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Beschlussvorlage (Fortführung des Grundschulverbundes Höhengebiet)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Beschlussvorlage (Fortführung des Grundschulverbundes Höhengebiet) Beschlussvorlage (Fortführung des Grundschulverbundes Höhengebiet)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.05.2015 - Der Bürgermeister Az: 41-11-10 Nr. der Ratsdrucksache: 278-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 09.06.2015 Rat 23.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fortführung des Grundschulverbundes Höhengebiet __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Bildungsausschuss Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 278-X 1. Sachverhalt und 2. Rechtliche Würdigung: Im Rahmen der Entwicklung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel nach eingehenden Beratungen 2009 und 2010 am 05.10.2010 die Errichtung des Grundschulverbundes Houverath – Mutscheid beschlossen. Die Schule trägt seit dem 01.02.2011 den Namen „Grundschulverbund Höhengebiet mit Standorten in Houverath und Mutscheid“. Spätestens fünf Jahre nach Bildung eines Grundschulverbundes ist gem. § 83 Abs. 1 Satz 4 Schulgesetz NRW in der Schule in einer einheitlichen Organisation gem. § 11 Absätzen 2 und 3 (jahrgangsübergreifender Unterricht) zu unterrichten. In einer interfraktionellen Besprechung am 28.04.2015 wurden die Fraktionsvorsitzenden durch Verwaltung und den Schulleiter, Herrn von Rechenberg, über diese einheitliche Organisation informiert. Anschließend wurden die Elternvertreter im Rahmen einer Schulpflegschaftssitzung am 12.05.2015 erstmals informiert. Eine Information aller Eltern (auch der Eltern der Kindergartenkinder) ist für Donnerstag, den 11.06.2015, 19.30 Uhr in Houverath anberaumt. Als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache wird eine Übersicht der zu erwartenden Schülerinnen und Schüler für das laufende und die kommenden fünf Schuljahre vorgelegt. Dieser Übersicht ist zu entnehmen, dass die erforderliche Gesamtzahl von 92 Schülerinnen und Schülern in einem Grundschulverbund und 46 Schülerinnen und Schülern an einem Teilstandort während des gesamten Zeitraumes bis zum Schuljahr 2019/2020 gegeben ist. Ebenfalls ist aus der Übersicht erkennbar, dass spätestens zum Schuljahr 2017/2018, aber auch 2018/2019 in Houverath keine neuen Eingangsklassen gebildet werden können. Spätestens 2019/2020 könnte in Mutscheid keine dritte Klasse gebildet werden. Insofern ergibt sich der nun anstehende Handlungsbedarf. Der Schulleiter, Herr Martin von Rechenberg, wird in der Sitzung über die jahrgangsübergreifende Unterrichtsorganisation berichten und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Einführung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts in den Klassen 1 bis 4 erfordert neues individuell differenziert einsetzbares Unterrichtsmaterial für alle Fächer. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 150 € je Schüler/in. Dies sind bei angenommenen 20 Schülerinnen und Schülern pro Klasse bei 7 Klassen insgesamt rund 21.000 €. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Die Stadt Bad Münstereifel hält an ihrer Entscheidung zum Erhalt der beiden Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid fest. Die Konzeption zur einheitlichen Organisation des Unterrichts gemäß § 11 Absätze 2 und 3 Schulgesetz NRW wird zur Kenntnis.