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Beschlussvorlage (Unterbringung ausländischer Flüchtlinge)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Beschlussvorlage (Unterbringung ausländischer Flüchtlinge) Beschlussvorlage (Unterbringung ausländischer Flüchtlinge) Beschlussvorlage (Unterbringung ausländischer Flüchtlinge)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.04.2015 - Der Bürgermeister Az: 50-52-40 Nr. der Ratsdrucksache: 219-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 18.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Unterbringung ausländischer Flüchtlinge; hier: Standortauswahl für Wohneinheiten im Modulbausystem __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach / Herr Wiedemann __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: ca. 225.000 € (X) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: teilweise Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts(X) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt (X) Beschlussausführung bis 31.03.16 sukzessive __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 219-X/Z-2 1. Sachverhalt: Wie im letzten Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales u. a. berichtet wurde, geht die Verwaltung aufgrund der aktuellen Prognose des Landes (Stand 10.04.2015) davon aus, bis zum Jahresende noch mindestens weitere 70 Flüchtlinge (Gesamtaufnahme 2015 = ca. 100 Personen) aufnehmen zu müssen. 2014 wurden 50 Flüchtlinge aufgenommen. Von Januar bis zum 14.04.2015 bereits 31 Personen. Im gleichen Zeitraum haben nur sechs Asylbewerber Bad Münstereifel wieder verlassen. Ebenso konnte eine Familie mit drei Personen in eine Privatwohnung vermittelt werden. Somit stehen neun Abgängen 31 Neuzuweisungen gegenüber. Durch die Anmietung von leerstehenden Appartements können in einer ersten Stufe seit April 33 der erwarteten Personen untergebracht werden. Der Ausschuss hat zudem der Option zugestimmt, ggf. einen weiteren Gebäudekomplex mit ca. 44 Plätzen anmieten zu können, sofern das Angebot der Vermieterin aufrechterhalten bleibt. Das heißt, dass im Saldo diese Plätze Anfang 2016 alle belegt sein werden und somit dringend nach weiteren Unterbringungsmöglichkeiten gesucht werden muss. Im Rahmen der Beratungen der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde beschlossen, bezüglich der möglichen Standorte für Modulgebäude in Frage kommende Grundstücke dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vorzulegen. Zudem wurde die Ausführung des im vergangenen Stadtentwicklungsausschuss gefassten Beschlusses in Bezug auf das Grundstück „Unter den Linden" in Arloff bis zu dieser Sitzung zurückgestellt. Mit der als Anlage beigefügten Aufstellung legt die Verwaltung eine Reihe von möglichen Standorten vor, die sich im städtischen Eigentum befinden. Auf Grundlage ihrer planungsrechtlichen Ausweisung in Verbindung mit dem derzeitigen, bis Ende 2019 gültigen Erlass zur bauplanungsrechtlichen Beurteilungen von Standorten für Unterkünfte von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in den verschiedenen Gebietskulissen, wurden diese in drei Kategorien unterteilt. Die Grundstücke der Kategorie I sind aufgrund ihrer aktuellen Flächennutzungsplandarstellung in Verbindung mit dem o. g. Erlass aus planungsrechtlicher Sicht am ehesten zur Bebauung mit einem Übergangsheim geeignet. Es handelt sich um Grundstücke im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Vorhaben müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen. Die Kriterien sind im Einzelfall zu prüfen. Bei den Grundstücken der Kategorie II stehen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes der geplanten Nutzung entgegen. Zudem liegen die Flächen z. T. im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Eine Anpassung/Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, ggfs. auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. Ortslagenabrundungssatzung. Dies ist mit der Bauaufsicht abzustimmen. Die Grundstücke der Kategorie III können nur dann bebaut werden, wenn die planungsrechtliche Grundlage über Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Satzung) geschaffen wird. Die mögliche Umsetzung von Standorten ist für alle Standorte im Vorfeld mit der Bauaufsicht abzustimmen. Beratungen mit Anbietern von modularen Wohnheimen für Asylbewerber zeigen, dass sinnvollerweise eine Grundfläche von 18 x 13,50 m benötigt wird. Auf dieser Fläche können dann pro Ebene max. 24 Personen untergebracht werden. Zwischen Auftrag und Bauerlaubnis bis zur Inbetriebnahme liegen zw. 24 und 30 Wochen. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Seite 3 von Ratsdrucksache 219-X/Z-2 3. Finanzielle Auswirkungen Erwartete Zahlen (Stand 16.04.2015) für das Jahr 2015: Leistungen zum Lebensunterhalt: rd. 514.000 € Leistungen für Gesundheit: rd. 60.000 € Unterbringung: rd. 195.000 € Summe: rd. 769.000 € Den o.g. Kosten steht eine Landes- und Bundeserstattung im Jahr 2015 in Höhe von rd. 330.000 € gegenüber. Es verbleibt ein Kostenanteil von 469.000 € zu Lasten der Stadt. Die Kosten für modulare Wohnheime betragen für eine Ebene für die Unterbringung von 24 Personen rd. 175.000 € netto zuzüglich der Kosten für Gründung und Hausanschlüsse. Die Nutzungsdauer liegt zw. zwei und fünf Jahren. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Siehe Ursprungserläuterung. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Alternative Unterbringungsmöglichkeiten wurden in der Ursprungserläuterung dargestellt und im Fachausschuss beraten. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Siehe Ursprungserläuterung. 7. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Bauaufsichtsbehörde die Nutzung der Grundstücke der Kategorie I in folgender Reihenfolge zu prüfen: 1. 2. 3. 4. 5.