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Allgemeine Vorlage (Antrag der "Ostwindfreunde e.V.", Neuss, auf Errichtung eines Start- und Landeplatzes für Gleitschirmflieger in Obermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der "Ostwindfreunde e.V.", Neuss, auf Errichtung eines  Start- und Landeplatzes für Gleitschirmflieger in Obermaubach) Allgemeine Vorlage (Antrag der "Ostwindfreunde e.V.", Neuss, auf Errichtung eines  Start- und Landeplatzes für Gleitschirmflieger in Obermaubach) Allgemeine Vorlage (Antrag der "Ostwindfreunde e.V.", Neuss, auf Errichtung eines  Start- und Landeplatzes für Gleitschirmflieger in Obermaubach)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - / Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 38/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Hauptausschuss Rat 24.05.2005 07.06.2005 07.06.2005 14.06.2005 28.06.2005 TOP: Antrag der „Ostwindfreunde e.V.“, Neuss, auf Errichtung eines Start- und Landeplatzes für Gleitschirmflieger in Obermaubach I. Sach- und Rechtslage: Am 9.6.2004 hat das Mitglied der „Ostwindfreunde e.V. Neuss“, Herr Staib, Kreuzau, Dürener Str. 162, bei der Verwaltung vorgesprochen und Interesse daran bekundet, auf einer gemeindlichen Kahlschlagfläche (Borkenkäferkalamität) in der Mausauel oberhalb der Gastronomie Strepp einen Startplatz für Gleitschirmflieger zu errichten. Herr Staib wurde gebeten, einen schriftlichen Antrag an die Gemeinde, den Landrat (ULB) und das Forstamt zu stellen. Am 21.7.2004 ging der Antrag des Vereins „Ostwindfreunde e.V. Neuss“ vom 20.7.2004 bei der Verwaltung ein. Der erforderliche Startplatz hat die Maße 50 m in der Breite und 50-100 m in der Länge (Startrichtung). Hinzu kommt, dass links u. rechts vom Startplatz als auch in Längsrichtung zusätzlich ein Streifen von 10 – 20 m als Startplatzeinfassung nur aus niedrigen Büschen bestehen darf. Mithin wird eine Fläche von maximal (90 x 120 m) 10.800 qm benötigt, die nicht aufgeforstet werden kann. Die Landung der Gleitschirmflieger soll auf dem Sportplatz unterhalb der Staumauer erfolgen. Voraussetzung hierfür ist allerdings der Abbau des hohen Zaunes hinter dem Tor. Der Antrag der Ostwindfreunde sowie ein Foto mit dem möglichen Startplatz ist als Anlage beigefügt Mit Schreiben vom 30.7.2004 wurde der Antrag an den Landrat –Amt für Landschaftspflege und Naturschutz- und das Forstamt weitergeleitet. Mit Schreiben vom 20.8.2004 teilt das Forstamt Hürtgenwald –Untere Forstbehörde- mit, dass eine Genehmigung aus forstlicher Sicht nicht möglich sei, da die Flächen Wald im Sinne des LFG sind, nach § 44 LFG Kahlflächen innerhalb von zwei Jahren wieder aufzuforsten sind bzw. jede Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart der Genehmigung durch die Forstbehörde -§ 39 LFG- bedarf. Außerdem weist das Forstamt darauf hin, dass die Wälder der Mausauel im Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind. Nach Ziffer 2.2 Nr. II LP sind generell alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern. Insbesondere ist verboten: bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung NW (§ 2). Hierzu zählen insbesondere Freizeit-, Erholungs-, Sporteinrichtungen aller Art sowie Einrichtungen für den Luftsport. Mit Schreiben vom 25.8.2004 teilt der Landrat – Amt für Landschaftspflege und Naturschutz - mit, dass die derzeitige Kahlschlagfläche gem. den Vorschriften des Landesforstgesetzes innerhalb von 2 Jahren wieder aufgeforstet werde. Die Anlage eines Fluggeländes sei daher nicht möglich. Eine Prüfung aus landschaftspflegerischer und –rechtlicher Sicht erübrige sich somit. Am 14.10.2004 hat darauf hin in der Verwaltung ein Abstimmungsgespräch mit der unteren Forstbehörde – Herr Lüder- sowie mit dem Amt für Landschaftspflege und Naturschutz – Frau Ullmann- stattgefunden. