Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr Stolz
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
27/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
14.04.2005
TOP: Einführung der „Flexiblen Schuleingangsphase“ an den 5 Grundschulen der Gemeinde
Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen des Schulrechtsänderungsgesetzes vom 02.07.2003 wurden zahlreiche Neuerungen
beschlossen, so u.a. auch die Neue Schuleingangsphase an den Grundschulen, d.h., alle
Schulneulinge werden in der Regel in jahrgangs-gemischten Klassen unterrichtet. Sie können die
ersten beiden Schuljahre in einem, zwei oder auch drei Jahren durchlaufen. Eine Förderung im
Schulkindergarten wird es ab dem Schuljahr 2005/06, und dies wurde Ihnen bei Gelegenheit
bereits mitgeteilt, demnach nicht mehr geben. Auch die bisher schon vor der Einschulung
durchgeführten Sonderschul-Aufnahmeverfahren werden dann erst im bzw. nach dem 1. Schuljahr
durchgeführt.
Aufgabe dieser Neuen Schuleingangsphase ist es „die bisherige Einschulungspraxis und die
Bedingungen des Anfangslernens zu reflektieren und den Anfangsunterricht pädagogisch und
didaktisch-methodisch
weiterzuentwickeln“.
Dafür
hatten
die
Schulleitungen
der
Schulaufsichtsbehörde bis zum 01.02.2005 ein erstes Konzept vorzulegen.
Wesentliche Eckpunkte der Neuen Schuleingangsphase sind:
1.
Vor der Einschulung
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2.
Vorgezogene Anmeldung in den Herbst (bis 5. Nov.), um den Eltern ggf. eine
Empfehlung für die vorschulische Förderung geben zu können.
Sprachstandserfassung bei der Anmeldung. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen
besteht dann die Verpflichtung zu einem vorschulischen Sprachförderkurs.
Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist hiernach nur noch bei erheblichen
gesundheitlichen Bedenken möglich (ab dem Schuljahr 2005/06).
Aufnahme aller Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben (30.06.) und Erarbeitung
der Schulfähigkeit im ersten Schuljahr.
Auf Antrag und Wunsch der Eltern ist eine vorzeitige Aufnahme möglich.
Auflösung der Schulkindergärten und Integration des Personals in die Grundschule(n).
Nach der Einschulung/Schulanfang
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Der Bildungsgang in der Grundschule dauert in der Regel 4 Jahre.
Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt, und zwar in der Regel in
jahrgangsübergreifenden Gruppen.
Mit Zustimmung der Schulkonferenz ist auch eine andere Organisationsform, die eine
individuelle Förderung ebenfalls ermöglicht, denkbar.
Die Schuleingangsphase dauert in der Regel 2 Jahre. Sie kann auch in 1 oder 3
Jahren durchlaufen werden. Das dritte Jahr wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht
angerechnet.
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Die Klassen 3 und 4 sind aufsteigend gegliedert. Sie können mit Zustimmung der
Schulkonferenz mit einem pädagogischen Konzept an die Schuleingangsphase
jahrgangsübergreifend angebunden werden.
Verpflichtende Einführung zum Schuljahr 2005/06.
Vorlage eines Konzeptes bis 01.02.2005.
Erste Informationen bei der Anmeldung im Herbst 2003.
Informationsveranstaltung des Schulträgers für Eltern 4-jähriger Kinder im Frühjahr j.J.
Unabhängig der recht umfangreichen pädagogischen Konzepte, welche die Schulen inzwischen
der Schulaufsicht vorgelegt haben, sind mit der Einführung dieser Neuen Schuleingangphase aber
auch einrichtungsmäßige Fragen verbunden. Die damit beabsichtigte individuelle Förderung kann
demnach nur in sog. offenen Unterrichtsformen, wie Wochenplan, Lernwerkstatt und freier Arbeit
verwirklicht werden. Sie beruht auf vielfältigen Lernmedien, die den Kindern übersichtlich und
leicht greifbar in geeigneten Regalen zur Verfügung stehen müssen. Auch die übrige Möblierung
der Klassen muss die Möglichkeit bieten, zur Arbeit der Lehrer/-innen Teile einer Klasse um einen
Tisch in einer Runde zu versammeln oder den kleinen Lerngruppen innerhalb des Klassenraumes
oder des Schulgebäudes Möglichkeiten zu bieten, sich für bestimmte Arbeiten zurück zu ziehen.
Dies bedeutet im Grundsatz, dass in vielen Fällen auch zusätzliche Möbel bzw.
Einrichtungsgegenstände benötigt werden.
Aus dieser Darstellung ist ersichtlich, dass die Einführung der Neuen Schuleingangsphase
durchaus eine große Herausforderung für die Grundschulen bedeutet, da damit auch mit
erhebliche pädagogische Veränderungen und organisatorische Arbeiten verbunden sind. Darüber
hinaus wird es aber, wie ebenfalls zum Ausdruck gebracht, auch erforderlich, dass die politischen
Gremien über die Bereitstellung weiterer Etatmittel entscheiden müssen, die je nach
Raumsituation(en) durchaus recht große Unterschiede aufweisen können. Aus diesem Grunde
wird es für erforderlich gehalten, über die pädagogischen Konzepte der 5 Kreuzauer
Grundschulen, und zwar in zusammengefasster und allgemein verständlicher Form, zu verfügen.
