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Beschlussvorlage (Hallennutzung in der Ferienzeit hier: CDU-Antag vom 26.05.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
103 kB
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Beschlussvorlage (Hallennutzung in der Ferienzeit
hier: CDU-Antag vom 26.05.2015) Beschlussvorlage (Hallennutzung in der Ferienzeit
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hier: CDU-Antag vom 26.05.2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.05.2015 - Der Bürgermeister Az: 23.4 Nr. der Ratsdrucksache: 310-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 09.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Hallennutzung in der Ferienzeit hier: CDU-Antag vom 26.05.2015 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Lippertz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Bildungsausschuss ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 310-X 1. Sachverhalt: Die CDU–Fraktion beantragt mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 26.05.2015, die Öffnung der Mehrzweckhallen in den Ferien und an den Feiertagen nach Bedarf und auf Anfrage der Sportvereine für den Vereinssport zu ermöglichen. Die Stadt Bad Münstereifel ist Eigentümerin folgender Sporthallen i. w. S.: 1. Mimi-Renno-Halle (Sporthalle), Bad Münstereifel. 2. Heinz-Gerlach Halle (Sport- und Mehrzweckhalle), Bad Münstereifel. 3. Sport- und Mehrzweckhalle des St. Michael Gymnasiums, Bad Münstereifel. 4. Gymnastikhalle der Grundschule Bad Münstereifel. 5. Sport- und Mehrzweckhalle Mutscheid. 6. Gymnastikhalle Mutscheid. 7. Sport- und Mehrzweckhalle Houverath. 8. Sport- und Mehrzweckhalle Arloff. 9. Gymnastikhalle Kindertagesstätte Schönau. Die im Fraktionsantrag konkret benannten Mehrzweckhallen werden in unterschiedlicher Form betrieben und bewirtschaftet. Der Hallenbetrieb in der Heinz-Gerlach Halle sowie in den Sport- und Mehrzweckhallen in Mutscheid und Houverath ist vertraglich an örtliche Betreibervereine übertragen, die auch über Öffnungszeiten in den Ferienzeiten eigenständig befinden können. Aus Sicht der Verwaltung kann sich der Fraktionsantrag daher nur auf die Inanspruchnahme der Sport- und Mehrzweckhallen im St. Michael Gymnasium und in Arloff beziehen. Für diese beiden Hallen sowie auch die übrigen o. a. Sporteinrichtungen ist bisher die Feriennutzung grundsätzlich ausgeschlossen, soweit die Stadt selbst die Hallen alleine betreibt. Die Gründe hierfür sind vielschichtig: In den Ferienzeiten sind die städtischen Hausmeister, die überwiegend Schulgebäude betreuen, angehalten, ihren Jahresurlaub zu nehmen und angefallene Überstunden abzubauen. Insofern verfügt die Stadt als Betreiberin während der Ferienzeiten über keine regelmäßige Überwachungsmöglichkeit. Die Hallen werden von mehreren Vereinen im Rahmen eines Belegungsplanes genutzt. Alle Erfahrungen aus der Vergangenheit belegen, dass die Verantwortung (und damit Haftung!) nicht auf einen Verein/verantwortliche Person übertragen werden kann, da im Zweifel selbst gutgemeinte Selbstverpflichtungen einzelner Vorstandsmitglieder nicht von allen Nutzern (Übungsleiter, jugendliche und erwachsene Sportler) ausreichend respektiert und beachtet werden und zu Schäden führen, die die Stadt anschließend mit teilweise erheblichem finanziellen Aufwand beseitigen muss. Die Sport- und Mehrzweckhalle des St. Michael Gymnasium ist Bestandteil des Schulgebäudes. Das bedeutet, dass die Zuwegung zur Sporthalle durch Schulflure führt und aufgrund der Flucht- und Rettungswegesituation (1. und 2. baulicher Rettungsweg) weitere Schulflure in Alt- und Neubauteil ohne weiteres zugänglich sind. Schon aus diesem Grund ist eine Inanspruchnahme während der Ferienzeiten, in denen von der Stadt aus keine Aufsicht und Kontrolle stattfindet, abzulehnen. Nach Auffassung der Verwaltung, die in der Kürze zwischen Antragseingang und Beratungszeitpunkt nicht belastbar und abschließend recherchiert werden konnten, gibt es mit Einschränkungen Alternativen für Vereine, die eine Hallennutzung in der Ferienzeit oder an Feiertagen unbedingt in Anspruch nehmen wollen. Das gilt grundsätzlich für die von Betreibervereinen geführten Sport- und Mehrzweckhallen und im Besonderen für die HeinzGerlach-Halle als mögliche und zumutbare Alternative zu den Sport- und Mehrzweckhallen in Arloff und im St. Michael Gymnasium. Die verweigernde Haltung der Verwaltung im Bezug auf die Ferienöffnung eigenbetriebener Sport- und Mehrzweckhallen ist kein Bad Münstereifeler Problem. Es ist – auch in den Nachbarkommunen - durchaus üblich, Sporthallen in den Ferienzeiten der Vereinsnutzung zu entziehen. Exemplarisch wird auf die kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung in einem vergleichbaren Fall im Stadtgebiet von Euskirchen verwiesen. Seite 3 von Ratsdrucksache 310-X - Die Erhebung von Hallenentgelten im Rahmen der entsprechenden Entgeltordnung ist auf eine jährliche Nutzungsdauer von 40 Wochen – also unter Ausschluss der Ferienzeiten – ausgelegt. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang noch auf einen Kompromiss, dem die Verwaltung mit Rücksicht auf die Spätfolgen der Betriebsaufgabe durch den Betreiberverein in Arloff-Kirspenich zugestimmt hat. Hier wird im Rahmen einer Einzelfallregelung die Inanspruchnahme der Sportund Mehrzweckhalle Arloff zu den Ferienzeiten ermöglicht, in denen der Schulhausmeister der Katholischen Grundschule Arloff vor Ort ist. Zusammenfassend kann man verwaltungsseitig nur eindringlich vor der Absicht warnen, Hallennutzung durch Vereine zu ermöglichen, ohne dass Aufsicht und Kontrolle seitens des Hallenbetreibers gewährleistet ist. 2. Rechtliche Würdigung Die Bereitstellung von Hallenzeiten in Sporthallen der Stadt Bad Münstereifel ist eine freiwillige Aufgabe i. S. d. Gemeindeordnung und der haushaltsrechtlichen Vorschriften. 3. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen sind auf der Einnahmenseite, aufgrund der geringen Nutzungsentgelte zu vernachlässigen. Aufwand, der aus dem zusätzlichen Vorhalten einer Reinigungs- und Überwachungskraft entsteht, ist im Rahmen der Bestimmungen zur Haushaltssicherung als neue Verpflichtung im freiwilligen Aufgabenbereich untersagt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt und ausdrücklich ermächtigt, Wünschen der örtlichen Sportvereine im Bezug auf eine zeitlich möglichst weitreichende Hallennutzung Rechnung zu tragen. 2. Eine pauschale Zustimmung zur Bereitstellung von Hallenzeiten in Mehrzweckhallen, die ausschließlich von der Stadt betrieben werden, wird aus grundsätzlichen Erwägungen während der Ferienzeiten in NRW weiterhin versagt.