Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
116 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
04.12.13, 18:26
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Schmühl/Herr Stirnberg
Kreuzau, 04.12.2013
Vorlagen-Nr.: 67/2013 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
11.12.2013
Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2014 durch die Neufassung der "HebesatzSatzung"
I. Sach- und Rechtslage:
Resultierend aus der Beratung im Hauptausschuss hat die Verwaltung ergänzende Ausführungen
zu Vergleichshebesätzen sowie zum Berechnungsmodus der Schlüsselzuweisungen erarbeitet,
die als Anlage beigefügt sind.
In der ursprünglichen Vorlage wurde aufgezeigt, dass einige wesentliche Veränderungen zu einem
um 521.010 € höheren Fehlbetrag als im HSK des Jahres 2013 für 2014 prognostizierten Defizit
führen.
Inzwischen hat der Kreisausschuss die Empfehlung ausgesprochen, die Allgemeine Kreisumlage
gegenüber der ursprünglichen Planung um 0,56 Prozentpunkte zu senken. Sofern der Kreistag am
10.12.2013 diesen Beschluss fasst, führt dies zu einer Verbesserung des gemeindlichen
Haushalts um 94.100 €.
Die zu kompensierende Verschlechterung gegenüber der bisherigen HSK-Planung beläuft sich
somit auf 426.910 €.
Aus den Gesprächen mit der Kommunalaufsicht weiß die Verwaltung, dass eine Verschlechterung
des im HSK aufgezeigten Planwerts von der Kommunalaufsicht nicht akzeptiert wird und im
schlimmsten Fall dazu führen wird, dass die Fortschreibung des HSK im Jahr 2014 nicht
genehmigt wird.
Darüber hinaus erwartet die Kommunalaufsicht, dass die Gemeinde sich bemüht, im HSK den
frühestmöglichen Haushaltsausgleich aufzuzeigen, also nach Möglichkeit die jährlichen Defizite
weiter zu reduzieren.
Die Zielsetzung der Gemeinde muss also sein, das im HSK des Vorjahres für das Jahr 2014
geplante Defizit von 4.212.834 € in der aktuellen Haushaltsplanung zu reduzieren.
Die Realisierung eines Betrages von mindestens 426.910 € (Vermeidung eines zusätzlichen
Defizits) sowie einem darüber hinaus gehenden Betrag zur Reduzierung des ohnehin geplanten
Defizits ist kurzfristig nur über Erhöhungen der Realsteuern möglich. Die unvermeidbare
Diskussion über Kostenreduzierungen in Form von Abbau gemeindlicher Standards wird nach der
Kommunalwahl auf den dann neu gewählten Rat zukommen, aber erst mittelfristig zu
haushaltswirksamen Ergebnissen führen.
Im Hauptausschuss ist angesprochen worden, bei den Realsteuererhöhungen auch die
Gewerbesteuer mit einzubeziehen. Die Verwaltung hat die Anregung aufgegriffen und zwei
mögliche Alternativen dargestellt.
2013
(1)
Ergebnis (€)
Ansatz (€)
(2)
Ansatz (€)
Steuer
Satz (%)
Gr. A
241
38.000,00
Gr. B
420
2.427.000,00
37.500,00
(3)
2.509.183,00
Gew.
426
4.500.000,00
3.679.269,00
2.509.183,00
(4)
4.000.000,00
6.965.000,00
6.225.952,00
6.583.000,00
Summe
Erhöhung (5)
Prozentpunkt(€)
Summe
Alternative 1
Satz (%)
Ansatz (€)
2014
Alternative 2
Satz (%)
Ansatz (€)
38.000,00
Alternative 3
Satz (%)
Ansatz (€)
157,69
341
53.700,00
311
49.000,00
291
45.900,00
5.952,38
520
3.095.000,00
490
2.916.700,00
470
2.797.600,00
9.389,67
426
4.000.000,00
446
4.188.000,00
476
4.470.000,00
7.148.700,00
7.153.700,00
7.313.500,00
(1) Stand 04.12.2013.
(2) Ansatz bei Mittelanmeldung ohne Erhöhung.
(3) Die Erhöhung beruht auf Veränderungsbescheiden des Finanzamtes (s. Ergebnis 2013)
(4) Annäherungswert auf der Basis des Ergebnisses 2013.
(5) Betrag, um den sich der Ansatz pro Prozentpunkt Hebesatzerhöhung steigert.
In allen drei Alternativen werden die Grundsteuern A und B um den gleichen Prozentsatz
(100/70/50) erhöht. Bei Alternative 1 wird die Gewerbesteuer nicht erhöht, in Alternative 2 steigt
sie um einen geringen Prozentsatz (20) und in Alternative 3 im gleichen Maße wie die
Grundsteuern (50).
Bei den Überlegungen ist zu berücksichtigen, dass die Verbesserungen bei den Grundsteuern
relativ sicher geplant werden können, während die Veranlagungen der Gewerbesteuer im Vorfeld
nicht vorhersehbar sind und nur anhand der Vorjahreserfahrungen hochgerechnet werden
können, erfahrungsgemäß aber hohen Schwankungen unterliegen.
Bei allen drei dargestellten Alternativen wird das o.a. zusätzliche Defizit vermieden. Der
ursprünglich im HSK ermittelte Fehlbetrag verringert sich darüber hinaus in Alternative 1 um
183.700 €, in Alternative 2 um 188.790 € und in Alternative 3 um 348.590 €, immer vorausgesetzt,
dass die Gewerbesteuer tatsächlich in dieser Höhe eingeht. Jeder dieser zusätzlichen
Konsolidierungsbeträge wäre ein Zeichen an die Kommunalaufsicht, dass die Gemeinde Kreuzau
trotz aller von außen auferlegten Pflichtzahlungen ernsthafte Bemühungen unternimmt, ihren
Haushalt mittelfristig auszugleichen und somit handlungsfähig zu bleiben. Natürlich sind auch
andere Alternativen als die beispielhaft dargestellten denkbar, sofern sie in der Summe ähnliche
Resultate bewirken.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Diese ergeben sich, wie oben dargestellt, entsprechend der ausgewählten Alternativen.
-2-
III. Beschlussvorschlag:
1.
2.
Mit Wirkung ab 01.01.2014 wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf ……v.H., der
Hebesatz für die Grundsteuer B auf ……v.H. und der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf
……v.H. festgesetzt.
Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde
Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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