbar. Die Schuleingangsphase dauert in der Regel 2 Jahre. Sie kann auch in 1 oder 3 Jahren durchlaufen werden. Das dritte Jahr wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet. -2• • • • Die Klassen 3 und 4 sind aufsteigend gegliedert. Sie können mit Zustimmung der Schulkonferenz mit einem pädagogischen Konzept an die Schuleingangsphase jahrgangsübergreifend angebunden werden. Verpflichtende Einführung zum Schuljahr 2005/06. Vorlage eines Konzeptes bis 01.02.2005. Erste Informationen bei der Anmeldung im Herbst 2003. Informationsveranstaltung des Schulträgers für Eltern 4-jähriger Kinder im Frühjahr j.J. Unabhängig der recht umfangreichen pädagogischen Konzepte, welche die Schulen inzwischen der Schulaufsicht vorgelegt haben, sind mit der Einführung dieser Neuen Schuleingangphase aber auch einrichtungsmäßige Fragen verbunden. Die damit beabsichtigte individuelle Förderung kann demnach nur in sog. offenen Unterrichtsformen, wie Wochenplan, Lernwerkstatt und freier Arbeit verwirklicht werden. Sie beruht auf vielfältigen Lernmedien, die den Kindern übersichtlich und leicht greifbar in geeigneten Regalen zur Verfügung stehen müssen. Auch die übrige Möblierung der Klassen muss die Möglichkeit bieten, zur Arbeit der Lehrer/-innen Teile einer Klasse um einen Tisch in einer Runde zu versammeln oder den kleinen Lerngruppen innerhalb des Klassenraumes oder des Schulgebäudes Möglichkeiten zu bieten, sich für bestimmte Arbeiten zurück zu ziehen. Dies bedeutet im Grundsatz, dass in vielen Fällen auch zusätzliche Möbel bzw. Einrichtungsgegenstände benötigt werden. Aus dieser Darstellung ist ersichtlich, dass die Einführung der Neuen Schuleingangsphase durchaus eine große Herausforderung für die Grundschulen bedeutet, da damit auch mit erhebliche pädagogische Veränderungen und organisatorische Arbeiten verbunden sind. Darüber hinaus wird es aber, wie ebenfalls zum Ausdruck gebracht, auch erforderlich, dass die politischen Gremien über die Bereitstellung weiterer Etatmittel entscheiden müssen, die je nach Raumsituation(en) durchaus recht große Unterschiede aufweisen können. Aus diesem Grunde wird es für erforderlich gehalten, über die pädagogischen Konzepte der 5 Kreuzauer Grundschulen, und zwar in zusammengefasster und allgemein verständlicher Form, zu verfügen. Daneben ist für alle Grundschulen, basierend auf den vorgenannten Konzepten, eine durchgängige und abgestimmte Ausweisung der damit verbundenen Ausstattungserfordernisse, anzustreben. Bekanntlich hatte die Grundschule Drove, welche dieses Erfordernis auch entsprechend begründete, zunächst erhebliche Wünsche für den Haushalt des Jahres 2005, und zwar in Höhe von immerhin rd. 80.000 €, geäußert. Dieser Antrag war aber, entgegen der verbindlichen Vorgabe durch die Verwaltung, zum erforderlichen Zeitpunkt allerdings nicht eingegangen. Daher konnte eine Beratung über die für das Jahr 2005 gewünschten Etatmittel in der Schulausschusssitzung vom 06.09.2004 auch nicht erfolgen. Der Eingang des umfangreichen Antrages der GGS Drove, datierend vom 29.06.2004, ist bei der hiesigen Verwaltung erst für den 13.10.2004 festzuhalten. Auf Anfrage zum Grund dieser verspäteten Meldung wurde durch die damalige Schulleiterin, Frau J. Stoyan, darauf hingewiesen, dass der Antrag nach seiner Erstellung noch mit dem Schulkollegium sowie den Schulmitwirkungsgremien zu diskutieren war. Der Antrag selbst wurde mit der von der Schulaufsicht „aufgezwungenen“ Jahrgangsmischung im Zusammenhang mit der Neuen Schuleingangsphase und die sich daraus zwangsläufig ergebenden Erfordernisse bei der Möblierung und Ausstattung der Klassen begründet. Die Verwaltung sah sich aber zu diesem Zeitpunkt sowohl im Hinblick auf diesen enormen Betrag als auch die prekäre Haushaltssituation nicht in der Lage, in ihrer Vorlage für die danach folgende Schulausschusssitzung vom 17.11.2004 einen Beschlussvorschlag zu formulieren. Dies sollte innerhalb dieser Sitzung, zu der eine Vertreterin der Grundschule Drove geladen war, geschehen. Im Rahmen der Sitzung wurde durch die Verwaltung u.a. auch auf den Wegfall des Schulkindergartens zum Schuljahr 2005/06, der bekanntlich in dieser Grundschule untergebracht ist, hingewiesen, wodurch ein zusätzlicher Raum gewonnen werden könne. Man vertrat die Auffassung, ob unter Berücksichtigung dieses zusätzlichen Raumes ein neues Konzept entwickelt werden könne, um auf die bisher beantragte aufwändige Projektlösung verzichten zu können. In dieser Sitzung teilte die Vertreterin der Grundschule Drove mit, dass dies durchaus möglich sein sollte. -3- Am 22.12.2004 wurde ein neuer Antrag mit der Bezeichnung „Alternativplanung“, abschließend mit 15.910 €, bei der Verwaltung vorgelegt. Im Antrag wurde darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um den „Minimalbedarf der GGS Drove zur sächlichen Ausstattung für die Neue Schuleingangsphase“ handle. Die beim ursprünglichen Antrag der Schulkonferenz darüber hinausgehenden Einrichtungsgegenstände seien selbstverständlich auch notwendig, doch nicht unbedingt zum jetzigen Zeitpunkt. Erläuternd ist noch darauf hinzuweisen, dass gewisse Einrichtungsgegenstände, die im ursprünglichen Antrag enthalten waren, inzwischen als erledigt betrachtet werden können. So konnten die Hängeregisterschränke kostenlos vom RWE übernommen werden. Auf die Podeste wurde letztlich generell verzichtet. Aufgrund dieses neuen Antrages wurde verwaltungsseitig in den Haushaltsplanentwurf 2005 eine Summe von 15.000 € eingebracht. Hier liegt inzwischen die Auskunft der derzeitig mit der Schulleitung beauftragten Lehrerin der GGS Drove vor, dass etwa die Hälfte dieses Betrages nicht nur mit der Einführung der Neuen Schuleingangsphase, sondern auch mit allgemein erforderlichem Bedarf aufgrund Verschleiß zu begründen sei. Für die kommende Schulausschusssitzung am 02.06.2005 habe ich die Schulleiter/-innen gebeten, die Konzeption zur Neuen Schuleingangsphase dem Ausschuss in Kurzform vorzulegen. Gleichzeitig sollte dargelegt werden, welche finanziellen Auswirkungen hiermit verbunden sind, sodass rechtzeitig Klarheit über die erforderlichen Mittel für den Haushalt 2006 besteht. Unter Hinweis auf die vorst. ausführliche Darstellung und auch den konkreten Antrag der Grundschule Drove sollte die Schulausschusssitzung vom 14.04.2005 im gen. Schulgebäude stattfinden, damit sich die Mitglieder auch ein Bild von der räumlichen Situation und den damit verbundenen einrichtungsmäßigen Erfordernissen machen können. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Ein Beschlussvorschlag wird hierzu nicht erarbeitet.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________