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Allgemeine Vorlage (Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2014 durch die Neufassung der "Hebesatz-Satzung")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
116 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
04.12.13, 18:26
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2014 durch die Neufassung der "Hebesatz-Satzung") Allgemeine Vorlage (Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2014 durch die Neufassung der "Hebesatz-Satzung") Allgemeine Vorlage (Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2014 durch die Neufassung der "Hebesatz-Satzung")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Finanzen - Herr Stirnberg BE: Herr Schmühl/Herr Stirnberg Kreuzau, 04.12.2013 Vorlagen-Nr.: 67/2013 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 11.12.2013 Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2014 durch die Neufassung der "HebesatzSatzung" I. Sach- und Rechtslage: Resultierend aus der Beratung im Hauptausschuss hat die Verwaltung ergänzende Ausführungen zu Vergleichshebesätzen sowie zum Berechnungsmodus der Schlüsselzuweisungen erarbeitet, die als Anlage beigefügt sind. In der ursprünglichen Vorlage wurde aufgezeigt, dass einige wesentliche Veränderungen zu einem um 521.010 € höheren Fehlbetrag als im HSK des Jahres 2013 für 2014 prognostizierten Defizit führen. Inzwischen hat der Kreisausschuss die Empfehlung ausgesprochen, die Allgemeine Kreisumlage gegenüber der ursprünglichen Planung um 0,56 Prozentpunkte zu senken. Sofern der Kreistag am 10.12.2013 diesen Beschluss fasst, führt dies zu einer Verbesserung des gemeindlichen Haushalts um 94.100 €. Die zu kompensierende Verschlechterung gegenüber der bisherigen HSK-Planung beläuft sich somit auf 426.910 €. Aus den Gesprächen mit der Kommunalaufsicht weiß die Verwaltung, dass eine Verschlechterung des im HSK aufgezeigten Planwerts von der Kommunalaufsicht nicht akzeptiert wird und im schlimmsten Fall dazu führen wird, dass die Fortschreibung des HSK im Jahr 2014 nicht genehmigt wird. Darüber hinaus erwartet die Kommunalaufsicht, dass die Gemeinde sich bemüht, im HSK den frühestmöglichen Haushaltsausgleich aufzuzeigen, also nach Möglichkeit die jährlichen Defizite weiter zu reduzieren. Die Zielsetzung der Gemeinde muss also sein, das im HSK des Vorjahres für das Jahr 2014 geplante Defizit von 4.212.834 € in der aktuellen Haushaltsplanung zu reduzieren. Die Realisierung eines Betrages von mindestens 426.910 € (Vermeidung eines zusätzlichen Defizits) sowie einem darüber hinaus gehenden Betrag zur Reduzierung des ohnehin geplanten Defizits ist kurzfristig nur über Erhöhungen der Realsteuern möglich. Die unvermeidbare Diskussion über Kostenreduzierungen in Form von Abbau gemeindlicher Standards wird nach der Kommunalwahl auf den dann neu gewählten Rat zukommen, aber erst mittelfristig zu haushaltswirksamen Ergebnissen führen. Im Hauptausschuss ist angesprochen worden, bei den Realsteuererhöhungen auch die Gewerbesteuer mit einzubeziehen. Die Verwaltung hat die Anregung aufgegriffen und zwei mögliche Alternativen dargestellt. 2013 (1) Ergebnis (€) Ansatz (€) (2) Ansatz (€) Steuer Satz (%) Gr. A 241 38.000,00 Gr. B 420 2.427.000,00 37.500,00 (3) 2.509.183,00 Gew. 426 4.500.000,00 3.679.269,00 2.509.183,00 (4) 4.000.000,00 6.965.000,00 6.225.952,00 6.583.000,00 Summe Erhöhung (5) Prozentpunkt(€) Summe Alternative 1 Satz (%) Ansatz (€) 2014 Alternative 2 Satz (%) Ansatz (€) 38.000,00 Alternative 3 Satz (%) Ansatz (€) 157,69 341 53.700,00 311 49.000,00 291 45.900,00 5.952,38 520 3.095.000,00 490 2.916.700,00 470 2.797.600,00 9.389,67 426 4.000.000,00 446 4.188.000,00 476 4.470.000,00 7.148.700,00 7.153.700,00 7.313.500,00 (1) Stand 04.12.2013. (2) Ansatz bei Mittelanmeldung ohne Erhöhung. (3) Die Erhöhung beruht auf Veränderungsbescheiden des Finanzamtes (s. Ergebnis 2013) (4) Annäherungswert auf der Basis des Ergebnisses 2013. (5) Betrag, um den sich der Ansatz pro Prozentpunkt Hebesatzerhöhung steigert. In allen drei Alternativen werden die Grundsteuern A und B um den gleichen Prozentsatz (100/70/50) erhöht. Bei Alternative 1 wird die Gewerbesteuer nicht erhöht, in Alternative 2 steigt sie um einen geringen Prozentsatz (20) und in Alternative 3 im gleichen Maße wie die Grundsteuern (50). Bei den Überlegungen ist zu berücksichtigen, dass die Verbesserungen bei den Grundsteuern relativ sicher geplant werden können, während die Veranlagungen der Gewerbesteuer im Vorfeld nicht vorhersehbar sind und nur anhand der Vorjahreserfahrungen hochgerechnet werden können, erfahrungsgemäß aber hohen Schwankungen unterliegen. Bei allen drei dargestellten Alternativen wird das o.a. zusätzliche Defizit vermieden. Der ursprünglich im HSK ermittelte Fehlbetrag verringert sich darüber hinaus in Alternative 1 um 183.700 €, in Alternative 2 um 188.790 € und in Alternative 3 um 348.590 €, immer vorausgesetzt, dass die Gewerbesteuer tatsächlich in dieser Höhe eingeht. Jeder dieser zusätzlichen Konsolidierungsbeträge wäre ein Zeichen an die Kommunalaufsicht, dass die Gemeinde Kreuzau trotz aller von außen auferlegten Pflichtzahlungen ernsthafte Bemühungen unternimmt, ihren Haushalt mittelfristig auszugleichen und somit handlungsfähig zu bleiben. Natürlich sind auch andere Alternativen als die beispielhaft dargestellten denkbar, sofern sie in der Summe ähnliche Resultate bewirken. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Diese ergeben sich, wie oben dargestellt, entsprechend der ausgewählten Alternativen. -2- III. Beschlussvorschlag: 1. 2. Mit Wirkung ab 01.01.2014 wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf ……v.H., der Hebesatz für die Grundsteuer B auf ……v.H. und der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf ……v.H. festgesetzt. Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -3-