Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - / Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
38/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
24.05.2005
07.06.2005
07.06.2005
14.06.2005
28.06.2005
TOP: Antrag der „Ostwindfreunde e.V.“, Neuss, auf Errichtung eines Start- und Landeplatzes für
Gleitschirmflieger in Obermaubach
I. Sach- und Rechtslage:
Am 9.6.2004 hat das Mitglied der „Ostwindfreunde e.V. Neuss“, Herr Staib, Kreuzau, Dürener Str.
162, bei der Verwaltung vorgesprochen und Interesse daran bekundet, auf einer gemeindlichen
Kahlschlagfläche (Borkenkäferkalamität) in der Mausauel oberhalb der Gastronomie Strepp einen
Startplatz für Gleitschirmflieger zu errichten. Herr Staib wurde gebeten, einen schriftlichen Antrag
an die Gemeinde, den Landrat (ULB) und das Forstamt zu stellen.
Am 21.7.2004 ging der Antrag des Vereins „Ostwindfreunde e.V. Neuss“ vom 20.7.2004 bei der
Verwaltung ein. Der erforderliche Startplatz hat die Maße 50 m in der Breite und 50-100 m in der
Länge (Startrichtung). Hinzu kommt, dass links u. rechts vom Startplatz als auch in Längsrichtung
zusätzlich ein Streifen von 10 – 20 m als Startplatzeinfassung nur aus niedrigen Büschen
bestehen darf. Mithin wird eine Fläche von maximal (90 x 120 m) 10.800 qm benötigt, die nicht
aufgeforstet werden kann.
Die Landung der Gleitschirmflieger soll auf dem Sportplatz unterhalb der Staumauer erfolgen.
Voraussetzung hierfür ist allerdings der Abbau des hohen Zaunes hinter dem Tor. Der Antrag der
Ostwindfreunde sowie ein Foto mit dem möglichen Startplatz ist als Anlage beigefügt
Mit Schreiben vom 30.7.2004 wurde der Antrag an den Landrat –Amt für Landschaftspflege und
Naturschutz- und das Forstamt weitergeleitet.
Mit Schreiben vom 20.8.2004 teilt das Forstamt Hürtgenwald –Untere Forstbehörde- mit, dass eine
Genehmigung aus forstlicher Sicht nicht möglich sei, da die Flächen Wald im Sinne des LFG sind,
nach § 44 LFG Kahlflächen innerhalb von zwei Jahren wieder aufzuforsten sind bzw. jede
Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart der Genehmigung durch die Forstbehörde -§
39 LFG- bedarf.
Außerdem weist das Forstamt darauf hin, dass die Wälder der Mausauel im Landschaftsplan
Kreuzau-Nideggen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind. Nach Ziffer 2.2 Nr. II LP sind
generell alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern. Insbesondere ist
verboten: bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung NW (§ 2). Hierzu zählen insbesondere
Freizeit-, Erholungs-, Sporteinrichtungen aller Art sowie Einrichtungen für den Luftsport.
Mit Schreiben vom 25.8.2004 teilt der Landrat – Amt für Landschaftspflege und Naturschutz - mit,
dass die derzeitige Kahlschlagfläche gem. den Vorschriften des Landesforstgesetzes innerhalb
von 2 Jahren wieder aufgeforstet werde. Die Anlage eines Fluggeländes sei daher nicht möglich.
Eine Prüfung aus landschaftspflegerischer und –rechtlicher Sicht erübrige sich somit.
Am 14.10.2004 hat darauf hin in der Verwaltung ein Abstimmungsgespräch mit der unteren
Forstbehörde – Herr Lüder- sowie mit dem Amt für Landschaftspflege und Naturschutz – Frau
Ullmann- stattgefunden. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine Genehmigung des
-2Vorhabens möglich scheint. Voraussetzung ist allerdings ein Antrag auf Befreiung gem. § 69
Landschaftsgesetz. Hierzu bedürfe es allerdings der Aufstellung eines landschaftspflegerischen
Fachbeitrages. Der Antragsteller solle sich mit dem Amt für Naturschutz und Landschaftspflege in
Verbindung setzen, um den Prüfungsumfang für diesen Fachbeitrag zu erfahren.
Alle Kosten, und zwar
a) die Erstellung des landschaftspflegerischen Fachbeitrages,
b) sich hieraus ergebende Ausgleichsmaßnahmen,
c) die Kosten der Absenkung der Ballfanganlage des Sportplatzes Obermaubach auf 2 m
sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Die Ostwindfreunde wurden vom Ergebnis des Gespräches informiert und um Mitteilung gebeten,
ob unter diesen Bedingungen der Antrag auf Anlegung eines Startplatzes aufrecht gehalten wird.
Erst danach werde die Angelegenheit dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Dabei wurde auch
unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ein Befahren der Waldwege mit PKW zum
Startplatz sowie die Errichtung von baulichen Anlagen unter keinen Umständen zugelassen werde.
Zwischenzeitig wurden die Jagdpächter der Mausauel, die Herren Wenn und Haine, vom Antrag
der Ostwindfreunde informiert und um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 8.11.2004
antworten die Jagdpächter und stimmen unter Darlegung von vielerlei Gründen dem Antrag nicht
zu. Das Schreiben der Jagdpächter ist der Sitzungsvorlage ebenfalls beigefügt.
Nach etwas mehr als 6 Monaten erhält die Gemeinde per e-mail am 18.4.2005 ein Schreiben der
Ostwindfreunde e. V., Neuss, mit dem diese um Zustimmung zur Errichtung eines Start- und
Landeplatzes bitten. Nach dem Inhalt des Schreibens habe die Luftfahrtbehörde nach
Besichtigung des Geländes keine Einwände gegen einen Flugbetrieb mit Gleitschirmen. Auch
habe das Amt für Naturschutz und Landschaftspflege (Frau Ullmann) mündlich zugesagt, keine
Einwände zu erheben.
