Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
04.12.13, 18:26
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zu VL-Nr. 67/2013 1. Ergänzung
Berechnung der Schlüsselzuweisungen
Festsetzung
2013
2. Modellrechnung
2014
A. Ausgangsmesszahl
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
Relativer Einwohnerwert (§ 8 Abs. 3 GFG)
(Vergleich zwischen Wert 31.12. Vorvorjahr
und Querschnitt der 3 Werte Vorvorjahr
sowie die zwei davorliegenden Jahre
jeweils 31.12.; der höhere Wert wird
angesetzt)
17.761,00
17.537,00
Multiplikation mit Hauptansatzstaffel
100 %
100 %
(Gemeinden bis 25.000 EW = 100 %)
Ergibt Hauptansatz
17.761,00
17.537,00
Schüleransatz
1.453,00
1.421,00
(Summe aller Schüler im Gemeindegebiet,
multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 0,70
bei Halbtagsbetrieb bzw. 3,33 bei Ganztagsbetrieb)
Soziallastenansatz
5.386,00
5.125,00
(Anzahl der Bedarfsgemeinschaften zum
31.12. des Vorvorjahres multipliziert mit vom
Land festgesetzter Bedarfsfaktor gem. § 8
Abs. 5 GFG)
Zentralitätsansatz
1.944,00
1.386,00
(Anzahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten gem. Berechnung nach
§ 27 GFG multipliziert mit vom Land
festgesetzten Faktor gem. § 8 Abs. 6 GFG)
Flächenansatz (für Gemeinden, deren Fläche
pro Einwohner über dem Landesdurchschnitt
liegt; trifft auf Kreuzau deutlich nicht zu)
Gesamtansatz (Summe A3 bis A7)
26.544,00
25.469,00
Grundbetrag (wird jährlich vom Land
festgesetzt)
580,509132486425 € 671,791965326583 €
zum Vergleich:
2012 564,946701445019 €
2011 657,413838766903 €
10) Ermittlung der Ausgangsmesszahl
(A8 x A9) = Finanzbedarf
15.409.034,00 €
17.109.870,00 €
2.486.727,00 €
2.419.056,00 €
5.645.568,00 €
3.953.942,00 €
B. Steuerkraftmesszahl
1) Grundsteuern A und B
(Istaufkommen 01.07. Vorvorjahr – 30.06.
Vorjahr: Hebesätze x Fiktivhebesätze)
2) Gewerbesteuer
(Berechnung wie B1)
3) Kompensationsleistungen (FamilienLeistungsangleich),
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
7.801.623,00 €
4) Abzüglich Gewerbesteuerumlage
- 957.131,00 €
5) Ermittlung der Steuerkraftmesszahl
(Summe B1 bis B4)
14.976.787,00 €
8.288.170,00 €
- 662.189,00 €
13.998.979,00 €
C. Schlüsselzuweisung
1) Ermittlung des Bedarfs (A10 – B5)
2) Gem. § 7 GFG beträgt die Schlüsselzuweisung
90 % des Bedarfs (1). Ist die Steuerkraftmesszahl gleich oder größer als die Ausgangsmesszahl, wird keine Schlüsselzuweisung gezahlt.
432.247,00 €
389.023,00 €
3.110.891,00 €
2.799.802,00 €
Festzuhalten ist:
Die in den letzten Jahren stark schwankende, vom Land nach der Verteilungsmasse
festgesetzte Größe des Grundbetrags (A9) ist für die Folgejahre nicht absehbar und
beeinflusst maßgeblich die Ausgangsmesszahl, also den Finanzbedarf der Gemeinde.
Bei der Steuerkraftmesszahl ist die große Unbekannte die tatsächliche Höhe der
Gewerbesteuer. Diese führt mit zeitlicher Verzögerung je nach Ergebnis zu höheren oder
niedrigeren Schlüsselzuweisungen. Die Hebesätze sind dabei unerheblich, da sie sowohl
nach jetzigem Stand als auch bei Erhöhungen der Hebesätze über dem fiktiv vom Land
festgesetzten Satz liegen und insofern bei der Berechnung der Steuerkraftmesszahl außer
Betracht bleiben.