Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
146 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
12.11.13, 13:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 07.11.2013
Vorlagen-Nr.: 66/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
26.11.2013
11.12.2013
Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016
hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage der bisher bekannten Daten wurde die Abfallentsorgungsgebühr neu
berechnet. Erstmalig wird in Anwendung des § 6 Abs. 2 KAG ein Kalkulationszeitraum von
3 Jahren zugrunde gelegt. Die berücksichtigten Einnahmen und Ausgaben sind der Anlage 1
„Erläuterungen zur Berechnung der Entsorgungsgebühr 2011“ zu entnehmen. Die Aufteilung
dieser Kosten auf Haushalt bzw. Müllgefäße sind in den Anlagen 2 und 3 aufgeführt.
Im Einzelnen bleibt folgendes festzuhalten:
1.
Die Gebührensätze des ZEW (Zweckverband Entsorgungsregion West) bleiben im Jahr 2013
weitgehend unverändert. Allerdings gibt es eine Änderung, die für die Gemeinde Kreuzau mit
Mehrkosten verbunden ist. Bisher wurde den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt,
Restabfälle (graue Tonne und Sperrmüll) am ELC Horm anstatt an der MVA Weisweiler an zu
liefern. Diese Möglichkeit besteht weiterhin, wird allerdings mit einem Gebührenaufschlag von
9,5 €/t berechnet. Die Gesamtgebühr beträgt dann 187,44 €/t.
Es besteht allerdings weiterhin die Möglichkeit, diese Abfälle zukünftig statt zum ELC Horm
unmittelbar zur MVA Weisweiler zu befördern. Dort wird weiterhin die Annahmegebühr von
177,92 €/t in Rechnung gestellt.
Da der Transport nach Horm für die im Gemeindegebiet Kreuzau anfallenden Restabfälle die
wirtschaftlichere Variante ist, ist der geforderte Zuschlag in die Gebührenkalkulation ein zu
rechnen.
2.
Der im Jahre 2012 erzielte Gebührenüberschuss in Höhe von 115.274,97 € fließt zu je 1/3 in
die Gebührenkalkulation der Jahre 2014 – 2016 ein = 38.424,99 €.
Demnach werden folgende Gebührensätze für die Jahre 2014 - 2016 errechnet:
bisher
a) Grundgebühr je Haushalt / Gewerbebetrieb
Neu 2014 - 2016
43,19 €
32,25 €
80,47 €
101,32 €
144,82 €
72,41 €
267,03 €
133,51 €
89,01 €
66,76 €
1.184,90 €
2.369,80 €
83,50 €
103,13 €
142,66 €
71,33 €
262,98 €
131,49 €
87,66 €
65,74 €
1.158,59 €
2.284,78 €
59,70 €
29,85 €
101,47 €
50,73 €
33,82 €
25,37 €
56,12 €
28,06 €
90,24 €
45,12 €
30,08 €
22,56 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
10,00 €
10,00 €
b) Gebühr je Gefäß
Restmüll:
60 l
80 l
120 l
120 l
240 l
240 l
240 l
240 l
1.100 l
1.100 l
Biomüll:
120 l
120 l
240 l
240 l
240 l
240 l
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
2 - wöchentlich
wöchentlich
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
c) Abfallsäcke
Restmüll
Biomüll
d) Sperrmüll
je angefangene 2 cbm Sperrmüll
Die aufgeführten Gebührensätze habe ich in die als Anlage beigefügte Gebührensatzung
aufgenommen. Deshalb empfehle ich, diese Satzung in der als Anlage beigefügten Fassung zu
beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
-2-
III. Beschlussvorschlag:
„Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in
der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2014 in Kraft.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-3-