Weiter ist im Schreiben ausgeführt, dass
a) auf dem Startplatz keine baulichen Anlagen errichtet werden,
b) entsprechend den Vorstellungen der Gemeinde werde eine Flugordnung aufgestellt. Die
Flieger würden über Park- u. Zugangsmöglichkeiten informiert,
c) der ordnungsgemäße Flugbetrieb werde von einem Startleiter überwacht,
d) ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag werde mit der Behörde (ULB) abgesprochen und
die notwendigen Kosten übernommen,
e) Ökowerte (hat sich nach Rücksprache mit Frau Boos-Kluß erledigt),
f) die Gestaltung des Start- und Landeplatzes (Beschilderung, Windfahnen, Hinweistafeln,
Absenkung der Ballfanganlage pp.) werde in Absprache mit der Gemeinde vorgenommen,
g) bei Zustimmung des Rates würde die Beantragung des Fluggeländes bei den Behörden
von den Ostwindfreunden vorgenommen.
Dieses Schreiben wird ebenfalls der Sitzungsvorlage beigefügt.
Am 20.4.2005 wurde daraufhin mit unserer Revierförsterin Frau Boos-Kluß Verbindung
aufgenommen, ob die in Rede stehende Fläche bereits aufgeforstet sei.
Nach Mitteilung von Frau Boos-Kluß ist die Fläche oberhalb Strepp noch nicht ganz aufgeforstet
(es fehlen rd. 1,5 ha), da die bisher gelieferten Pflanzen (insgesamt 23.600 Stück) nicht
ausreichen, alle Kalamitätsflächen aufzuforsten. Die für eine Neuaufforstung vorgesehenen
Flächen sind durch zusätzlich notwendig gewordene Räumungen größer geworden als
ursprünglich vorgesehen. Neue Pflanzen erhalte man frühestens im Herbst; es würde auch wieder
ein Antrag auf Förderung gestellt.
Frau Boos-Kluß wies darauf hin, dass bei einer evtl. Zustimmung des Rates zum Vorhaben der
Ostwindfreunde die Gemeinde bei der unteren Forstbehörde für die in Rede stehende Fläche eine
Umwandlungsgenehmigung zu beantragen habe. Die untere Forstbehörde werde gegebenenfalls
eine befristete Genehmigung (höchstens 20 Jahre) erteilen und sich mit dem Amt für Naturschutz
und Landschaftspflege beim Kreis ins Benehmen setzen. Dieses werde entsprechende
Ausgleichsmaßnahmen festsetzen, die von den Antragstellern durchzuführen sind.
Frau Boos-Kluß wies vor allem darauf hin, im Falle einer Zustimmung die Antragsteller zu
verpflichten, nach Ablauf der Nutzungszeit des Startplatzes die Fläche wieder in den
-3ursprünglichen Zustand zu versetzen, d.h. so von Aufwuchs zu befreien, dass eine geordnete
Aufforstung erfolgen kann.
Letztlich weist Frau Boos-Kluß darauf hin, dass der Antragsteller sich auch mit der DKB ins
Benehmen setzen sollte, da untermittelbar hinter der Bahnlinie Düren – Heimbach auf dem
Sportplatz Obermaubach die Landung der Gleitschirmflieger erfolgt.
Sowohl der Landrat –Amt für Landschaftspflege und Naturschutz- in Düren als auch die Untere
Forstbehörde in Hürtgenwald wurden mit Schreiben vom 3.5.2005 gebeten zu bestätigen, dass im
Falle einer Zustimmung der Gemeinde als Grundeigentümer mit einer Genehmigung des Antrags
der Ostwindfreunde e.V. Neuss gerechnet werden kann.
Die Anlage eines Starplatzes in der Mausauel führt aus Sicht des Fremdenverkehrs zu einer
weiteren Attraktivitätssteigerung im Bereich Obermaubach.
Allerdings bedeutet die Anlegung eines Startplatzes in einer Größe von gut 1 ha auf einer
ehemaligen Waldfläche in der Mausauel in Obermaubach eine nicht unerhebliche Veränderung
des Landschaftsbildes.
Es sollte zunächst eine politische Meinungsbildung erfolgen, daher macht die Verwaltung auch
keinen Beschlussvorschlag. Bei einer positiven Ratsentscheidung sollte eine Jahrespacht von 100
€ in einem noch abzuschließenden Vertrag festgesetzt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Von den Jagdpächtern der Mausauel ist darauf hingewiesen worden, dass der Jagdwert des
Reviers durch die Anlegung eines Startplatzes für Gleitschirmflieger erheblich beeinträchtigt
werde. Wenn auch noch nicht von einer Pachtreduzierung (derzeit 20,45 € je ha) des bis
31.3.2010 laufenden Pachtvertrages die Rede ist, kann davon ausgegangen werden, dass bei
einer Neuverpachtung ab 1.4.2010 der jetzige Pachtpreis nicht mehr zu erzielen ist.
Andererseits könnte im Falle einer positiven Ratsentscheidung von den „Ostwindfreunde e.V.“ eine
Jahrespacht von 100 € für die Laufzeit eines noch abzuschließenden Vertrages erzielt werden.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Rat stimmt grundsätzlich dem Vorhaben der Ostwindfreunde e.V., Neuss zu. Die
Stellungnahme der Obermaubacher Bevölkerung ist der Verwaltung bekannt. Der
endgültige Vertrag ist vor Abschluss dem Rat erneut vorzulegen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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