Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
113 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
21.11.13, 13:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Schmühl/Herr Stirnberg
Kreuzau, 12.11.2013
Vorlagen-Nr.: 67/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
26.11.2013
11.12.2013
Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2014 durch die Neufassung der "HebesatzSatzung"
I. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Kreuzau hat ihre Realsteuerhebesätze zuletzt zum 01.01.2007 wie folgt angepasst:
Grundsteuer A:
Grundsteuer B:
Gewerbesteuer:
von 232 %
von 391 %
von 414 %
auf 241 %
auf 420 %
auf 426 %
Sie sind somit seit 7 Jahren unverändert geblieben.
Die Gemeindeprüfungsanstalt empfiehlt in ihrem Prüfbericht angesichts der problematischen
Haushaltslage die Erhöhung der Realsteuerhebesätze zur Steigerung der Ertragslage.
In der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2013 sind Erhöhungen in
den Jahren 2015, 2017, 2019 und 2021 bei den Grundsteuern um jeweils 20 % und bei der
Gewerbesteuer um jeweils 15 % enthalten.
Die Kommunalaufsicht hat im Rahmen der Haushaltsgenehmigungsverfahren mehrfach deutlich
zum Ausdruck gebracht, dass sie Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltssituation möglichst
frühzeitig erwartet, um den frühest möglichen Haushaltsausgleich zu erreichen, so wie es auch §
76 der Gemeindeordnung (GO) fordert.
Die Gemeinde Kreuzau ist somit aufgefordert, auch in der Fortschreibung des HSK für das Jahr
2014 den Haushaltsausgleich spätestens im Jahr 2021 – möglichst aber früher – darzustellen,
darüber hinaus das im HSK 2013 für das Jahr 2014 prognostizierte Defizit von ca. 4,2 Mio. €
mindestens zu halten, womöglich aber zu reduzieren.
Nach derzeitigem Stand der Haushaltsplanung wird es ohne Erhöhung der Hebesätze nicht
gelingen, das Jahresergebnis 2014 auf dem im Vorjahr prognostizierten Ergebnis von ca. 4,2 Mio.
€ zu halten.
Folgende wesentliche Veränderungen zeichnen sich derzeit ab:
Ertrags-/Aufwandsart/Sachkonto
Gewerbesteuer
Schlüsselzuweisungen
des Landes
Personalaufwendungen
Allg.Kreisumlage/
Jugendamtsunterlagen
Bedarfszuweisung/Instandhaltung
Infrastrukturvermögen
Ansatz 2014
gem. HSK 2013
5.000.000 €
1.393.329 €
Ansatz 2014
gem.
Mittelanmeldung
4.000.000 €
2.800.000 €
Differenz
5.394.838 €
11.497.000 €
5.563.219 €
12.068.300 €
-
168.381 €
571.300 €
0€
188.000 €
-
188.000 €
- 1.000.000 €
1.406.671 €
Die aufgeführten großen Veränderungen führen im Resultat zu einer Verschlechterung der
aktuellen Planwerte gegenüber den im Vorjahr im HSK für 2014 prognostizierten Werten von
521.010 €.
Die aufgeführten Abweichungen erklären sich wie folgt:
a) Gewerbesteuer:
Der ohnehin nur schwer planbare und von nicht vorhersehbaren Festsetzungen des
Finanzamtes abhängige Ansatz ist angesichts der tatsächlichen Erträge des laufenden Jahres
sowie des Vorjahres realistisch zu reduzieren.
b) Laut der 2. Modellrechnung zum GFG 2014 verdoppelt sich der Ertrag aus den
Schlüsselzuweisungen, der im Vorjahr noch auf der Basis der hohen Gewerbesteuererträge
des Jahres 2011 vorsichtig kalkuliert wurde.
c) Die Personalaufwendungen erhöhen sich um ca. 170.000 € aufgrund von im Vorjahr nicht
absehbaren Erhöhungen bzw. Maßnahmen.
