Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.05.2015
- Der Bürgermeister Az: 41-11-10
Nr. der Ratsdrucksache: 278-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
09.06.2015
Rat
23.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fortführung des Grundschulverbundes Höhengebiet
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Berichterstatter: Herr Dederichs
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Bildungsausschuss
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 278-X
1. Sachverhalt und 2. Rechtliche Würdigung:
Im Rahmen der Entwicklung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid hat der Rat der
Stadt Bad Münstereifel nach eingehenden Beratungen 2009 und 2010 am 05.10.2010 die Errichtung des Grundschulverbundes Houverath – Mutscheid beschlossen. Die Schule trägt seit dem
01.02.2011 den Namen „Grundschulverbund Höhengebiet mit Standorten in Houverath und Mutscheid“.
Spätestens fünf Jahre nach Bildung eines Grundschulverbundes ist gem. § 83 Abs. 1 Satz 4
Schulgesetz NRW in der Schule in einer einheitlichen Organisation gem. § 11 Absätzen 2 und 3
(jahrgangsübergreifender Unterricht) zu unterrichten.
In einer interfraktionellen Besprechung am 28.04.2015 wurden die Fraktionsvorsitzenden durch
Verwaltung und den Schulleiter, Herrn von Rechenberg, über diese einheitliche Organisation informiert. Anschließend wurden die Elternvertreter im Rahmen einer Schulpflegschaftssitzung am
12.05.2015 erstmals informiert. Eine Information aller Eltern (auch der Eltern der Kindergartenkinder) ist für Donnerstag, den 11.06.2015, 19.30 Uhr in Houverath anberaumt.
Als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache wird eine Übersicht der zu erwartenden Schülerinnen und
Schüler für das laufende und die kommenden fünf Schuljahre vorgelegt. Dieser Übersicht ist zu
entnehmen, dass die erforderliche Gesamtzahl von 92 Schülerinnen und Schülern in einem
Grundschulverbund und 46 Schülerinnen und Schülern an einem Teilstandort während des gesamten Zeitraumes bis zum Schuljahr 2019/2020 gegeben ist. Ebenfalls ist aus der Übersicht erkennbar, dass spätestens zum Schuljahr 2017/2018, aber auch 2018/2019 in Houverath keine
neuen Eingangsklassen gebildet werden können. Spätestens 2019/2020 könnte in Mutscheid keine dritte Klasse gebildet werden.
Insofern ergibt sich der nun anstehende Handlungsbedarf. Der Schulleiter, Herr Martin von Rechenberg, wird in der Sitzung über die jahrgangsübergreifende Unterrichtsorganisation berichten
und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Einführung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts in den Klassen 1 bis 4 erfordert neues
individuell differenziert einsetzbares Unterrichtsmaterial für alle Fächer. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 150 € je Schüler/in. Dies sind bei angenommenen 20 Schülerinnen und Schülern
pro Klasse bei 7 Klassen insgesamt rund 21.000 €.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bad Münstereifel hält an ihrer Entscheidung zum Erhalt der beiden Grundschulstandorte
Houverath und Mutscheid fest.
Die Konzeption zur einheitlichen Organisation des Unterrichts gemäß § 11 Absätze 2 und 3
Schulgesetz NRW wird zur Kenntnis.