Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2014 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
12.03.15, 17:11
Aktualisiert
12.03.15, 17:11
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2014
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2014
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2014
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.03.2015 - Der Bürgermeister Az: 22-16-15/2014 S Nr. der Ratsdrucksache: 237-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 24.03.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss 2014 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kämmerer Hans Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 237-X 1. Sachverhalt: Den Stadtverordneten, die noch nicht am "papierlosen Sitzungsdienst" teilnehmen, wird die Jahresrechnung 2014 in gebundener Form als Tischvorlage ausgehändigt. Für die Teilnehmer am elektronischen Ratsinformationssystem wurde die Jahresrechnung unter der Rubrik "Haushalt 2014" als Dokument ins iRich eingestellt. Im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen waren Ergebnisverschlechterungen zu berücksichtigen, insbesondere eine bilanzielle Wertberichtigung des im Jahre 2007 mit der WestLB abgeschlossenen Zinssicherungs-Swaps (Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.08.2007, RD 1019 Z-1) in Höhe von rd. 1.513 T€. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2014 erhöht sich auf 5.551.473,97 € und übersteigt damit um rd. 960 T€ den ursprünglichen Haushaltsansatz von 4.591.665 €. Grund für die Marktwertanpassungen des noch bis zum 31.12.2015 wegen des bestehenden Kündigungsrechtes der WestLB/Erste Abwicklungsanstalt (EAA) schwebenden Geschäftes ist die in der Rechnungsperiode 2014 durch die EZB nochmals nachhaltig gelockerte Geldpolitik. Die im September 2014 erfolgte drastische Absenkung des ohnehin schon sehr niedrigen Leitzinses (0,25 %) durch die EZB auf einen historischen Tiefststand von derzeit 0,05 % sowie die Erhöhung der Geldmenge im EURO-Raum, verbunden mit Geldabnahmeverpflichtungen für den Geschäftsbankenbereich, hat eine weitere allgemeine Verringerung des Zinsmarktniveaus ausgelöst. Infolgedessen hat sich in der Stichtagsbewertung zum Bilanzstichtag (31.12.2014) die Schere zwischen dem mit der WestLB/EAA vereinbarten und von der Stadt zu zahlenden Festzinssatz von 5,85% und dem von der WestLB/EAA an die Stadt zu zahlenden 3-Monats-Euribor von derzeit 0,036% (dieser Referenzzinssatz betrug zu Beginn des Jahres 2008 noch 4,665 % mit steigender Tendenz) weiter geöffnet. Diese bilanziell vorzunehmende Wertfortschreibung endet mit dem Ablauf des Kündigungsrechtes durch die WestLB/EAA am 31.12.2015, also mit dem Ende des vertraglichen Schwebezustandes. Kündigt die Bank fristgerecht, ist dieser Swap insgesamt ertragswirksam zu Gunsten des Haushaltes aufzulösen. Erlischt das Kündigungsrecht (wovon aufgrund der aktuellen europäischen Geldmarktpolitik auszugehen ist), ist die gebildete Rückstellung in einen für die Restlaufzeit des Swaps in der Höhe dann unverändert bleibenden bilanziellen "passiven Rechnungsabgrenzungsposten" umzubuchen, der dann über die zwanzig jährige Laufzeit des Swaps "pro rata temporis" aufzulösen und dem jährlichen städtischen Kapitaldienstaufwand entgegen zu setzen ist. Der oben genannte auszahlungswirksame Festzinssatz bleibt demzufolge - wie bei einer langfristigen Zinsfestschreibung - von der Stichtagsbewertung unberührt. Auswirkung dieses Umstandes auf die bis zum Jahr 2022 zu erreichende Haushaltskonsolidierung hat das Ergebnis des Jahresabschlusses 2014 nicht. Auswirkungen aus den Entwicklungen im laufenden Jahr 2015 können heute weder dem Grunde noch der Höhe nach prognostiziert oder gar beurteilt werden. Ggf. muss dieser Problematik aber im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Jahr 2016 ff. Rechnung getragen werden. Unbeschadet dessen lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Ratsdrucksache noch keine Ergebnisse der anhängigen Rechtsstreitigkeiten mit der EAA vor. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 95 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf wird dem Rat zur Feststellung zugeleitet. Vor Beschlussfassung ist der Jahresabschluss nach § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 und 103 Abs. 5 GO NRW durch den Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) zu prüfen. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Da eine solche bei der Stadt Bad Münstereifel nicht besteht, kann sich der RPA eines Dritten bedienen. Im Anschluss daran sind die entsprechenden Beschlüsse gem. § 96 Abs. 1 GO NRW durch den Rat zu fassen. Mit Beschluss des RPA vom 04.07.2013 (RD 995-IX) wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner, Stollberger Straße 200, 50933 Köln, als Pflichtprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 bestellt. Seite 3 von Ratsdrucksache 237-X Die Prüfung durch die Fa. Dr. Dornbach & Partner wird voraussichtlich in der Zeit vom 30.03.2015 bis 24.04.2015 durchgeführt. Im Anschluss daran erfolgt die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses 2014 durch den RPA. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.