d) Die Hebesätze der Kreisumlagen sollen nach den Vorstellungen des Kreises Düren in den
beiden Folgejahren exorbitant steigen. Die Thematik und die unterschiedlichen
Argumentationen des Kreises sowie der kreisangehörigen Kommunen ist Ihnen aus dem
Verfahren der Benehmensherstellung bekannt. Resultierend aus der beabsichtigten Anhebung
der Umlagehebesätze zu Beginn des Jahres im Rahmen eines Nachtragshaushalts, die letztlich
am Widerstand der kreisangehörigen Kommunen scheiterte, wurde im HSK 2013 bereits für die
Folgejahre ein „Puffer“ in Form von Erhöhungen beider Ansätze eingebaut. Dies hat zur Folge,
dass die nunmehr anstehenden Erhöhungen zum Teil bereits in der Planung berücksichtigt
waren. Dennoch führen sie zu einer Verschlechterung gegenüber der HSK-Planung des
Vorjahrs von rd. 570.000 €. Ohne diesen Puffer und anderweitige Kompensation würde die
Erhöhung der Kreisumlagehebesätze eine Erhöhung der Grundsteuer um 300 Prozentpunkte
zur Folge haben.
Es bleibt abzuwarten, ob der Kreistag am 10.12.2013 tatsächlich im Rahmen der Entscheidung
über den Doppelhaushalt 2014/2015 die Umlagehebesätze wie derzeit vorgeschlagen
beschließen wird.
e) Der aufgrund eines Ratsbeschlusses vorzunehmende Breitbandausbau in den Ortsteilen
Obermaubach und Schlagstein sowie die damit verbundene Förderung werden im Jahr 2013
nicht mehr durchgeführt und sind erneut zu veranschlagen.
Nach dem derzeitigen Stand, der täglich aber noch Veränderungen unterliegt, verschlechtert sich
das Planergebnis 2014 gegenüber den im HSK des Vorjahres aufgeführten Werten um mehr als
500.000 €. Zum Ausgleich dieser Verschlechterungen und darüber hinaus zur teilweisen
Verringerung des ursprünglichen Defizits ist es aus Sicht der Verwaltung unumgänglich, die im
Jahr 2015 erstmals vorgesehene Erhöhung der Realsteuerhebesätze in modifizierter Form bereits
im Jahr 2014 vorzunehmen, um die Genehmigung der Fortschreibung des HSK nicht zu
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gefährden und der Gemeinde den Handlungsspielraum im Rahmen eines genehmigten Haushalts
zu erhalten. Ich schlage Ihnen daher vor, die Hebesätze der Grundsteuern A und B um jeweils 100
Prozentpunkte anzuheben, den Hebesatz der Gewerbesteuer hingegen unverändert bei 426
Prozentpunkten zu belassen.
Die Anhebung der Grundsteuern ist aus Sicht der Verwaltung die gerechteste Form der
Mehrbelastung, da sie alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen trifft. Sie führt andererseits
dazu, dass die Gemeinde Einrichtungen und Angebote erhalten kann, die ansonsten
eingeschränkt oder abgebaut werden müssten. Im schlimmsten Fall der nicht erteilten
Genehmigung würde die Gemeinde den Einfluss auf ihre Leistungsangebote vollständig verlieren.
Dies muss auf jeden Fall verhindert werden.
Wenngleich die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze von niemandem frohen Herzens
vorgeschlagen oder beschlossen wird, ist sie – verglichen mit Preissteigerungen in anderen
Bereichen – für den einzelnen Betroffenen schmerzhaft, aber objektiv tragbar.
Der Durchschnitt der Grundstücke wird mit einem Betrag von 77,35 € zusätzlich im Jahr belastet.
Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einem Messbetrag von 109,-- € führt die
Erhöhung zu einer jährlichen Mehrbelastung von 109 €, während bei einem Altbau mit einem
Messbetrag von 44,-- € 44,-- € im Jahr mehr zu Buche schlagen. Ein Mehrfamilienhaus mit einem
Messbetrag von 426,-- € wird zusätzlich mit 426,-- €/Jahr belastet, wobei dieser Betrag in aller
Regel durch den Eigentümer auf die Mietparteien umgelegt wird und somit den einzelnen in
geringerem Maße trifft.
