Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.05.2015
Der Bürgermeister Az: 61-20-30 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 254-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Parkplatz Friedwald'"
hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
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Berichterstatter: Frau Schulz
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(X) Kosten €: 1.428 €
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(X) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 254-X
1. Sachverhalt:
Die Angelegenheit wurde dem Ausschuss bereits in seiner Sitzung am 29.04.2014 vorgestellt. Auf
die Ratsdrucksache Nr. 1311-IX wird verwiesen.
Zwischenzeitlich wurde im Rahmen des Betriebsausschusses Forst die Angelegenheit unter der
Ratsdrucksache Nr. 195-X nach vorheriger Ortsbesichtigung beraten.
Es wurde beschlossen, die Planungen für den Bau eines Parkplatzes gegenüber der Antoniuskapelle fortzuführen.
Zusammenfassung der beabsichtigten Planung:
Ausgangspunkt für Bestattungen auf dem Friedwald ist in der Regel die St. Antonius-Kapelle in
unmittelbarer Nähe. Der dort vorhandene Wanderparkplatz reicht gelegentlich nicht aus, um alle
Besucherfahrzeuge aufzunehmen, so dass teilweise die angrenzende Wiesenfläche Gem. Iversheim, Flur 7, Flurstück Nr. 33 als Behelfsparkplatz herhalten muss. Bei schlechtem Wetter ist diese Fläche allerdings unbefahrbar.
Es ist geplant, einen 1.200 m² großen Bereich als Parkplatz herzurichten. Nach Rücksprache mit
der unteren Landschaftsbehörde wäre die Schaffung eines Schotterparkplatzes sinnvoll. 40 zusätzliche Parkmöglichkeiten könnten so geschaffen werden. Mit einer erforderlichen Eingrünung
handelt es sich insgesamt um einen Fläche von rd. 2.200 m², die im Flächennutzungsplan mit der
Darstellung „P“ geplant ist. Derzeit stellt der Flächennutzungsplan Flächen für die Landwirtschaft
dar. Aus landesplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplante Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Da die Maßnahme städtebaulich und planungsrechtlich unbedingt erforderlich ist, sind nun im weiteren Verfahren die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren sind auf der Grundlage des BauGB durchzuführen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens trägt der Eigenbetrieb Forst.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Durch die Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten in direkter Nähe zum Friedwald könnte
der Parksuchverkehr stark reduziert oder sogar ganz eingestellt werden. Die Belastung der Anwohner würde dadurch stark minimiert, die derzeit teilweise verkehrlich angespannte Situation
deutlich entschärft werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1
BauGB zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Parkplatz am Friedwald“ durchzuführen.