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine Genehmigung des -2Vorhabens möglich scheint. Voraussetzung ist allerdings ein Antrag auf Befreiung gem. § 69 Landschaftsgesetz. Hierzu bedürfe es allerdings der Aufstellung eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages. Der Antragsteller solle sich mit dem Amt für Naturschutz und Landschaftspflege in Verbindung setzen, um den Prüfungsumfang für diesen Fachbeitrag zu erfahren. Alle Kosten, und zwar a) die Erstellung des landschaftspflegerischen Fachbeitrages, b) sich hieraus ergebende Ausgleichsmaßnahmen, c) die Kosten der Absenkung der Ballfanganlage des Sportplatzes Obermaubach auf 2 m sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Ostwindfreunde wurden vom Ergebnis des Gespräches informiert und um Mitteilung gebeten, ob unter diesen Bedingungen der Antrag auf Anlegung eines Startplatzes aufrecht gehalten wird. Erst danach werde die Angelegenheit dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Dabei wurde auch unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ein Befahren der Waldwege mit PKW zum Startplatz sowie die Errichtung von baulichen Anlagen unter keinen Umständen zugelassen werde. Zwischenzeitig wurden die Jagdpächter der Mausauel, die Herren Wenn und Haine, vom Antrag der Ostwindfreunde informiert und um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 8.11.2004 antworten die Jagdpächter und stimmen unter Darlegung von vielerlei Gründen dem Antrag nicht zu. Das Schreiben der Jagdpächter ist der Sitzungsvorlage ebenfalls beigefügt. Nach etwas mehr als 6 Monaten erhält die Gemeinde per e-mail am 18.4.2005 ein Schreiben der Ostwindfreunde e. V., Neuss, mit dem diese um Zustimmung zur Errichtung eines Start- und Landeplatzes bitten. Nach dem Inhalt des Schreibens habe die Luftfahrtbehörde nach Besichtigung des Geländes keine Einwände gegen einen Flugbetrieb mit Gleitschirmen. Auch habe das Amt für Naturschutz und Landschaftspflege (Frau Ullmann) mündlich zugesagt, keine Einwände zu erheben. Weiter ist im Schreiben ausgeführt, dass a) auf dem Startplatz keine baulichen Anlagen errichtet werden, b) entsprechend den Vorstellungen der Gemeinde werde eine Flugordnung aufgestellt. Die Flieger würden über Park- u. Zugangsmöglichkeiten informiert, c) der ordnungsgemäße Flugbetrieb werde von einem Startleiter überwacht, d) ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag werde mit der Behörde (ULB) abgesprochen und die notwendigen Kosten übernommen, e) Ökowerte (hat sich nach Rücksprache mit Frau Boos-Kluß erledigt), f) die Gestaltung des Start- und Landeplatzes (Beschilderung, Windfahnen, Hinweistafeln, Absenkung der Ballfanganlage pp.) werde in Absprache mit der Gemeinde vorgenommen, g) bei Zustimmung des Rates würde die Beantragung des Fluggeländes bei den Behörden von den Ostwindfreunden vorgenommen. Dieses Schreiben wird ebenfalls der Sitzungsvorlage beigefügt. Am 20.4.2005 wurde daraufhin mit unserer Revierförsterin Frau Boos-Kluß Verbindung aufgenommen, ob die in Rede stehende Fläche bereits aufgeforstet sei. Nach Mitteilung von Frau Boos-Kluß ist die Fläche