Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7997/2007
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
06.11.2007
Rat der Stadt Bedburg
13.11.2007
Betreff:
Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der
Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der
vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der
Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
In der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2008 sind folgende Kostenblöcke
maßgebend:
Personal- und Sachaufwand
Unterhaltungskosten
Beitrag Erftverband/Nutzungsentschädigung
Kalkulatorische Kosten/Abschreibungen
253.950,00 €
525.600,00 €
3.104.218,00 €
1.608.216,00 €
Auf die Straßenentwässerung entfallen hierbei nach derzeitiger Schätzung rund 22,5 % der
Gesamtkosten (= 1.249.655,96 €).
Da die vorgenannten Kostenblöcke nach Abzug des Anteils der Straßenentwässerung
betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 KAG sind, ist unter Berücksichtigung
eines Fehlbetrages aus dem Jahr 2006 in Höhe von 122.360,58 € ein auf das Jahr 2008
entfallener Betrag von 4.304.370,02 € durch Gebühren zu erwirtschaften.
Zur Erreichung der Kostendeckung ist unter Berücksichtigung des als Berechnungsmaßstab
dienenden Frischwasserverbrauch eine Gebühr in Höhe von 4,05 € notwendig. Somit ergibt sich
im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung der Gebühr um 0,44 €.
Zu den einzelnen Kosten:
Personal- und Sachkosten
Bei den Personalkosten hat sich für das Jahr 2008 nur eine unwesentliche Änderung
ergeben. Aufgrund der ermittelten Personalkosten ergibt sich eine Reduzierung um
2.500,00 €.
Unterhaltungskosten
Die teilweise zweite Befahrung des Kanalnetzes in Kirch-/Kleintroisdorf und Pütz ist
zwischenzeitlich abgeschlossen. Aufgrund der Auswertung sind Rückstellungen für
Sanierungsmaßnahmen in diesem Bereich in Höhe von 230.000,00 € gebildet worden.
Hinzu kommen die laufenden Kosten für die Spülung, Überprüfung und Reparaturmaßnahmen der
Kanalanlagen, die sich auf 270.000,00 € belaufen werden.
Bezüglich der nunmehr 100%igen Erhöhung der Unterhaltungskosten wird in diesem
Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage Nr. WP7-748/2006 zur Sitzung des Ausschusses für
Struktur und Stadtentwicklung vom 07.11.2006, sowie der Sitzung des Rates vom 21.11.2006 zur
Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2007 verwiesen.
Auszug aus der Vorlage WP7-748/2006:
„Mit der zweiten Befahrung ist in diesem Jahr begonnen worden. Da hier die Auswertung noch
nicht vorliegt, können für die kommenden Jahre noch keine Rückstellungen planmäßig gebildet
werden. Es ist aber davon auszugehen, dass bei der Haushaltsplanung 2007 für die Jahre 2009,
2010 und evt. 2011 dieses Erfordernis eintreten wird.“
Dies führte für 2007 u.a. dann auch zu der Gebührensenkung um 0,29 €/cbm.
Kalkulatorische Kosten
Abschreibungen
Nach Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) beträgt der
Restbuchwert der Abwasseranlagen in der Stadt Bedburg zum 31.12.2006 unter
Berücksichtigung der Maßnahmen die in 2006 durchgeführt worden sind 35.557.531,03 €.
Beschlussvorlage WP7-997/2007
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Hieraus resultierend ergibt sich ein Abschreibungswert in Höhe von 941.688,96 €,
aufgerundet 941.689,00 €.
Verzinsung
Der Nettowert (Anschaffungswerte ./. Sonderposten) der städtischen Abwasseranlagen
einschließlich der Maßnahmen in 2006 beträgt zum 31.12.2006 -2.505.200,35 €. Bei einem
kalkulatorischen Zinssatz von 5,33 % ergibt sich somit ein Verzinsungsbetrag in Höhe von
666.527,18 €.
