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Allgemeine Vorlage (Anlage 3)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
04.12.13, 18:26
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Anlage 3) Allgemeine Vorlage (Anlage 3)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zu VL-Nr. 67/2013 1. Ergänzung Berechnung der Schlüsselzuweisungen Festsetzung 2013 2. Modellrechnung 2014 A. Ausgangsmesszahl 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) Relativer Einwohnerwert (§ 8 Abs. 3 GFG) (Vergleich zwischen Wert 31.12. Vorvorjahr und Querschnitt der 3 Werte Vorvorjahr sowie die zwei davorliegenden Jahre jeweils 31.12.; der höhere Wert wird angesetzt) 17.761,00 17.537,00 Multiplikation mit Hauptansatzstaffel 100 % 100 % (Gemeinden bis 25.000 EW = 100 %) Ergibt Hauptansatz 17.761,00 17.537,00 Schüleransatz 1.453,00 1.421,00 (Summe aller Schüler im Gemeindegebiet, multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 0,70 bei Halbtagsbetrieb bzw. 3,33 bei Ganztagsbetrieb) Soziallastenansatz 5.386,00 5.125,00 (Anzahl der Bedarfsgemeinschaften zum 31.12. des Vorvorjahres multipliziert mit vom Land festgesetzter Bedarfsfaktor gem. § 8 Abs. 5 GFG) Zentralitätsansatz 1.944,00 1.386,00 (Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gem. Berechnung nach § 27 GFG multipliziert mit vom Land festgesetzten Faktor gem. § 8 Abs. 6 GFG) Flächenansatz (für Gemeinden, deren Fläche pro Einwohner über dem Landesdurchschnitt liegt; trifft auf Kreuzau deutlich nicht zu) Gesamtansatz (Summe A3 bis A7) 26.544,00 25.469,00 Grundbetrag (wird jährlich vom Land festgesetzt) 580,509132486425 € 671,791965326583 € zum Vergleich: 2012 564,946701445019 € 2011 657,413838766903 € 10) Ermittlung der Ausgangsmesszahl (A8 x A9) = Finanzbedarf 15.409.034,00 € 17.109.870,00 € 2.486.727,00 € 2.419.056,00 € 5.645.568,00 € 3.953.942,00 € B. Steuerkraftmesszahl 1) Grundsteuern A und B (Istaufkommen 01.07. Vorvorjahr – 30.06. Vorjahr: Hebesätze x Fiktivhebesätze) 2) Gewerbesteuer (Berechnung wie B1) 3) Kompensationsleistungen (FamilienLeistungsangleich), Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 7.801.623,00 € 4) Abzüglich Gewerbesteuerumlage - 957.131,00 € 5) Ermittlung der Steuerkraftmesszahl (Summe B1 bis B4) 14.976.787,00 € 8.288.170,00 € - 662.189,00 € 13.998.979,00 € C. Schlüsselzuweisung 1) Ermittlung des Bedarfs (A10 – B5) 2) Gem. § 7 GFG beträgt die Schlüsselzuweisung 90 % des Bedarfs (1). Ist die Steuerkraftmesszahl gleich oder größer als die Ausgangsmesszahl, wird keine Schlüsselzuweisung gezahlt. 432.247,00 € 389.023,00 € 3.110.891,00 € 2.799.802,00 € Festzuhalten ist: Die in den letzten Jahren stark schwankende, vom Land nach der Verteilungsmasse festgesetzte Größe des Grundbetrags (A9) ist für die Folgejahre nicht absehbar und beeinflusst maßgeblich die Ausgangsmesszahl, also den Finanzbedarf der Gemeinde. Bei der Steuerkraftmesszahl ist die große Unbekannte die tatsächliche Höhe der Gewerbesteuer. Diese führt mit zeitlicher Verzögerung je nach Ergebnis zu höheren oder niedrigeren Schlüsselzuweisungen. Die Hebesätze sind dabei unerheblich, da sie sowohl nach jetzigem Stand als auch bei Erhöhungen der Hebesätze über dem fiktiv vom Land festgesetzten Satz liegen und insofern bei der Berechnung der Steuerkraftmesszahl außer Betracht bleiben.