Daneben ist für alle Grundschulen, basierend auf den vorgenannten Konzepten, eine
durchgängige und abgestimmte Ausweisung der damit verbundenen Ausstattungserfordernisse,
anzustreben.
Bekanntlich hatte die Grundschule Drove, welche dieses Erfordernis auch entsprechend
begründete, zunächst erhebliche Wünsche für den Haushalt des Jahres 2005, und zwar in Höhe
von immerhin rd. 80.000 €, geäußert. Dieser Antrag war aber, entgegen der verbindlichen Vorgabe
durch die Verwaltung, zum erforderlichen Zeitpunkt allerdings nicht eingegangen. Daher konnte
eine Beratung über die für das Jahr 2005 gewünschten Etatmittel in der Schulausschusssitzung
vom 06.09.2004 auch nicht erfolgen. Der Eingang des umfangreichen Antrages der GGS Drove,
datierend vom 29.06.2004, ist bei der hiesigen Verwaltung erst für den 13.10.2004 festzuhalten.
Auf Anfrage zum Grund dieser verspäteten Meldung wurde durch die damalige Schulleiterin, Frau
J. Stoyan, darauf hingewiesen, dass der Antrag nach seiner Erstellung noch mit dem
Schulkollegium sowie den Schulmitwirkungsgremien zu diskutieren war.
Der Antrag selbst wurde mit der von der Schulaufsicht „aufgezwungenen“ Jahrgangsmischung im
Zusammenhang mit der Neuen Schuleingangsphase und die sich daraus zwangsläufig
ergebenden Erfordernisse bei der Möblierung und Ausstattung der Klassen begründet.
Die Verwaltung sah sich aber zu diesem Zeitpunkt sowohl im Hinblick auf diesen enormen Betrag
als auch die prekäre Haushaltssituation nicht in der Lage, in ihrer Vorlage für die danach folgende
Schulausschusssitzung vom 17.11.2004 einen Beschlussvorschlag zu formulieren. Dies sollte
innerhalb dieser Sitzung, zu der eine Vertreterin der Grundschule Drove geladen war, geschehen.
Im Rahmen der Sitzung wurde durch die Verwaltung u.a. auch auf den Wegfall des
Schulkindergartens zum Schuljahr 2005/06, der bekanntlich in dieser Grundschule untergebracht
ist, hingewiesen, wodurch ein zusätzlicher Raum gewonnen werden könne. Man vertrat die
Auffassung, ob unter Berücksichtigung dieses zusätzlichen Raumes ein neues Konzept entwickelt
werden könne, um auf die bisher beantragte aufwändige Projektlösung verzichten zu können. In
dieser Sitzung teilte die Vertreterin der Grundschule Drove mit, dass dies durchaus möglich sein
sollte.
-3-
Am 22.12.2004 wurde ein neuer Antrag mit der Bezeichnung „Alternativplanung“, abschließend mit
15.910 €, bei der Verwaltung vorgelegt. Im Antrag wurde darauf hingewiesen, dass es sich hierbei
um den „Minimalbedarf der GGS Drove zur sächlichen Ausstattung für die Neue
Schuleingangsphase“ handle. Die beim ursprünglichen Antrag der Schulkonferenz darüber
hinausgehenden Einrichtungsgegenstände seien selbstverständlich auch notwendig, doch nicht
unbedingt zum jetzigen Zeitpunkt. Erläuternd ist noch darauf hinzuweisen, dass gewisse
Einrichtungsgegenstände, die im ursprünglichen Antrag enthalten waren, inzwischen als erledigt
betrachtet werden können. So konnten die Hängeregisterschränke kostenlos vom RWE
übernommen werden. Auf die Podeste wurde letztlich generell verzichtet.
Aufgrund dieses neuen Antrages wurde verwaltungsseitig in den Haushaltsplanentwurf 2005 eine
Summe von 15.000 € eingebracht. Hier liegt inzwischen die Auskunft der derzeitig mit der
Schulleitung beauftragten Lehrerin der GGS Drove vor, dass etwa die Hälfte dieses Betrages nicht
nur mit der Einführung der Neuen Schuleingangsphase, sondern auch mit allgemein
erforderlichem Bedarf aufgrund Verschleiß zu begründen sei.
Für die kommende Schulausschusssitzung am 02.06.2005 habe ich die Schulleiter/-innen
gebeten, die Konzeption zur Neuen Schuleingangsphase dem Ausschuss in Kurzform vorzulegen.
Gleichzeitig sollte dargelegt werden, welche finanziellen Auswirkungen hiermit verbunden sind,
sodass rechtzeitig Klarheit über die erforderlichen Mittel für den Haushalt 2006 besteht.
Unter Hinweis auf die vorst. ausführliche Darstellung und auch den konkreten Antrag der
Grundschule Drove sollte die Schulausschusssitzung vom 14.04.2005 im gen. Schulgebäude
stattfinden, damit sich die Mitglieder auch ein Bild von der räumlichen Situation und den damit
verbundenen einrichtungsmäßigen Erfordernissen machen können.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Ein Beschlussvorschlag wird hierzu nicht erarbeitet.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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