Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
10.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.05.2015
- Der Bürgermeister Az: SW 32
Nr. der Ratsdrucksache: 305-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
10.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Baumfällungen Kölner Straße 12
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Berichterstatter: Herr Jonen
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 305-X
1. Sachverhalt:
Die Stadt Bad Münstereifel ist Besitzer des Gebäudes Kölner Straße 12. ( Flur 1, Nr. 3410 ).
In direkter Nähe zum Gebäude steht eine ca. 15 m hohe Fichte. Aufgrund des geringen Abstandes
(ca. 2 m) zur Garage und Haus kann man Schäden bedingt durch die Wurzeln des Baumes nicht
ausschließen (Wurzeln heben das Fundament der Garage an, Schäden am Keller des Hauses).
Eine zweite Fichte steht im hinteren Bereich des Gartens in ca. 1 m Entfernung zu einer Stützmauer. An der Stützmauer sind Schäden ersichtlich, die wahrscheinlich durch die Wurzeln des
Baumes verursacht wurden.
Bei den Nadelgehölzen handelt es sich um einen relativ jungen Baumbestand von ca.40 bis 45
Jahren bei einer Höhe von 15 m. Wenn die Bäume ausgewachsen sind erreichen sie eine Höhe
von 30 bis 35 m bei einer entsprechenden Wurzelausbildung.
Es sollte vorausschauend gehandelt werden, bevor ein Schaden am städt. Eigentum entsteht.
Eine Ersatzpflanzung ist im oberen Bereich des Schleidparks angedacht, wo sich großwüchsige
Bäume frei entfalten können. Es werden Baumarten vorgeschlagen wie Wildkirsche, Eberesche
und Ahorn.
2. Rechtliche Würdigung
Auf Anfrage bei der Wohngebäudeversicherung sind Schäden die durch Wurzeln am Gebäude
verursacht werden nicht versichert. Das heißt, die Stadt müsste für einen Schaden diesbezüglich
selber aufkommen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Da Bauhofmitarbeiter die Leistung zur Fällung des Baumes erbringen, entstehen ausschließlich
interne Lohn- und Gerätekosten.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fichten zu entfernen und an geeigneter Stelle (Schleidpark)
eine Ersatzbepflanzung durchzuführen.