oberhalb Strepp noch nicht ganz aufgeforstet (es fehlen rd. 1,5 ha), da die bisher gelieferten Pflanzen (insgesamt 23.600 Stück) nicht ausreichen, alle Kalamitätsflächen aufzuforsten. Die für eine Neuaufforstung vorgesehenen Flächen sind durch zusätzlich notwendig gewordene Räumungen größer geworden als ursprünglich vorgesehen. Neue Pflanzen erhalte man frühestens im Herbst; es würde auch wieder ein Antrag auf Förderung gestellt. Frau Boos-Kluß wies darauf hin, dass bei einer evtl. Zustimmung des Rates zum Vorhaben der Ostwindfreunde die Gemeinde bei der unteren Forstbehörde für die in Rede stehende Fläche eine Umwandlungsgenehmigung zu beantragen habe. Die untere Forstbehörde werde gegebenenfalls eine befristete Genehmigung (höchstens 20 Jahre) erteilen und sich mit dem Amt für Naturschutz und Landschaftspflege beim Kreis ins Benehmen setzen. Dieses werde entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festsetzen, die von den Antragstellern durchzuführen sind. Frau Boos-Kluß wies vor allem darauf hin, im Falle einer Zustimmung die Antragsteller zu verpflichten, nach Ablauf der Nutzungszeit des Startplatzes die Fläche wieder in den -3ursprünglichen Zustand zu versetzen, d.h. so von Aufwuchs zu befreien, dass eine geordnete Aufforstung erfolgen kann. Letztlich weist Frau Boos-Kluß darauf hin, dass der Antragsteller sich auch mit der DKB ins Benehmen setzen sollte, da untermittelbar hinter der Bahnlinie Düren – Heimbach auf dem Sportplatz Obermaubach die Landung der Gleitschirmflieger erfolgt. Sowohl der Landrat –Amt für Landschaftspflege und Naturschutz- in Düren als auch die Untere Forstbehörde in Hürtgenwald wurden mit Schreiben vom 3.5.2005 gebeten zu bestätigen, dass im Falle einer Zustimmung der Gemeinde als Grundeigentümer mit einer Genehmigung des Antrags der Ostwindfreunde e.V. Neuss gerechnet werden kann. Die Anlage eines Starplatzes in der Mausauel führt aus Sicht des Fremdenverkehrs zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung im Bereich Obermaubach. Allerdings bedeutet die Anlegung eines Startplatzes in einer Größe von gut 1 ha auf einer ehemaligen Waldfläche in der Mausauel in Obermaubach eine nicht unerhebliche Veränderung des Landschaftsbildes. Es sollte zunächst eine politische Meinungsbildung erfolgen, daher macht die Verwaltung auch keinen Beschlussvorschlag. Bei einer positiven Ratsentscheidung sollte eine Jahrespacht von 100 € in einem noch abzuschließenden Vertrag festgesetzt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Von den Jagdpächtern der Mausauel ist darauf hingewiesen worden, dass der Jagdwert des Reviers durch die Anlegung eines Startplatzes für Gleitschirmflieger erheblich beeinträchtigt werde. Wenn auch noch nicht von einer Pachtreduzierung (derzeit 20,45 € je ha) des bis 31.3.2010 laufenden Pachtvertrages die Rede ist, kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Neuverpachtung ab 1.4.2010 der jetzige Pachtpreis nicht mehr zu erzielen ist. Andererseits könnte im Falle einer positiven Ratsentscheidung von den „Ostwindfreunde e.V.“ eine Jahrespacht von 100 € für die Laufzeit eines noch abzuschließenden Vertrages erzielt werden. III. Beschlussvorschlag: „Der Rat stimmt grundsätzlich dem Vorhaben der Ostwindfreunde e.V., Neuss zu. Die Stellungnahme der Obermaubacher Bevölkerung ist der Verwaltung bekannt. Der endgültige Vertrag ist vor Abschluss dem Rat erneut vorzulegen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________