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Allgemeine Vorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,8 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
04.12.13, 18:26
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu VL-Nr. 67/2013 1. Ergänzung Die im Hauptausschuss angeforderte kreisweite Übersicht der Realsteuersätze wurde gemeinsam mit der Gemeinde Vettweiß aktuell zusammengestellt und ist als Anlage 2 beigefügt. Die Planwerte für Kreuzau beziehen sich im Jahr 2014 auf die ursprüngliche Vorlage und im Jahr 2015 auf die im HSK vorgesehene Erhöhung um je 20 %. Wichtig sind in diesem Zusammenhang noch die fiktiven landesweiten Hebesätze, die im GFG festgelegt werden. Sie bedeuten den Anrechnungsfaktor des Steueraufkommens. Das jeweilige Steueraufkommen im Referenzzeitraum wird durch den gültigen Hebesatz geteilt und mit dem fiktiven- (landes-) Hebesatz multipliziert. Das so ermittelte Ergebnis fließt in die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ein. Die fiktiven Hebesätze lauten: Steuerart Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 2013 (Festsetzung GFG) 209 413 411 2014 (Entwurf) 209 413 412 Die Fiktivsätze bedeuten, dass sie angerechnet werden, sofern eine Kommune niedrigere Hebesätze festsetzt. Die darüber hinausgehenden Festsetzungen, also z.B. bei der Grundsteuer B Hebesätze über 413 %, verbleiben in voller Höhe bei der Gemeinde. Die daraus resultierenden Erträge werden nicht auf die Schlüsselzuweisungen angerechnet.