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Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016 hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
146 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
12.11.13, 13:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016
hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016
hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016
hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 07.11.2013 Vorlagen-Nr.: 66/2013 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 26.11.2013 11.12.2013 Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016 hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Auf der Grundlage der bisher bekannten Daten wurde die Abfallentsorgungsgebühr neu berechnet. Erstmalig wird in Anwendung des § 6 Abs. 2 KAG ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren zugrunde gelegt. Die berücksichtigten Einnahmen und Ausgaben sind der Anlage 1 „Erläuterungen zur Berechnung der Entsorgungsgebühr 2011“ zu entnehmen. Die Aufteilung dieser Kosten auf Haushalt bzw. Müllgefäße sind in den Anlagen 2 und 3 aufgeführt. Im Einzelnen bleibt folgendes festzuhalten: 1. Die Gebührensätze des ZEW (Zweckverband Entsorgungsregion West) bleiben im Jahr 2013 weitgehend unverändert. Allerdings gibt es eine Änderung, die für die Gemeinde Kreuzau mit Mehrkosten verbunden ist. Bisher wurde den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, Restabfälle (graue Tonne und Sperrmüll) am ELC Horm anstatt an der MVA Weisweiler an zu liefern. Diese Möglichkeit besteht weiterhin, wird allerdings mit einem Gebührenaufschlag von 9,5 €/t berechnet. Die Gesamtgebühr beträgt dann 187,44 €/t. Es besteht allerdings weiterhin die Möglichkeit, diese Abfälle zukünftig statt zum ELC Horm unmittelbar zur MVA Weisweiler zu befördern. Dort wird weiterhin die Annahmegebühr von 177,92 €/t in Rechnung gestellt. Da der Transport nach Horm für die im Gemeindegebiet Kreuzau anfallenden Restabfälle die wirtschaftlichere Variante ist, ist der geforderte Zuschlag in die Gebührenkalkulation ein zu rechnen. 2. Der im Jahre 2012 erzielte Gebührenüberschuss in Höhe von 115.274,97 € fließt zu je 1/3 in die Gebührenkalkulation der Jahre 2014 – 2016 ein = 38.424,99 €. Demnach werden folgende Gebührensätze für die Jahre 2014 - 2016 errechnet: bisher a) Grundgebühr je Haushalt / Gewerbebetrieb Neu 2014 - 2016 43,19 € 32,25 € 80,47 € 101,32 € 144,82 € 72,41 € 267,03 € 133,51 € 89,01 € 66,76 € 1.184,90 € 2.369,80 € 83,50 € 103,13 € 142,66 € 71,33 € 262,98 € 131,49 € 87,66 € 65,74 € 1.158,59 € 2.284,78 € 59,70 € 29,85 € 101,47 € 50,73 € 33,82 € 25,37 € 56,12 € 28,06 € 90,24 € 45,12 € 30,08 € 22,56 € 4,00 € 4,00 € 4,00 € 4,00 € 10,00 € 10,00 € b) Gebühr je Gefäß Restmüll: 60 l 80 l 120 l 120 l 240 l 240 l 240 l 240 l 1.100 l 1.100 l Biomüll: 120 l 120 l 240 l 240 l 240 l 240 l 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte 2 - wöchentlich wöchentlich 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte c) Abfallsäcke Restmüll Biomüll d) Sperrmüll je angefangene 2 cbm Sperrmüll Die aufgeführten Gebührensätze habe ich in die als Anlage beigefügte Gebührensatzung aufgenommen. Deshalb empfehle ich, diese Satzung in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine -2- III. Beschlussvorschlag: „Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2014 in Kraft.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-