Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
103 kB
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.05.2015
- Der Bürgermeister Az: 23.4
Nr. der Ratsdrucksache: 310-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
09.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Hallennutzung in der Ferienzeit
hier: CDU-Antag vom 26.05.2015
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Lippertz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Bildungsausschuss
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 310-X
1. Sachverhalt:
Die CDU–Fraktion beantragt mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 26.05.2015, die Öffnung der Mehrzweckhallen in den Ferien und an den Feiertagen nach Bedarf und auf Anfrage der
Sportvereine für den Vereinssport zu ermöglichen.
Die Stadt Bad Münstereifel ist Eigentümerin folgender Sporthallen i. w. S.:
1. Mimi-Renno-Halle (Sporthalle), Bad Münstereifel.
2. Heinz-Gerlach Halle (Sport- und Mehrzweckhalle), Bad Münstereifel.
3. Sport- und Mehrzweckhalle des St. Michael Gymnasiums, Bad Münstereifel.
4. Gymnastikhalle der Grundschule Bad Münstereifel.
5. Sport- und Mehrzweckhalle Mutscheid.
6. Gymnastikhalle Mutscheid.
7. Sport- und Mehrzweckhalle Houverath.
8. Sport- und Mehrzweckhalle Arloff.
9. Gymnastikhalle Kindertagesstätte Schönau.
Die im Fraktionsantrag konkret benannten Mehrzweckhallen werden in unterschiedlicher Form
betrieben und bewirtschaftet. Der Hallenbetrieb in der Heinz-Gerlach Halle sowie in den Sport- und
Mehrzweckhallen in Mutscheid und Houverath ist vertraglich an örtliche Betreibervereine übertragen, die auch über Öffnungszeiten in den Ferienzeiten eigenständig befinden können.
Aus Sicht der Verwaltung kann sich der Fraktionsantrag daher nur auf die Inanspruchnahme der
Sport- und Mehrzweckhallen im St. Michael Gymnasium und in Arloff beziehen.
Für diese beiden Hallen sowie auch die übrigen o. a. Sporteinrichtungen ist bisher die Feriennutzung grundsätzlich ausgeschlossen, soweit die Stadt selbst die Hallen alleine betreibt. Die Gründe
hierfür sind vielschichtig:
In den Ferienzeiten sind die städtischen Hausmeister, die überwiegend Schulgebäude betreuen, angehalten, ihren Jahresurlaub zu nehmen und angefallene Überstunden abzubauen. Insofern verfügt die Stadt als Betreiberin während der Ferienzeiten über keine regelmäßige Überwachungsmöglichkeit.
Die Hallen werden von mehreren Vereinen im Rahmen eines Belegungsplanes genutzt.
Alle Erfahrungen aus der Vergangenheit belegen, dass die Verantwortung (und damit
Haftung!) nicht auf einen Verein/verantwortliche Person übertragen werden kann, da im
Zweifel selbst gutgemeinte Selbstverpflichtungen einzelner Vorstandsmitglieder nicht von
allen Nutzern (Übungsleiter, jugendliche und erwachsene Sportler) ausreichend respektiert
und beachtet werden und zu Schäden führen, die die Stadt anschließend mit teilweise erheblichem finanziellen Aufwand beseitigen muss.
Die Sport- und Mehrzweckhalle des St. Michael Gymnasium ist Bestandteil des Schulgebäudes. Das bedeutet, dass die Zuwegung zur Sporthalle durch Schulflure führt und aufgrund der Flucht- und Rettungswegesituation (1. und 2. baulicher Rettungsweg) weitere
Schulflure in Alt- und Neubauteil ohne weiteres zugänglich sind. Schon aus diesem
Grund ist eine Inanspruchnahme während der Ferienzeiten, in denen von der Stadt aus
keine Aufsicht und Kontrolle stattfindet, abzulehnen.
Nach Auffassung der Verwaltung, die in der Kürze zwischen Antragseingang und Beratungszeitpunkt nicht belastbar und abschließend recherchiert werden konnten, gibt es mit
Einschränkungen Alternativen für Vereine, die eine Hallennutzung in der Ferienzeit oder
an Feiertagen unbedingt in Anspruch nehmen wollen. Das gilt grundsätzlich für die von Betreibervereinen geführten Sport- und Mehrzweckhallen und im Besonderen für die HeinzGerlach-Halle als mögliche und zumutbare Alternative zu den Sport- und Mehrzweckhallen
in Arloff und im St. Michael Gymnasium.
Die verweigernde Haltung der Verwaltung im Bezug auf die Ferienöffnung eigenbetriebener
Sport- und Mehrzweckhallen ist kein Bad Münstereifeler Problem. Es ist – auch in den
Nachbarkommunen - durchaus üblich, Sporthallen in den Ferienzeiten der Vereinsnutzung
zu entziehen. Exemplarisch wird auf die kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung in einem
vergleichbaren Fall im Stadtgebiet von Euskirchen verwiesen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 310-X
-
Die Erhebung von Hallenentgelten im Rahmen der entsprechenden Entgeltordnung ist auf
eine jährliche Nutzungsdauer von 40 Wochen – also unter Ausschluss der Ferienzeiten
– ausgelegt.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang noch auf einen Kompromiss, dem die Verwaltung mit
Rücksicht auf die Spätfolgen der Betriebsaufgabe durch den Betreiberverein in Arloff-Kirspenich
zugestimmt hat. Hier wird im Rahmen einer Einzelfallregelung die Inanspruchnahme der Sportund Mehrzweckhalle Arloff zu den Ferienzeiten ermöglicht, in denen der Schulhausmeister der
Katholischen Grundschule Arloff vor Ort ist.
Zusammenfassend kann man verwaltungsseitig nur eindringlich vor der Absicht warnen, Hallennutzung durch Vereine zu ermöglichen, ohne dass Aufsicht und Kontrolle seitens des Hallenbetreibers gewährleistet ist.
2. Rechtliche Würdigung
Die Bereitstellung von Hallenzeiten in Sporthallen der Stadt Bad Münstereifel ist eine freiwillige
Aufgabe i. S. d. Gemeindeordnung und der haushaltsrechtlichen Vorschriften.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind auf der Einnahmenseite, aufgrund der geringen Nutzungsentgelte zu vernachlässigen.
Aufwand, der aus dem zusätzlichen Vorhalten einer Reinigungs- und Überwachungskraft entsteht,
ist im Rahmen der Bestimmungen zur Haushaltssicherung als neue Verpflichtung im freiwilligen
Aufgabenbereich untersagt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
1.
Der Bürgermeister wird beauftragt und ausdrücklich ermächtigt, Wünschen der örtlichen
Sportvereine im Bezug auf eine zeitlich möglichst weitreichende Hallennutzung Rechnung
zu tragen.
2.
Eine pauschale Zustimmung zur Bereitstellung von Hallenzeiten in Mehrzweckhallen, die
ausschließlich von der Stadt betrieben werden, wird aus grundsätzlichen Erwägungen während der Ferienzeiten in NRW weiterhin versagt.