Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
12.03.15, 17:11
Aktualisiert
12.03.15, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.03.2015
- Der Bürgermeister Az: 22-16-15/2014 S
Nr. der Ratsdrucksache: 237-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
24.03.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss 2014
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
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Berichterstatter: Kämmerer Hans Orth
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 237-X
1. Sachverhalt:
Den Stadtverordneten, die noch nicht am "papierlosen Sitzungsdienst" teilnehmen, wird die Jahresrechnung 2014 in gebundener Form als Tischvorlage ausgehändigt. Für die Teilnehmer am
elektronischen Ratsinformationssystem wurde die Jahresrechnung unter der Rubrik "Haushalt
2014" als Dokument ins iRich eingestellt.
Im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen waren Ergebnisverschlechterungen zu berücksichtigen, insbesondere eine bilanzielle Wertberichtigung des im Jahre 2007 mit der WestLB abgeschlossenen Zinssicherungs-Swaps (Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom
28.08.2007, RD 1019 Z-1) in Höhe von rd. 1.513 T€. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2014 erhöht
sich auf 5.551.473,97 € und übersteigt damit um rd. 960 T€ den ursprünglichen Haushaltsansatz
von 4.591.665 €.
Grund für die Marktwertanpassungen des noch bis zum 31.12.2015 wegen des bestehenden Kündigungsrechtes der WestLB/Erste Abwicklungsanstalt (EAA) schwebenden Geschäftes ist die in
der Rechnungsperiode 2014 durch die EZB nochmals nachhaltig gelockerte Geldpolitik. Die im
September 2014 erfolgte drastische Absenkung des ohnehin schon sehr niedrigen Leitzinses
(0,25 %) durch die EZB auf einen historischen Tiefststand von derzeit 0,05 % sowie die Erhöhung
der Geldmenge im EURO-Raum, verbunden mit Geldabnahmeverpflichtungen für den Geschäftsbankenbereich, hat eine weitere allgemeine Verringerung des Zinsmarktniveaus ausgelöst. Infolgedessen hat sich in der Stichtagsbewertung zum Bilanzstichtag (31.12.2014) die Schere zwischen dem mit der WestLB/EAA vereinbarten und von der Stadt zu zahlenden Festzinssatz von
5,85% und dem von der WestLB/EAA an die Stadt zu zahlenden 3-Monats-Euribor von derzeit
0,036% (dieser Referenzzinssatz betrug zu Beginn des Jahres 2008 noch 4,665 % mit steigender
Tendenz) weiter geöffnet. Diese bilanziell vorzunehmende Wertfortschreibung endet mit dem Ablauf des Kündigungsrechtes durch die WestLB/EAA am 31.12.2015, also mit dem Ende des vertraglichen Schwebezustandes. Kündigt die Bank fristgerecht, ist dieser Swap insgesamt ertragswirksam zu Gunsten des Haushaltes aufzulösen. Erlischt das Kündigungsrecht (wovon aufgrund
der aktuellen europäischen Geldmarktpolitik auszugehen ist), ist die gebildete Rückstellung in einen für die Restlaufzeit des Swaps in der Höhe dann unverändert bleibenden bilanziellen "passiven Rechnungsabgrenzungsposten" umzubuchen, der dann über die zwanzig jährige Laufzeit des
Swaps "pro rata temporis" aufzulösen und dem jährlichen städtischen Kapitaldienstaufwand entgegen zu setzen ist.
Der oben genannte auszahlungswirksame Festzinssatz bleibt demzufolge - wie bei einer langfristigen Zinsfestschreibung - von der Stichtagsbewertung unberührt.
Auswirkung dieses Umstandes auf die bis zum Jahr 2022 zu erreichende Haushaltskonsolidierung
hat das Ergebnis des Jahresabschlusses 2014 nicht. Auswirkungen aus den Entwicklungen im
laufenden Jahr 2015 können heute weder dem Grunde noch der Höhe nach prognostiziert oder
gar beurteilt werden. Ggf. muss dieser Problematik aber im Rahmen der Haushaltsplanungen für
das Jahr 2016 ff. Rechnung getragen werden.
Unbeschadet dessen lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Ratsdrucksache noch keine Ergebnisse der anhängigen Rechtsstreitigkeiten mit der EAA vor.
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 95 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf wird dem Rat zur Feststellung zugeleitet. Vor Beschlussfassung ist
der Jahresabschluss nach § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 und 103 Abs. 5 GO NRW durch den Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) zu prüfen. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Da eine solche bei der Stadt Bad Münstereifel nicht besteht, kann sich der RPA eines Dritten
bedienen. Im Anschluss daran sind die entsprechenden Beschlüsse gem. § 96 Abs. 1 GO NRW
durch den Rat zu fassen.
Mit Beschluss des RPA vom 04.07.2013 (RD 995-IX) wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Dornbach & Partner, Stollberger Straße 200, 50933 Köln, als Pflichtprüfer für die Prüfung des
Jahresabschlusses 2014 bestellt.
Seite 3 von Ratsdrucksache 237-X
Die Prüfung durch die Fa. Dr. Dornbach & Partner wird voraussichtlich in der Zeit vom 30.03.2015
bis 24.04.2015 durchgeführt. Im Anschluss daran erfolgt die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses 2014 durch den RPA.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.