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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7997/2007 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 06.11.2007 Rat der Stadt Bedburg 13.11.2007 Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: In der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2008 sind folgende Kostenblöcke maßgebend: Personal- und Sachaufwand Unterhaltungskosten Beitrag Erftverband/Nutzungsentschädigung Kalkulatorische Kosten/Abschreibungen 253.950,00 € 525.600,00 € 3.104.218,00 € 1.608.216,00 € Auf die Straßenentwässerung entfallen hierbei nach derzeitiger Schätzung rund 22,5 % der Gesamtkosten (= 1.249.655,96 €). Da die vorgenannten Kostenblöcke nach Abzug des Anteils der Straßenentwässerung betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 KAG sind, ist unter Berücksichtigung eines Fehlbetrages aus dem Jahr 2006 in Höhe von 122.360,58 € ein auf das Jahr 2008 entfallener Betrag von 4.304.370,02 € durch Gebühren zu erwirtschaften. Zur Erreichung der Kostendeckung ist unter Berücksichtigung des als Berechnungsmaßstab dienenden Frischwasserverbrauch eine Gebühr in Höhe von 4,05 € notwendig. Somit ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung der Gebühr um 0,44 €. Zu den einzelnen Kosten: Personal- und Sachkosten Bei den Personalkosten hat sich für das Jahr 2008 nur eine unwesentliche Änderung ergeben. Aufgrund der ermittelten Personalkosten ergibt sich eine Reduzierung um 2.500,00 €. Unterhaltungskosten Die teilweise zweite Befahrung des Kanalnetzes in Kirch-/Kleintroisdorf und Pütz ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Aufgrund der Auswertung sind Rückstellungen für Sanierungsmaßnahmen in diesem Bereich in Höhe von 230.000,00 € gebildet worden. Hinzu kommen die laufenden Kosten für die Spülung, Überprüfung und Reparaturmaßnahmen der Kanalanlagen, die sich auf 270.000,00 € belaufen werden. Bezüglich der nunmehr 100%igen Erhöhung der Unterhaltungskosten wird in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage Nr. WP7-748/2006 zur Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 07.11.2006, sowie der Sitzung des Rates vom 21.11.2006 zur Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2007 verwiesen. Auszug aus der Vorlage WP7-748/2006: „Mit der zweiten Befahrung ist in diesem Jahr begonnen worden. Da hier die Auswertung noch nicht vorliegt, können für die kommenden Jahre noch keine Rückstellungen planmäßig gebildet werden. Es ist aber davon auszugehen, dass bei der Haushaltsplanung 2007 für die Jahre 2009, 2010 und evt. 2011 dieses Erfordernis eintreten wird.“ Dies führte für 2007 u.a. dann auch zu der Gebührensenkung um 0,29 €/cbm. Kalkulatorische Kosten Abschreibungen Nach Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) beträgt der Restbuchwert der Abwasseranlagen in der Stadt Bedburg zum 31.12.2006 unter Berücksichtigung der Maßnahmen die in 2006 durchgeführt worden sind 35.557.531,03 €. Beschlussvorlage WP7-997/2007 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Hieraus resultierend ergibt sich ein Abschreibungswert in Höhe von 941.688,96 €, aufgerundet 941.689,00 €. Verzinsung Der Nettowert (Anschaffungswerte ./. Sonderposten) der städtischen Abwasseranlagen einschließlich der Maßnahmen in 2006 beträgt zum 31.12.2006 -2.505.200,35 €. Bei einem kalkulatorischen Zinssatz von 5,33 % ergibt sich somit ein Verzinsungsbetrag in Höhe von 666.527,18 €. Beitrag an den Erftverband Gemäß § 7 Abs. 1 KAG sind die von Gemeinden für die Mitgliedschaft in einem Wasserverband zu zahlenden Beiträge und Umlagen durch Gebühren denjenigen aufzuerlegen, die diese Einrichtungen nutzen. Somit wird der in 2008 von der Stadt Bedburg an den Erftverband voraussichtlich zu zahlende Beitrag für den Betrieb der Kläranlagen und der sonstigen Abwasseranlagen einschließlich der Kapitalkosten sowie der Abwasserabgabe als ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG den Gebühren zugrunde gelegt. Laut Beitragsprognose des Erftverbandes vom 01. Oktober 2007 ist für das Haushaltsjahr 2008 ein Beitragsaufkommen in Höhe von 3.104.218,00 € anzusetzen. Gegenüber dem Vorjahr handelt es sich hier um eine geringfügige Erhöhung von 4.218,00 €. Gebührenmaßstab Die Gebühr ist gemäß § 6 Abs. 3 KAG nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist der Frischwasserverbrauch, der der Kanalbenutzungsgebühr der Stadt Bedburg zugrunde gelegt wird. Für das Jahr 2008 wird nach der Auswertung der Kanalwerte für den Zeitraum 2006/2007 von einer zu veranlagenden Wassermenge von 1.065.495 cbm ausgegangen. Hierunter wird ein Großabnehmer mit einem Frischwasserverbrauch über 10.000 cbm berücksichtigt. Waren es für das Jahr 2007 noch drei Großabnehmer die zu Kanalbenutzungsgebühren veranlagt wurden, so ist für das Jahr 2008 nur noch ein Großabnehmer festzustellen. Weiterhin bleibt festzustellen, dass trotz Erweiterung von Baugebieten im Gebiet der Stadt Bedburg, und dadurch bedingt eine Zunahme an Wasserabnehmern, die abgenommene Wassermenge rückläufig ist. War man im Jahr 2007 von einer abgenommenen Wassermenge von 1.117.755 cbm ausgegangen sind für das Jahr 2008 nur noch 1.065.495 cbm anzusetzen. Somit ergibt sich eine Reduzierung der abgenommenen Wassermenge um 52.260 cbm, die nur durch eine Erhöhung der Gebühr wieder aufgefangen werden kann. Abschlussergebnis für das Jahr 2006 Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sollen Kostenunterdeckungen eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahr ausgeglichen werden. Im Haushaltsjahr 2006 entstand ein Fehlbetrag in Höhe von 122.360,58 €. Dieser Betrag wurde komplett in die Berechnung für das Jahr 2008 eingestellt. Gebühren für das Jahr 2008 Beschlussvorlage WP7-997/2007 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Entsprechend der beigefügten Gebührenberechnung wird bei einer Erhöhung der Gebühr von 3,61 € auf 4,05 € in 2008 ein Kostendeckungsgrad von 100,16 % erreicht. Die Erhöhung der Gebühr ist erforderlich aufgrund der Bildung von Rückstellungen (die nach der zweiten Befahrung des Kanalnetzes in Pütz und Kirch-/Kleintroisdorf erforderlich sind) und der Einbringung des Fehlbetrages aus dem Jahr 2006. Für 2007 war ein Gesamtvolumen von 4.017.855,73 € bei einer entnommenen Wassermenge von 1.117.755 cbm zu erwirtschaften. Für das Jahr 2008 hat sich die entnommene Wassermenge um 52.260 cbm auf 1.065.495 cbm verringert. Der zu erwirtschaftende Gesamtbetrag in Höhe von 4.304.370,02 € erhöht sich jedoch um 286.514,29 € gegenüber dem Vorjahr. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 23. Oktober 2007 ------------------------------ ------------------------------ ----------------------------- -----------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) stellvertretende/r Fachbereichsleiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-997/2007 Seite 4