Im Gegensatz zur Grundsteuer empfiehlt die Verwaltung, den Gewerbesteuerhebesatz nicht zu
erhöhen, um die bestehenden Betriebe nicht weiter zu belasten und keine negativen Anreize für
die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe zu setzen. Dies könnte im Extremfall dazu führen, dass
das absolute Gewerbesteueraufkommen trotz einer Hebesatzerhöhung niedriger wäre als vorher.
Eine aktuelle Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes vom 16.10.2013 besagt, dass die
durchschnittlichen Hebesätze in Nordrhein Westfalen im Jahr 2012 wie folgt aussahen:
Grundsteuer A:
Grundsteuer B:
Gewerbesteuer:
238 %
471 %
442 %
Die Werte für 2013 wurden noch nicht ermittelt.
Nachbarkommunen im Kreis Düren weisen aktuell folgende Hebesätze aus:
Gemeinde (Haushaltsstatus______) Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Düren (genehmigtes HSK)
Aldenhoven (Stärkungspakt)
Heimbach (genehmigtes HSK)
Hürtgenwald (*)
Niederzier (kein HSK)
Nideggen (Stärkungspakt)
590 %
528 %
490 %
455 %
413 %
600 %
450 %
450 %
490 %
435 %
418 %
450 %
*
370 %
339 %
330 %
645 %
260 %
500 %
In Hürtgenwald sind gem. HSK bis zum voraussichtlichen Haushaltsausgleich im Jahr 2023
jährliche Hebesatzerhöhungen von 45 % (Grundsteuer A), 20 % (Grundsteuer B) und 15 %
(Gewerbesteuer) vorgesehen.
Generell ist davon auszugehen, dass im Jahr 2014 die bestehenden Hebesätze in vielen
Gemeinden angehoben werden, da die finanzielle Lage allgemein und die Aufsichtsbehörden im
HSK-Verfahren im Speziellen keine andere Wahl lassen.
Ob und in welcher Höhe weitere Erhöhungen der Hebesätze in den folgenden Jahren
vorzunehmen sind, bleibt der Entwicklung der Haushaltssituation vorbehalten.
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Bereits jetzt ist jedoch davon auszugehen, dass allein die Anhebung der Umlagesätze des Kreises
– sofern sie wie beabsichtigt festgesetzt werden – im Jahr 2015 zu einer – irgendwie zu
kompensierenden – Mehrbelastung von ca. 440.000 € gegenüber den im HSK des Jahres 2013
festgeschriebenen Zahlen führen wird.
Die Gemeinde Kreuzau hat erstmals zum 01.01.1994 die Realsteuer-Hebesätze in Form einer
gesonderten Hebesatz-Satzung festgesetzt.
Die Hebesatz-Satzung bietet den Vorteil, dass die Gemeinde bereits zu Beginn eines
Haushaltsjahres die Realsteuern – unabhängig von der Rechtskraft der Haushaltssatzung – auf
der Grundlage geänderter Hebesätze festsetzen kann.
Dies bedeutet Planungssicherheit für alle Beteiligten, auch für die Abgabepflichtigen, außerdem
einen Liquiditätsbonus für die Gemeinde und einen erheblichen organisatorischen Minderaufwand
für die steuererhebende Fachabteilung.
Für eine gesonderte Hebesatz-Satzung, die im Übrigen von vielen Gemeinden genutzt wird,
spricht außerdem, dass Hebesatzerhöhungen nur bis zum 30.06. eines jeden Jahres zulässig
sind, bis zu diesem Zeitpunkt aber das HSK-Genehmigungsverfahren in aller Regel noch nicht
abgeschlossen ist.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die vorgeschlagene Anhebung um jeweils 100 Prozentpunkte führt zu jährlichen Mehrerträgen bei
der Grundsteuer A von 15.700 € und bei der Grundsteuer B von 577.800 €.
III. Beschlussvorschlag:
1.
2.
Mit Wirkung ab 01.01.2014 wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 341 v.H., der
Hebesatz für die Grundsteuer B auf 520 v.H. und der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 426
v.H. festgesetzt.
Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde
Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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