Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,8 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
04.12.13, 18:26
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu VL-Nr. 67/2013 1. Ergänzung
Die im Hauptausschuss angeforderte kreisweite Übersicht der Realsteuersätze wurde
gemeinsam mit der Gemeinde Vettweiß aktuell zusammengestellt und ist als Anlage 2
beigefügt.
Die Planwerte für Kreuzau beziehen sich im Jahr 2014 auf die ursprüngliche Vorlage und im
Jahr 2015 auf die im HSK vorgesehene Erhöhung um je 20 %.
Wichtig sind in diesem Zusammenhang noch die fiktiven landesweiten Hebesätze, die im
GFG festgelegt werden. Sie bedeuten den Anrechnungsfaktor des Steueraufkommens.
Das jeweilige Steueraufkommen im Referenzzeitraum wird durch den gültigen Hebesatz
geteilt und mit dem fiktiven- (landes-) Hebesatz multipliziert. Das so ermittelte Ergebnis fließt
in die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ein.
Die fiktiven Hebesätze lauten:
Steuerart
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
2013 (Festsetzung GFG)
209
413
411
2014 (Entwurf)
209
413
412
Die Fiktivsätze bedeuten, dass sie angerechnet werden, sofern eine Kommune niedrigere
Hebesätze festsetzt. Die darüber hinausgehenden Festsetzungen, also z.B. bei der
Grundsteuer B Hebesätze über 413 %, verbleiben in voller Höhe bei der Gemeinde.
Die daraus resultierenden Erträge werden nicht auf die Schlüsselzuweisungen angerechnet.