Beitrag an den Erftverband
Gemäß § 7 Abs. 1 KAG sind die von Gemeinden für die Mitgliedschaft in einem
Wasserverband zu zahlenden Beiträge und Umlagen durch Gebühren denjenigen
aufzuerlegen, die diese Einrichtungen nutzen.
Somit wird der in 2008 von der Stadt Bedburg an den Erftverband voraussichtlich zu zahlende
Beitrag für den Betrieb der Kläranlagen und der sonstigen Abwasseranlagen einschließlich der
Kapitalkosten sowie der Abwasserabgabe als ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG
den Gebühren zugrunde gelegt. Laut Beitragsprognose des Erftverbandes vom 01. Oktober 2007
ist für das Haushaltsjahr 2008 ein Beitragsaufkommen in Höhe von 3.104.218,00 € anzusetzen.
Gegenüber dem Vorjahr handelt es sich hier um eine geringfügige Erhöhung von 4.218,00 €.
Gebührenmaßstab
Die Gebühr ist gemäß § 6 Abs. 3 KAG nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder
Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder
wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden,
der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf.
Anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist der Frischwasserverbrauch, der der
Kanalbenutzungsgebühr der Stadt Bedburg zugrunde gelegt wird.
Für das Jahr 2008 wird nach der Auswertung der Kanalwerte für den Zeitraum 2006/2007 von
einer zu veranlagenden Wassermenge von 1.065.495 cbm ausgegangen. Hierunter wird ein
Großabnehmer mit einem Frischwasserverbrauch über 10.000 cbm berücksichtigt. Waren es für
das Jahr 2007 noch drei Großabnehmer die zu Kanalbenutzungsgebühren veranlagt wurden, so
ist für das Jahr 2008 nur noch ein Großabnehmer festzustellen.
Weiterhin bleibt festzustellen, dass trotz Erweiterung von Baugebieten im Gebiet der Stadt
Bedburg, und dadurch bedingt eine Zunahme an Wasserabnehmern, die abgenommene
Wassermenge rückläufig ist. War man im Jahr 2007 von einer abgenommenen Wassermenge von
1.117.755 cbm ausgegangen sind für das Jahr 2008 nur noch 1.065.495 cbm anzusetzen. Somit
ergibt sich eine Reduzierung der abgenommenen Wassermenge um 52.260 cbm, die nur durch
eine Erhöhung der Gebühr wieder aufgefangen werden kann.
Abschlussergebnis für das Jahr 2006
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sollen Kostenunterdeckungen eines Kalkulationszeitraumes
innerhalb der nächsten 3 Jahr ausgeglichen werden.
Im Haushaltsjahr 2006 entstand ein Fehlbetrag in Höhe von 122.360,58 €. Dieser Betrag wurde
komplett in die Berechnung für das Jahr 2008 eingestellt.
Gebühren für das Jahr 2008
Beschlussvorlage WP7-997/2007
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Sitzungsvorlage
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Entsprechend der beigefügten Gebührenberechnung wird bei einer Erhöhung der Gebühr von 3,61
€ auf 4,05 € in 2008 ein Kostendeckungsgrad von 100,16 % erreicht.
Die Erhöhung der Gebühr ist erforderlich aufgrund der Bildung von Rückstellungen (die nach der
zweiten Befahrung des Kanalnetzes in Pütz und Kirch-/Kleintroisdorf erforderlich sind) und der
Einbringung des Fehlbetrages aus dem Jahr 2006.
Für 2007 war ein Gesamtvolumen von 4.017.855,73 € bei einer entnommenen Wassermenge von
1.117.755 cbm zu erwirtschaften.
Für das Jahr 2008 hat sich die entnommene Wassermenge um 52.260 cbm auf 1.065.495 cbm
verringert. Der zu erwirtschaftende Gesamtbetrag in Höhe von 4.304.370,02 € erhöht sich jedoch
um 286.514,29 € gegenüber dem Vorjahr.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 23. Oktober 2007
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-----------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
stellvertretende/r
Fachbereichsleiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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